Zusätzliche Projektsteuerungsleistungen - Medienplaner
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Zusätzliche Projektsteuerungsleistungen - Medienplaner
Zusätzliche Projektsteuerungsleistungen für die Beschaffung der Planungsleistung Medientechnik im Rahmen der Modernisierung des Gesamtkomplexes Ruhrstraße der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.
Berlin
Zusätzliche Grundleistungen der Projektsteuerungsleistungen bei der Mitwirkung der Durchführung eines VgV-Verfahrens für einen Medienplaner gemäß AHO-Schriftenreihe Nr. 9 im Rahmen des Bauvorhabens Modernisierung Gesamtkomplex Ruhrstraße in Berlin- Wilmersdorf.
Eine Veröffentlichung der Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung unter Ziff. II.1.7) bzw. zum Wert des Auftrags unter Ziff. V.2.4) erfolgt nicht, da eine Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei der Erbringung der Projektsteuerungsleistungen handelt es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen i. S. d. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB.
Die begehrten Projektsteuerungsleistungen, nämlich die zusätzlichen Grundleistungen der Projektsteuerungsleistungen bei der Mitwirkung der Durchführung eines VgV-Verfahrens für einen Medienplaner gemäß AHO-Schriftenreihe Nr. 9 sind für das Bauvorhaben Modernisierung Gesamtkomplex Ruhrstraße notwendig, um die Planungsziele der Auftraggeberin zu erreichen. Es soll nun eine gemeinsame, abschnittsweise Modernisierung der Gebäudeteile A, B, C, E und F als gesamtheitlich zu betrachtende Maßnahme umgesetzt werden.
Durch die Umsetzung eines gebäudeübergreifenden Nutzungskonzeptes und der Schaffung moderner Arbeitsplätze soll der Gebäudekomplex zukunftsfähig ausgerichtet werden. Dies erfordert nunmehr auch eine Fachplanungsleistung im Bereich der Medientechnik.
Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich geworden und ein Wechsel des bisherigen Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Die Voraussetzungen nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sind erfüllt. Wirtschaftliche und technische Gründe, die gegen einen Wechsel des Auftragnehmers sprechen, liegen wie folgt vor:
- Ausufernder Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand aufgrund der bisherigen Projektsteuerungsergebnisse und erbrachten Leistungen.
- Da sowohl der 1. als auch der 2. Bauabschnitt eine gemeinsame Einheit darstellen und die Modernisierung der einzelnen Gebäudeteile nach den Planungszielen der Auftraggeberin nicht unabhängig voneinander gesteuert werden können, ist die Beauftragung eines Dritten mit dieser Leistung ausgeschlossen. Der bisherige Auftragnehmer ist bereits seit mehreren Jahren mit der Projektsteuerung des Bauvorhabens befasst und trug im Rahmen seiner Projektsteuerungsleistungen der Projektstufe 1 „Projektvorbereitung“ sowie Projektstufe 2 „Planung“ wesentlich zu dem geänderten Beschaffungsbedarf und den geänderten Planungszielen der Auftraggeberin bei.
- Ein dritter Auftragnehmer kann das bisher zwischen Generalplaner, Projektsteuerer und Auftraggeberin erarbeitete, gestalterische Gesamtkonzept nicht erfassen bzw. umsetzen. Durch die bisherige Erbringung der Projektstufe 1 „Projektvorbereitung“ sowie Projektstufe 2 „Planung“ ist die Mitwirkung beim Fortschreiben der Projektziele sowie der Strukturierung der bereits beauftragten Vergabeverfahren so weit fortgeschritten, dass für eine optimale Zielerreichung auch das nunmehr avisierte Vergabeverfahren im Bereich der Medientechnik „aus einer Hand“ zu steuern ist.
- Zum Zweck der Einarbeitung müsste die Auftraggeberin nicht vorhandene personelle Kapazitäten zur Verfügung stellen, die für die Projektumsetzung benötigt würden. Darüber hinaus würde ein erhöhter Koordinierungsaufwand für die Auftraggeberin zwischen dem bisherigen Auftragnehmer, der bei der Erstellung der Projektziele, Entwürfen und Strukturierung der Vergabeverfahren mitgewirkt hat, und dem neuen Auftragnehmer entstehen.
Erhebliche Schwierigkeiten liegen bei einem Auftragnehmerwechsel aufgrund des erheblichen Einarbeitungsaufwands und damit verbunden eine erhebliche Verzögerung bei der Leistungserbringung und Kosten sowie des überlegenen Sachwissens des bisherigen beauftragten Auftragnehmers vor.
Die Wertgrenze von 50 Prozent gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB wird ebenfalls eingehalten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
zusätzliche Projektsteuerungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20497
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
10 Kalendertage gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB in Verbindung mit § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]