Pflegerische Kurvendokumentation

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gesundheitnord.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Pflegerische Kurvendokumentation

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung einer Erweiterung der bereits in der klinischen Routine genutzte Pflegedokumentationssoftware des Unternehmens apenio GmbH & Co. KG in Form der digitalen medizinisch-pflegerischen Kurvendokumentation.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bremen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber beschafft eine Erweiterung der von ihm bereits in der klinischen Routine genutzte Pflegedokumentationssoftware des Unternehmens apenio GmbH & Co. KG in Form der digitalen medizinisch-pflegerischen Kurvendokumentation.

Der Auftraggeber erachtet eine tiefe Integration der Digitalen Kurve in das Bestandssystem als zwingend erforderlich. Er setzt voraus, dass ein unterbrechungsfreier Datentransfer zwischen Bestandssoftware und Digitaler Kurve gewährleistet wird.

Erforderlich ist zudem, dass ein unmittelbarer Datentransfer zwischen angebundenen Geräten – hier bspw. von Blutzucker-, Puls-, und Blutdruckmessgeräten – in die Digitale Kurve erfolgt. Die Daten aus den Bestandsgeräten müssen sowohl in die Bestandssoftware als auch die Digitale Kurve übernommen werden. Die hierfür zwingend erforderlichen Schnittstellen zu einem System müssen unterbrechungsfrei verfügbar sein. Notwendig ist zudem, dass der Anwender im Sinne der Patientensicherheit Daten der Bestandssoftware sowie der Digitalen Kurve einheitlich und vollständig einsehen kann.

Der Auftraggeber fordert zudem eine ortsunabhängige Verfügbarkeit aller Informationen auf allen vorhandenen mobilen Endgeräten (iPads) in der direkten Patientenversorgung über die verifizierte Web-Technologie des bestehenden Pflegedokumentationssystems. Dies setzt voraus, dass keine unterschiedlichen Softwaresysteme auf einem Gerät verwendet werden müssen. Notwendig ist zudem die automatische, nahtlose Ableitung der PPR 2.0 (Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument) aus dem Pflegedokumentationsprozess.

Das vorhandene Dokumentationssystem der Bestandssoftware muss zudem zusammen mit der Digitalen Kurve in das Dokumentationssystem der Notfallaufnahme des Auftraggebers integrierbar sein. Die hierfür notwendigen technischen Anforderungen sind aufgrund unterschiedlicher technischer Systemkonstellationen inkl. jeweils zahlreicher und unterschiedlicher Schnittstellen der Bestandskrankenhäuser des Auftraggebers hochkomplex.

Für die Patientenversorgung fordert der Auftraggeber, dass die Digitale Kurve gemeinsam mit der Bestandssoftware mit allen marktüblichen klinischen Spracherkennungssystemen resp. durch eine direkte Spracheingabe bedienbar und technisch kompatibel ist.

Das Einfordern der vorgenannten technischen Leistungsanforderungen ist durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt. Hierfür bestehen nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe. Der komplexe Austausch strukturierter Daten aus zwei unterschiedlichen Systemen führt zu erheblichen technischen Risiken für die Stabilität und Konsistenz von Daten aus der Patientenversorgung. Der Datentransfer in eine andere Software birgt ein hohes Risiko von Medienbrüchen und führt zu einer dadurch bedingten Gefährdung der Patientenversorgung und Patientensicherheit.

Nur die Digitale Kurve der apenio GmbH & Co. KG erfüllt die vorgenannten technischen Leistungsanforderungen. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der durchgeführten Markterkundung bestehen insoweit auch keine vernünftigen wirtschaftlichen Alternativen oder Ersatzlösungen. Es bestehen auch keine alternativen Vetriebswege im In- und/oder Ausland.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist vorliegend nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) i.V.m. Abs. 6 legitimiert. Der Entscheidung über die Wahl des Vergabeverfahrens ist eine sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage vorausgegangen.

Das Einfordern der in Abschnitt II.2.4 genannten technischen Leistungsanforderungen ist durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt. Hierfür bestehen nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe. Der komplexe Austausch strukturierter Daten aus zwei unterschiedlichen Systemen führt zu erheblichen technischen Risiken für die Stabilität und Konsistenz von Daten aus der Patientenversorgung. Der Datentransfer in eine andere Software birgt ein hohes Risiko von Medienbrüchen und führt zu einer dadurch bedingten Gefährdung der Patientenversorgung und Patientensicherheit.

Zur Gewährleistung der gesetzlich determinierten Anforderungen an eine Interoperabilität (§373 SGB V und §385 SGB V) ist zwingend erforderlich, dass eine zu pflegende Doppelstruktur ausgeschlossen wird.

Für die Patientenversorgung fordert der Auftraggeber, dass die Digitale Kurve gemeinsam mit der Bestandssoftware mit allen marktüblichen klinischen Spracherkennungssystemen resp. durch eine direkte Spracheingabe bedienbar und technisch kompatibel ist.

Nur die Digitale Kurve der apenio GmbH & Co. KG erfüllt die in Abschnitt II.2.4 genannten technischen Leistungsanforderungen. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der durchgeführten Markterkundung bestehen insoweit auch keine vernünftigen wirtschaftlichen Alternativen oder Ersatzlösungen. Es bestehen auch keine alternativen Vetriebswege im In- und/oder Ausland.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
02/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,

2). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2022