U2, Kaiserdamm, Tunnelsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0843-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U2, Kaiserdamm, Tunnelsanierung
U2, U-Bhf. Kauserdamm
Tunnelaußenabdichtung Bauphase 0,4 und 5
U2, U-Bhf. Kaiserdamm
Tunnelsanierung außen:
Im Zuge des barrierefreien Ausbaus und der Grundinstandsetzung des denkmalgeschützten U-Bhf. Kaiserdamm erfolgt eine vollständige Erneuerung der Tunnelabdichtung von Bauwerksachse 29 bis zur Planungsgrenze zwischen Bauwerksachse 16 und 15. Des Weiteren ist die, in einem bereits zu einem früheren Zeitpunkt saniertem Bereich (Bauwerksachse 7-8), schadhafte Tunnelabdichtung wiederherzustellen. Der Kreuzungsbereich Kaiserdamm / Messedamm soll jedoch bevorzugt werden, da über diesen Verkehrsknoten ab voraussichtlich Oktober 2024 die Umleitungsstrecke zur BAB 100 (Stadtautobahn) während der Bundes-Maßnahme zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm führt. Die Herstellung der neuen Tunnelabdichtung erfolgt innerhalb mehrerer Bauphasen. Dazu werden die betroffenen Fahrspuren, Kreuzungen, Geh- und Radwege bauzeitlich verschwenkt. Der vorhandene Straßenbelag wird aufgebrochen und im Anschluss ist die Baugrube herzustellen. Die Baugrube wird zum Teil geböscht (Bereich direkt über Bauwerk) bzw. verbaut (Flächen am Bauwerksrand zur Abdichtung der Wandbereiche) hergestellt. Die Baugrube wird straßenseitig mittels Leitwänden gesichert. Vorhandene Leitungen und Kabel sind bauzeitlich zu sichern. Die jeweiligen Baugrubenabschnitte werden mit einer provisorischen Einhausung geschützt. Nach Abschluss der Abdichtungsarbeiten werden die Baugruben wieder verfüllt und ein frostsicherer,
normgerechter Straßenaufbau wieder hergestellt. Im Kreuzungsbereich Kaiserdamm / Messedamm ist die Überdeckung über große Bereiche der Vorhalle II bis zur OK Fahrbahn sehr gering. Deshalb wird in diesem Bereich auf den Schutzbeton eine lastverteilende Stahlbetonplatte aufgebracht. Die bereits jetzt bestehende Lastverteilungsplatte aus Stahlbeton muss zuvor ausgebaut werden.
Tunnelsanierung innen:
Über der innenliegenden Treppe bzw. der direkt daneben liegenden Fahrtreppe vom
Bahnsteig Gleis 1 zur Vorhalle II ist die Decke massiv geschädigt. Dieser Deckenbereich muss im Zuge der Tunneldeckensanierung umfangreich instandgesetzt werden.
Umfang der Leistungen:
850 m³ Erdarbeiten
270 m² Verbauarbeiten
810 m² Verkehrswegebauarbeiten
120 m³ Abbrucharbeiten
10 m² Maurerarbeiten
110 m³ Stahlbetonbauarbeiten
6 m² Putzarbeiten
2.100 m² Asphaltarbeiten
3 t Metall- und Stahlbauarbeiten
45 m² Maler- und Korrosionsschutzarbeiten
1.070 m² Abdichtungsarbeiten
216 m³ Gerüstbauarbeiten
440 lfm Bauzaun
52 m² Staubschutzwände
Die Bauarbeiten können überwiegend in Tagarbeit durchgeführt werden.
Sonstige technische Nachweise:
- SIVV-Schein der aufsichtsführenden Person
- KOR-Schein gemäß ZTV-ING
- Düsenführer Bescheinigung gemäß ZTV-ING
- Herstellerqualifikation Ausführungsklasse EXC2
- Fachkundenachweis Betonstahlschweißen nach DIN EN ISO 17660-1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und
ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1
der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und
AufenthG
4. Erklärung zum KRG
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-
Sach- Vermögens- und Umweltschäden)
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung
von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Angebot benannte
Nachunternehmer. Beabsichtigt der
Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen
(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für
den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch
Vorlage
einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung -
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen
Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum
Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit
dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Technische Ausstattung des Bewerbers
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes
- SIVV-Schein der aufsichtsführenden Person
- KOR-Schein gemäß ZTV-ING
- Düsenführer Bescheinigung gemäß ZTV-ING
- Herstellerqualifikation Ausführungsklasse EXC2
- Fachkundenachweis Betonstahlschweißen nach DIN EN ISO 17660-1
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft
erfolgt
anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu
sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge
folgende Unterlagen einzureichen:
(1.)
Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerbergemeinschaften von
jedem Mitglied und für jeden mit dem Teilnahmeantrag
benannten Nachunternehmer)
(2.)
Nachunternehmererklärung (sofern erforderlich)
(3.)
im Fall von Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Ihres/Ihrer
Nachunternehmer/s (vollständig ausgefüllt)
(4.)
im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Bildung
einer Bewerbergemeinschaft (vollständig ausgefüllt).
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind-
lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge-
meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be-
vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung
der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots-
abgabe zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Berliner Verkehrsbetriebe (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Submissionsstelle , RaumD0258, Holzmarktstraße15-17, 10179 Berlin.
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über
eine Vergabemanagement-Software sowie über eine
Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine
Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
2. Sämtliche Vergabeunterlagen werden
Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei
und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1)
angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind
ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist
erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden
allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich
elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der
Frist zur Einreichung der Angebote ist der
Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf
über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte
oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante
Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den
Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum
06.01.2023 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer
I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
5. Die Angebote sind ausschließlich
elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene
Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit
(elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die
Einreichung von Angeboten in Schriftform,
per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion
des Bietercockpits ist unzulässig.
6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen
an den Vergabeunterlagen einschließlich der
Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den
Vertragsbestimmungen vor.
7. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/
Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe),
muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen
und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen
Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt).
Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen,
wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der
Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung
"Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm
die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf
Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber
die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2
SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden;
8. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu
behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens
verwendet werden;
9. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im
Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei
den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungsund
Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen
Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen
Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung
oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist
von
den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle
vorzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.