Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflegeleistungen für eine Bundesliegenschaft in Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund (VOEK 304-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 304-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflegeleistungen für eine Bundesliegenschaft in Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund (VOEK 304-22)
Bundesamt für Naturschutz (BfN), WE 143555, 53179 Bonn
Bundesamt für Naturschutz (BfN), WE 143555, Konstantinstr. 108 - 110, 53179 Bonn
Mit den ausgeschriebenen Leistungen wird die Versorgung der Liegenschaft des Bundes in Bonn, für den Nutzer der Liegenschaft (Bundesamt für Naturschutz) mit den für den Betrieb und die Instandhaltung der Außenanlage, im Sinne des Werterhaltes erforderlichen Liegenschaftsleistungen durch eine zentrale Vergabe und ein zentrales Management gewährleistet. Bei den Arbeiten handelt es sich um Vegetationstechnik, sowie Entwicklungs- und Unterhaltungspflege der Grünanlagen. Es handelt sich um eine unter ökologischen Gesichtspunkten naturnah erstellte Außenanlage. Dies ist durch die fachlich kompetente Pflege zu erhalten und zu fördern.
Allgemeine Grundfläche: 11.884,80 qm
davon:
Pflanzenflächen 3.727,50 qm
Rückschnitt an Gehölzen und Wildrosen 400 qm
Pflege Bodendecker 180 qm
Rückschnitt an Hecken 324,96 qm
Sonstige Leistungen:
Kletterpflanzen schneiden 283,50 qm und Obstbäume schneiden 11 Stck.
Bewässerung von Pflanzenflächen 1.237,50 qm, Rasenflächen 400 qm, Obstbäume 11 Stck. und Parkplatzbäume 7 Stck.
Wiesen-/Rasenflächen mähen 3.028,34 qm
Dachbegrünung 2.542,00 qm und Entwässerungsdacheinläufe reinigen 24 Stck.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mulchen mit Kalksplitt der Staudenflächen am Haupteingang 200 qm, Aufbringen und Einarbeiten von Basaltsplitt auf den Staudenflächen am Haupteingang und in teilbereichen 50 qm, Gehölze Höhe > 2 m, Auslichtungs- und Verjüngungsschnitt 200 qm, Kletterrosen und Kletterpflanzen am Kunstwerk schneiden (max. Höhe 3 m) 32 qm, Bewässern Pflanzflächen 1.237,50 qm, Bewässern Rasenfläche 400 qm, Obstbäume wässern 11 Stck., Landschaftsrasen auf der Obstwiese mit Sense (Handbetrieb) mähen 666,67 qm und Laubaufnahme Rasenflächen, Obstwiese und Rasengittersteinflächen 1.426,67 qm.
Arbeitsmittel:
- Laubblasgeräte sowie alle weiteren saugenden oder blasenden Maschinen und Geräte (Abflammgeräte) dürfen nicht zum Einsatz kommen.
- Allgemeinen lärmintensiven Geräte wie z.B. Freischneider und Rasenmäher sind in elektrischer Form (Akkubetrieb) zu verwenden
- Geräte mit Zweitakt- oder Benzinmotor sind auf der Liegenschaft unzulässig
- Ausschließlich Mulchmäher mit Akkubetrieb für Rasenflächen
- Balkenmäher mit Akkubetrieb oder eine Sense für Wiesenflächenm ohne Maschineneinsatz
Die Referenzen sollen mindestens ein Leistungsumfang der zu bearbeitenden Grundfläche von 1.000 m² und davon 500 m² Pflanzenfläche enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.Ortsbesichtigungen können nur bis zum 11.01.2023 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum 04.01.2023 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Besichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nasen Bedeckung zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
3.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum 18.01.2023 erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de