mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanhänger Referenznummer der Bekanntmachung: BIS_OV_20222111503
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 230-663104)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
Abschnitt II: Gegenstand
mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanhänger
Lieferung von vier Messanhängern zur laserbasierten Geschwindigkeitsüberwachung in eine Fahrtrichtung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Name und Adressen
Behörde für Inneres und Sport -Polizei-
Mexikoring 33
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600
Postleitzahl: 22297
Land: DE
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon:
E-Mail: [gelöscht]
Fax:
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
Adresse des Beschafferprofils:
Name und Adressen
Behörde für Inneres und Sport -Polizei-
Mexikoring 33
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600
Postleitzahl: 22297
Land: DE
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon:
E-Mail: [gelöscht]
Fax:
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
Adresse des Beschafferprofils:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e1aa4e39-318b-489e-8dbf-aa231c611c7c
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/431aef65-1775-4a60-a710-c478d9f03fdd
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Die nachstehenden Kriterien
Preis
Beginn: 01.01.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Beginn: 27.01.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Folgende Erklärung ist mit dem Angebot einzureichen: Firmenangaben und Lieferzeit
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen
• Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe
• Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens 3 Jahre bestehende Geschäftstätigkeit
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen
• Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum Schutz fairen Wettbewerbs)
• Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes
• Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
• Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“
Tag: 09.01.2023
Ortszeit: 12:00
Tag: 16.01.2023
Ortszeit: 12:00
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09.02.2023
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16.02.2023
Tag: 09.01.2023
Ortszeit: 12:00
Tag: 16.01.2023
Ortszeit: 12:00
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
[gelöscht]
zu richten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.