Service- und Wartungsvertrag für die VoIP-Telekommunikationsinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: OV 2022-119
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Service- und Wartungsvertrag für die VoIP-Telekommunikationsinfrastruktur
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Service- und Wartungsvertrages für die VoIP-Telekommunikationsinfrastruktur, bestehend aus TK-Anlage, ACD-Anlage und Fax-Server, jeweils inklusive Software-Pflege (nachfolgend Software-Assurance).
TK-Anlage und ACD-Anlage sind im Wesentlichen vom Hersteller Mitel, der Fax-Server ist vom Hersteller Ferrari Electronic. Herstellerausnahmen betreffen insbesondere bei der TK-Anlage DECT- und MAS-Server Komponenten (Hersteller ist Ascom) und Konferenztelefone (Hersteller ist Polycom und 7960 IP Conference Phone).
Die SRH hat zweimal die Option, den Vertrag jeweils um 12 Monate zu verlängern:
• 1. Option: Verlängerung der ursprünglichen Vertragslaufzeit um 12 Monate bis zum 28.02.2026
• 2. Option: Verlängerung der bereits verlängerten Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate bis zum
28.02.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/ vergleichbaren Register.
2. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket –RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige /Unternehmen/Lieferanten.
3. Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
1. Umsatz des Unternehmens
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren
- insgesamt und
- im Bereich der angebotenen Leistungen.
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen. Diese haben ihre vorhandenen Umsätze, d.h. seit ihrer Gründung bis zur Abgabe des Angebotes, einzureichen.
Die SRH behält sich bei allen Umsatzangaben vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergän-zende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirt-schaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung
oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Zu 1. Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz des Bieters im Bereich der angebotenen Leistungen von jeweils [Betrag gelöscht] EUR netto in den letzten drei Jahren.
Zu 2. Deckungssummen von jeweils mindestens 0,5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzvorschriften) je Schadensfall.
Die Deckungssumme muss mindestens zwei Mal im Jahr in Anspruch genommen werden können.
1. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten 3 Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Begründung der Vergleichbarkeit
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die für die Auftragsausführung vorgesehen sind.
3. Nachweise der beruflichen Qualifikation der für die Auftragsausführung verantwortlichen Mitarbeiter.
4. Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Zu 1. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge beinhalten. Vergleichbar sind nur Referenzaufträge, bei denen nachfolgende Merkmale vorliegen:
- Service- und Wartungsvertrag für eine Mitel TK-Anlage inklusive MiCC ContactCenter
- Die TK-Anlage sollte min. 2000 Nebenstellen umfassen
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen: Diese haben ihre bisherigen vergleichbaren Aufträge anzugeben.
Zu 3. Der Auftragnehmer muss technische Fachkenntnisse zu folgenden Produkten bzw. Systemen
nachweisen:
• Mitel MXone
• Mitel MiCC
• Mitel MiCollab
• Ascom DECT
• Ascom Unite Connectivity Manager
• Virtualisierung mit VMWare ESXi
• Linux-Betriebssysteme
• Windows-Server-Betriebssysteme
• Session Border Controller insbesondere von Ingate SIParator und Audiocodes
• Aurenz Alwin Pro UC Edition Gebührenerfassung
• Anbindung von Microsoft Teams an die aktuell bestehende TK-Infrastruktur der SRH
• Faxserver von Ferrari Electronic
Zu. 4. • Einreichung eines kurzen Konzeptes, das beim Bieter implementierte Maßnahmen zur Qualitätssicherung beschreibt oder Nachweis durch einschlägige Zertifizierungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
-Angebotsschreiben
-Preisblatt
-Vervollständigter EVB-IT Servicevertrag
-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/ vergleichbaren Register.
-Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige /Unternehmen/Lieferanten.
-Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters
-Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, sofern ein Nachunternehmer eingesetzt werden soll
-Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung. Diese ist durch den Nachunternehmer zu unterzeichnen
-Erklärung zu Referenzen
-Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
-Nachweise der beruflichen Qualifikation
-Angabe der technischen Fachkräfte, die für die Auftragsausführung vorgesehen sind
-Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung
-Detaillierte Beschreibung zur Servicearchitektur
-Nachweis Partnerurkunde Mitel
-Ggf. Erklärung Bewerber-/Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft;
Diese ist als Vollmacht für den Federführer durch alle Mitglieder zu unterzeichnen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland