Zäune und Absperrungen für die Messe Berlin GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: CP1-2022-0013
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messe-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Zäune und Absperrungen für die Messe Berlin GmbH
Zäune und Absperrungen für die Mese Berlin GmbH
Die Messe Berlin GmbH, nachfolgend MB oder Auftraggeber, schreibt planmäßig die Leistung Zäune und Absperrungen zur ILA Berlin und weiteren Veranstaltungen aus.
Die Leistungen werden in allen Kongress- und Messehallen und dazugehörigen Gebäudeteilen mit ausgewiesenen Veranstaltungsbereichen der MB, auf deren Messegelände in Berlin (BECC - ExpoCenter City) und auch an anderen Orten in und um Berlin benötigt, wie auf dem ehemaligen Messegelände in Selchow für die ILA Berlin.
Diese Leistungen erfolgen für alle Eigen- und Gastveranstalter sowie die Veranstaltungs-Projektbereiche der Messe Berlin und deren Tochterunternehmen. Es sind zwei Leistungsmodule/ Reiter im Leistungsverzeichnis (LV) durch den Bieter anzubieten:
1. Zäune und Absperrungen zur ILA Berlin 2024 ff.
2. Zäune und Absperrungen zu weiteren Veranstaltungen
Darüber hinaus wird der Leistungsbereich Real Estate & Safety bedarfsweise LV-Positionen für Baustelleneinrichtungen mit z.B. einer Mietdauer von 6 Monate anfragen. Der Auftragnehmer hat diese Anforderung abzudecken.
Bei den in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Leistungen handelt es sich um die mietweise Überlassung von Zaunsystemen, Gittern und weiteren Absperrmaßnahmen
Der Leistungsumfang umfasst freistehende Absperrungs- und Zaunanlagen im Innen- und Außenbereich. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Überblick die Erstellung temporärer Umwehrungen und Absperrungen aus
- Absperrgittern
- Mobil- Bauzäunen
- Polizeigittern
- Bühnengittern
- Kette-Pfostensystemen
sowie entsprechendem Zubehör wie Tor-, Tür- und Schleusensystemen.
Die abgefragte Leistung umfasst - sofern nicht anders angegeben - die Anlieferung inkl. Transport, die standsichere Aufstellung, die Vorhaltung sowie den Abbau inkl. Abtransport.
In die Einheitspreise sind alle zur Errichtung, Vorhaltung, zeitweiser Überlassung und Abbau entstehenden Kosten und Nebenkosten einschließlich erforderlicher Hebe- und Werkzeug, einzukalkulieren.
Das angebotene Material ist als Mietmaterial bereitzustellen. Es ist nach Ende der Veranstaltung vom Auftragnehmer komplett abzubauen.
zweimalige Verlängerungsoption um eine weitere Veranstaltung ILA Berlin
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als sechs Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär);
2) Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters:
— dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B.,
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder,
— rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten zwei Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen(298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§326 StGB),
— dass in den letzten zwei Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind,
— dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann;
— dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltend umwelt-, sozialoderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
3) Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt, z. B. durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger (nicht älter als sechs Monate). Für den Fall, dass die Beschäftigten bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, reicht es aus, wenn durch die Unbedenklichkeitsbescheinigungen mindestens 80 % der Beschäftigten erfasst sind,
4) Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung besteht
5) Tariftreueerklärung
6) Nachweis eines Datenschutzbeauftragten
Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Ferner sind Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr und der Personalentwicklung in den 3 vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen.
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Der Bieter hat in seinen Angaben zur Leistungsfähigkeit Hinweise zu liefern, dass er mit dem vorhandenen Personal eine termingerechte Ausführung der Leistungen mit entsprechend qualifiziertem Personal erbringen kann.
— Angabe von Referenzen (mind. 3 in vergleichbarer Größenordnung) siehe Angebotsformular.
Spezielle Anforderungen / Nachweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in den allgemeinen Vorbemerkungen bzw. dem Leistungsverzeichnis.
Alle Mitarbeiter des AN sowie dessen Subunternehmer müssen über eine für Deutschland gültige Arbeitserlaubnis verfügen. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist entsprechend § 2a SchwarzArbG stets mit zuführen. Von Zollkontrollen auf dem Gelände der Messe Berlin ist auszugehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsfrist beträgt 30 Tage, da nur elektronische Annahme der Angebote.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung können bis zum 05.01.2023, 12:00 Uhr ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform AI gestellt werden.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabekooperation.berlin