Brand- und Rauchschutzvorhänge, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 072-22 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brand- und Rauchschutzvorhänge, Sedanstraße 16-18
Der Universitätscampus an der Bundesstraße in Hamburg soll nach einem vorliegenden städtebaulichen Funktionsplan zu einem modernen, stadtteilintegrierten Campus umgestaltet werden. Im Zentrum des zweiten Bauabschnitts steht das Projekt „MIN-Forum und Informatik“, für das die hier zu vergebenden Leistungen zu erbringen sind.
Das Projekt MIN-Forum und Informatik besteht aus zwei oberirdischen Baukörpern auf einem gemeinsamen Untergeschoss UG. Die Brutto-Grundfläche beträgt insgesamt rund 43.000 m². Das Raumprogramm setzt sich zusammen aus zentralen Funktionen der MIN-Fakultät (Mensa, Bibliothek, Seminarräume und Hörsäle sowie Büros) dem Institut Informatik und dem zentralen Backup-Rechenzentrum der Universität Hamburg. Die Baukörper sind bauordnungsrechtlich in Teilen Hochhaus, in Teilen Versammlungsstätte.
Sedanstraße 16-18 in 20146 Hamburg
Ausgeschrieben sind Leistungen für die Lieferung und Montage von Brand- und Rauchschutzvorhängen mit unterschiedlichen Anforderungen und Abmessungen
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: schnellstmöglich nach Beauftragung bis August 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Brand- und Rauchschutzvorhänge, Sedanstraße 16-18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38644
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]