rbb - Digitales Medienhaus: Strategische Beratung in der Preconstruction- und Constructionphase sowie für die Finanzierung des Gesamtprojekts Referenznummer der Bekanntmachung: 22.03.002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
rbb - Digitales Medienhaus: Strategische Beratung in der Preconstruction- und Constructionphase sowie für die Finanzierung des Gesamtprojekts
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg ("rbb") ist die Landesrundfunkanstalt für die Länder Berlin und Brandenburg. Der Sitz des Senders ist in Berlin und Potsdam. Der rbb ist Mitglied der ARD und hat die Rechtsform einer gemeinnützigen rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts.
Mit dem Digitalen Medienhaus beabsichtigt der rbb die Schaffung einer zeitgemäßen, attraktiven und transparenten Arbeitsumgebung in der Masurenallee am Standort Berlin. Das Digitale Medienhaus soll über ca. 12.000 qm Nutzfläche bzw. 20.000 qm Bruttogrundfläche verfügen. Damit hat der rbb die einmalige Gelegenheit, ein Gebäude zu errichten, das sich den veränderten Workflows und Prozessen in der Medienproduktion anpasst. Um zum bestmöglichen Entwurf für das Digitale Medienhaus zu kommen, hat der rbb einen Architekturwettbewerb durchgeführt, der inzwischen abgeschlossen ist.
Für die Preconstruction- und Constructionphase sowie für die Finanzierung des Gesamtprojekts benötigt der rbb nun strategische Beratung.
In der Preconstructionphase werden konzeptionell, planerisch und kalkulativ die Weichen für das Gesamtprojekt gestellt und mit der Aushandlung aller Details des GU-Vertrages die Erfolgsparameter für die budget- und termingerechte Ausführung des Projekts geschaffen. Gemeinsam mit dem beauftragten Generalunternehmer soll eine gemeinsame Optimierungsplanung und Bausoll-Definition erstellt werden, um eine effiziente Realisierung, eine reibungslose Inbetriebnahme und einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten.
Während der Preconstructionphase ist gleichzeitig das wirtschaftlich empfehlenswerteste Finanzierungskonstrukt des Bauvorhabens zu evaluieren und eine vorbehaltlose Finanzierungszusage eines oder mehrerer Kreditinstitute sicherzustellen. Kurzfristig (ab dem 3. Quartal 2022) ist eine Finanzierung der bisher angefallenen und noch anfallenden Projektvorlaufkosten sicherzustellen. Es sind sowohl auf der Bau- als auch der Finanzierungsseite umfangreiche Verhandlungen zu führen und strategische Entscheidungen durch die Geschäftsleitung des rbb und dessen Verwaltungsrat vorzubereiten und zu treffen. Um seine Verhandlungsposition gegenüber dem beauftragten Generalunternehmer und den Finanzierungspartnern in dieser hochkomplexen Aufgabe zu stärken, benötigt der rbb eine externe, auf die speziellen Anforderungen des rbb passgenau zugeschnittene strategische Beratung für die Planung und anschließende Realisierung dieser Spezialimmobilie. Diese strategische Beratung soll in der Construction- und Inbetriebnahmephase weitergeführt werden. Hier liegen die Schwerpunkte insbesondere bei der Sicherstellung der pünktlichen Inbetriebnahme des Digitale Medienhauses und der Realisierung der Effizienzgewinne.
Im Rahmen der ersten Phase des Projektes war bereits ein Berater tätig. Es ist damit zu rechnen, dass sich dieser Berater auch an dieser Ausschreibung beteiligt.
Der Auftragnehmer soll für den rbb in den Preconstruction-, Construction- und Finanzierungsphasen hinsichtlich der Verhandlung und des Abschlusses des GU-Vertrages und der Sicherstellung der Finanzierung umfangreiche strategische Beratungs- und Unterstützungsleistungen erbringen. Aufgabe des Auftragnehmer ist dabei, die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen mit zu erstellen oder erstellen zu lassen, prüffähige Entscheidungsvorlagen mit vorzubereiten und die Interessen des rbb gegenüber dem Generalunternehmer und den Finanzierungsinstituten sowie anderen Dritten (z.B. Politik und Verwaltung) mit zu vertreten.
Im Einzelnen hat der Auftragnehmer folgende Leistungspflichten:
- Beratung im Bau- und Genehmigungsprozess
- Beratung bei der Sicherstellung der Finanzierung
- Beratung bei der Einwerbung von Fördermitteln
- Beratung zur Effizienzgewinnung
- Beratung des rbb bei den Berichts- und Meldepflichten gegenüber der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten)
- Vorbereitung der Gremienentscheidungen von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat zur Realisierung
- Unterstützung in der internen und externen Projektkommunikation
Die Leistungserbringung hat für die Gesamtprojektdauer durch einen Projektmanager auf C-Level mit möglichst jahrzehntelanger Erfahrung bei der Entwicklung und Realisierung von Spezialimmobilien mit hoher Teamintegration beim rbb zu erfolgen.
Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Einzelheiten zu möglichen Optionen.
Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben. Eine Neuausschreibung erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6ECH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.