Projektleitung der S4 Hana Conversion Referenznummer der Bekanntmachung: 213-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektleitung der S4 Hana Conversion
Es werden Beratungsleistungen durch ein spezialisiertes und erfahrenes Projektteam zur Projektleitung, zur Projektkonzeption und zum Projektmanagement für die S/4 Hana Conversion ausgeschrieben.
Zur Aufgabe des Projektteams gehören die Planung, die Leitung, das Konzept und die Steuerung des SAP-Teams und der externen Dienstleister im Rahmen der S/4 Hana ConBrownfield) für das SAP-System der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin.
Es werden Beratungsleistungen durch ein spezialisiertes und erfahrenes Projektteam zur Projektleitung, zur Projektkonzeption und zum Projektmanagement für die S/4 Hana Conversion ausgeschrieben.
Zur Aufgabe des Projektteams gehören die Planung, die Leitung, das Konzept und die Steuerung des SAP-Teams und der externen Dienstleister im Rahmen der S/4 Hana ConBrownfield) für das SAP-System der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin.
Der Vertrag kann bei Bedarf, sofern das Projekt noch nicht abgeschlossen ist, verlängert werden.
Es gibt keine feste Verlängerungsoption.
Der Vertrag kann bei Bedarf, sofern das Projekt noch nicht abgeschlossen ist, verlängert werden.
Es gibt keine feste Verlängerungsoption.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
• sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in
§ 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
• er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz
- MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden.
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/ den
Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt
der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen
bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft hat seine Umsätze (sowohl Gesamtumsatz als auch Umsatz mit vergleichbaren Leistungen) der letzten drei Geschäftsjahre (2019/2020/2021)anzugeben.
Der durchschnittliche Konzern-/Gesamtumsatz in den anzugebenden Jahren muss dabei mindestens den nachstehenden Umsatz im Durchschnitt p.a. betragen: 1 Mio € p.a. (netto)
Personelle Kapazität
Referenzen
Die Anzahl des beschäftigten Personals in den anzugebenden Jahren muss dabei mindestens die nachstehende Mindestanzahl im Durchschnitt p.a. betragen: 10 Beschäftigte im Durchschnitt p.a.
Des Weiteren müssen mindestens zwei Experten mit nachgewiesener Projekterfahrung von mindestens 5 Jahren im Unternehmen tätig sein.
Unter Beachtung der geforderten Mindestangaben macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu Referenzen von mindestens 3 Projekten aus den letzten fünf Jahren (2018 – 2021), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zum Vergabeverfahren:
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens kann auf Anforderung und der per E-Mail an [gelöscht] übersendeten unterzeichneten „Verpflichtung zu Wahrung der Vertraulichkeit“ eine detailliertere Beschreibung der einzelnen Module, eingesetzten Komponenten und Erweiterungen sowie der vorgesehene Zeitplan(High-Level) und die bisher identifizierten Meilensteine per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Ein Angebot ist nur in Zusammenhang mit dieser detaillierten Beschreibung möglich (verpflichtend).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis um
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]