Rahmenvereinbarung Technische Industriereinigung MHKW Ruhleben
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Technische Industriereinigung MHKW Ruhleben
Technische Industriereinigung in folgenden Anlagen eines Müllheizkraftwerks:
• Kessel 1 bis 4 und Kessel A
• Rauchgasreinigung Linien 1 bis 4 und Linie A
• Nebenanlagen (Linien 1 bis 4 und Linie A)
• bauliche Einrichtungen zu den o. a. Anlagen
• Schlackeaufbereitungsanlage (SAB)
entsprechend der Leistungsbeschreibung „Rahmenvereinbarung Technische Industriereinigung Müllheizkraftwerk Ruhleben“ vom 01.01.2022.
Der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebende Personalbedarf liegt erfahrungsgemäß bei Normalbetrieb bei täglich 10 Personen, aufgeteilt in 2 Schichten. Während der Kesselrevisionen (i.d.R. 9x pro Jahr) erhöht sich der Personalbedarf auf ca. 15-20 Personen für einen Zeitraum von ca. 3 Wochen. Ebenso erhöht sich der Personalbedarf auf 15-20 Personen bei Havarien (ca. 5-10x Jahr) für die Dauer von jeweils etwa 2 Tagen. In sehr seltenen Fällen sogar werden bis zu 50 Industriereiniger benötigt.
MHKW Ruhleben, Freiheit 24-25, 13597 Berlin
siehe II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Ab 01.06.2022 hatte die BSR einen neuen Vertragspartner für die technische Industriereinigung am Standort Ruhleben, Müllheizkraftwerk. Anhaltende Schlecht- und Nichtleistung der vertraglich zu erbringenden Leistungen führten zu einer fristlosen Beendigung des Vertrages .
Es wurden im Anschluss Gespräche mit den möglichen Anbietern zur sofortigen Übernahme der Reinigungsleistung geführt. Es musste ein Auftragnehmer gefunden werden, der nicht nur geeignet ist, sondern auch die notwendigen Gerätschaften vorrätig als auch das entsprechende Personal in qualitativer und quantitativer Hinsicht zur sofortigen Auftragsübernahme zur Verfügung hat.
Indutec Umwelttechnik GmbH & Co. KG war der einzige Anbieter, der diese Kriterien erfüllt.
Der Auftrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Diese Zeit soll dazu dienen, die Erkenntnisse aus der gescheiterten Geschäftsbeziehung in die Vergabeunterlagen einzuarbeiten, eine EU-Vergabe durchzuführen und dem neuen Vertragspartner mit ausreichend Zeit zu ermöglichen, die technische und personelle Ausstattung bereitzustellen und sich zum Auftragsübergang einzuarbeiten. Damit soll zudem gewährleistet werden, dass der Auftragsübergang nicht wieder direkt in die Zeit der jährlichen Revision fällt, um die Leistungsstörungsanfälligkeit des neuen Vertrags wesentlich zu minimieren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Technische Industriereinigung Müllheizkraftwerk Ruhleben
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.