Bf. Sinzig Bahnsteigverlängerung 2.Bauabschnitt: Bauleistungen Umbau Bahnsteige, Anbindung Personenunterführung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60849
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf. Sinzig Bahnsteigverlängerung 2.Bauabschnitt: Bauleistungen Umbau Bahnsteige, Anbindung Personenunterführung
Bf. Sinzig Bahnsteigverlängerung 2.Bauabschnitt: Bauleistungen Umbau Bahnsteige, Anbindung Personenunterführung
Rückbau prov. Bahnsteigerhöhung Holzbahnsteig Gleis 1 ca. 115 m,
Fertigstellung Hausbahnsteig 115 m und Verlängerung um 50m auf 76 cm S.O., einschl. Erweiterung Kabeltrassen und Entwässerung.
Verlängerung/Erhöhung Mittelbahnsteig von 175 m auf 225m Bahnsteiglänge 76 cm S.O., einschl. Erweiterung Kabeltrassen und Entwässerung. Die alte Personenunterführung wird dabei provisorisch an den neuen Zugang im Empfangsgebäude angeschlossen und der alte Treppenabgang verschlossen.
Bf. Sinzig (Rhein)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bf. Sinzig Bahnsteigverlängerung 2.Bauabschnitt: Bauleistungen Umbau Bahnsteige, Anbindung Personenunterführung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Maßnahme wird gemäß § 57 SektVO aufgehoben. Grund für die Aufhebung ist, dass keine wirtschaftlich annehmbare Angebote eingegangen sind.
Seitens des AG wird aktuell geprüft und angestrebt, mit aktualisierten/geänderten Sperrpausen und/oder Rahmenbedingungen die Maßnahme zum gegebenen Zeitpunkt neu auszuschreiben.
Mit freundlichen Grüßen,
Deutsche Bahn AG
Hinweis: Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.