Durchführung von zwei Online-Befragungen bei Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe für den Bericht der Bundesregierung zur Situation der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen gem. § 42e SGB VIII Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2021_028
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von zwei Online-Befragungen bei Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe für den Bericht der Bundesregierung zur Situation der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen gem. § 42e SGB VIII
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die Durchführung von zwei Online-Befragungen bei Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe für den Bericht der Bundesregierung zur Situation der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen gem. § 42e SGB VIII zu vergeben.
Berlin, Deutschlandweit
Ziel des Auftrags ist die Durchführung von zwei Online-Befragungen bei Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe nach einem vom Auftraggeber vorgegebenen Erhebungsinstrument (Erhebungsmerkmale und Merkmalsausprägungen).
Die Erhebungen sollen insgesamt einen Beitrag zu einer belastbaren Datengrundlage für den Bericht der Bundesregierung zur Situation der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland gem. § 42e SGB VIII sowie zur Umsetzung des Gesetzes zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher leisten.
Ein Schwerpunkt der Erhebungen für den nächsten Bericht (Stichtag für Erhebung ist 01.11.2021) soll auf die Integration von UMA (und jungen Volljährigen), insbesondere in Hinsicht auf ihre sprachliche und berufliche Qualifizierung, gelegt werden. Die stetig anwachsende Gruppe der jungen Volljährigen gewinnt zunehmend an Relevanz, auch mit Blick auf den „Careleaver“-Aspekt.
Der Auftrag umfasst:
die technische Umsetzung und Gestaltung internetgestützter Befragungen,
die Durchführung dieser Befragungen inklusive des Feldmanagements sowie
die Aufbereitung der Datensätze für weitere Auswertungen seitens der Auftraggeberin.
Der Fortschritt der Befragung ist kontinuierlich zu überwachen und bei Bedarf in Rücksprache mit der Auftraggeberin zu optimieren. Der Fortschritt der Befragung ist der Auftraggeberin regelmäßig mitzuteilen. Bei der Aufbereitung der Datensätze für weitere Auswertungen soll eine enge Kooperation mit der vom BMFSFJ geförderten Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik, die als Teil des Forschungsverbundes Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund tätig ist, erfolgen.
Es besteht die Option der zweimaligen Wiederholung der Leistung für die Berichte der Folgejahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung von zwei Online-Befragungen bei Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe für den Bericht der Bundesregierung zur Situation der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen gem. § 42e SGB VIII
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 22.09.2021 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.