Haus der Jugend Hammer Park Technische Gebäudeausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_SpriG_VS_HdJ HP_TGA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Haus der Jugend Hammer Park Technische Gebäudeausrüstung
Der denkmalgeschützte Hammer Park liegt etwa fünf Kilometer östlich des Hamburger Stadtzentrums. Das Grundstück mit dem Haus der Jugend (HdJ), dem Seniorentreff und dem Bauhof in der Caspar-Voght-Straße 35, 20535 Hamburg (Flurstück 1785) befindet sich im Verwaltungsvermögen des Bezirksamts Hamburg-Mitte.
Ziel des Vorhabens ist es, eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur vor allem für Kinder, Jugendliche, Eltern mit Kleinkindern und Senior*innen in einem neuen, modernen, barrierefreien Gebäude zu vereinen sowie den Anteil der versiegelten Flächen im denkmalgeschützten Park durch den Rückbau der drei Bestandsgebäude (Bauhof, Bestandsgebäude HdJ und Seniorentreff) zu reduzieren.
Die Ansprüche an die Bauqualität gemäß den Förderkriterien des Bundes sowie der Ausführungen hierzu im Gesamtkonzept sind zu beachten (s. hierzu Anlage Förderkriterien).
Für die Umsetzung des Neubaus ist der Kostenrahmen für die Baukosten mit ca. [Betrag gelöscht] EUR netto (KG 300) und mit ca. [Betrag gelöscht] EUR netto (KG 400) vorgegeben. Zudem ist die KG 200 zu 10% mit ca. [Betrag gelöscht] EUR netto zu berücksichtigen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung sowie besondere Leistungen innerhalb der Leistungsphasen. Weitere besondere Leistungen können von der AG jeweils einzeln und gesondert beauftragt werden.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 3 Stufen zu beauftragen: Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung bis einschließlich die Leistungen der Genehmigungsplanung (LPH 1-4), die Stufe 2 die Leistungen der Ausführungsplanung einschließlich der Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 5-7) und die Stufe 3 die Leistungen der Objektüberwachung (LPH 8) auf Grund-lage der Anlage 10 HOAI 2021 (Gebäude und Innenräume) sowie § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume).
Mit Zuschlagserteilung wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt optional. Insbesondere die Beauftragung der Stufe 2 steht unter Vorbehalt einer positiv geprüften Bauunterlage des Bundes und der erforderlichen Haushaltsmittelbereitstellung aus der Bundesförderung. Die Planerleistung des Gebäudes wurde bereits im Vorfeld abgestimmt und in die Honorarzone 2 unten eingestuft.
Der denkmalgeschützte Hammer Park liegt etwa fünf Kilometer östlich des Hamburger Stadtzentrums. Das Grundstück mit dem Haus der Jugend (HdJ), dem Seniorentreff und dem Bauhof in der Caspar-Voght-Straße 35, 20535 Hamburg (Flurstück 1785) befindet sich im Verwaltungsvermögen des Bezirksamts Hamburg-Mitte.
Ziel des Vorhabens ist es, eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur vor allem für Kinder, Jugendliche, Eltern mit Kleinkindern und Senior*innen in einem neuen, modernen, barrierefreien Gebäude zu vereinen sowie den Anteil der versiegelten Flächen im denkmalgeschützten Park durch den Rückbau der drei Bestandsgebäude (Bauhof, Bestandsgebäude HdJ und Seniorentreff) zu reduzieren.
Die Ansprüche an die Bauqualität gemäß den Förderkriterien des Bundes sowie der Ausführungen hierzu im Gesamtkonzept sind zu beachten (s. hierzu Anlage Förderkriterien). Die Ausführung eines Gründachs wird begrüßt.
Besonders im Hinblick auf die technische Gebäudeausrüstung liegt der Anspruch der AG in einer besonders nachhaltigen und ressourcenschonenden Anlagentechnik, die einen emissionsarmen und nutzerfreundlichen Betrieb sowie die Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit sicherstellen soll. Die Integration bspw. erneuerbarer Energien (beispielsweise durch den Einsatz von Wärmepumpen, Solarthermie und Photovoltaik), energetisch optimierter Konzepte, Regen- und Grauwassernutzung sowie –aufbereitung soll bei der Lösungserarbeitung im zentralen Fokus stehen. Weitere ökologische Voraussetzungen, zu denen die Gebäudetechnik maßgeblich beiträgt, ist das Prinzip der Wärmerückgewinnung, die Verringerung des Stromverbrauchs sowie ein konsequenter sparsamer Umgang mit Wasser.
Sowohl zum „Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung Mitte Machen“ im Bezirk Hamburg-Mitte (www.mitte-machen.hamburg), als auch zum Bundesförderpro-gramm (www.staedtebaufoerderung.info) können weiterführende Informationen und Unterlagen auf den jeweiligen Internetauftritten eingesehen werden.
Die Bruttogrundfläche (BGF) des Vorhabens umfasst knapp 1.100 m² inkl. Verkehrsflächen, Sanitärbereiche und Hauswirtschaftsraum. Die geplante Nutzfläche des zweigeschossigen Gebäudes (ohne Keller), dessen Genehmigung im Bauvorbescheid in Aussicht gestellt wird, be-trägt ca. 850 m². Die Kernnutzer werden das Haus der Jugend (im Folgenden: HdJ) sowie ein Seniorentreff sein.
Das HdJ verzeichnet aktuell eine tägliche Besucherzahl von rund 100 Personen (vormittags vorwiegend Eltern mit Kindern, nachmittags Schüler*innen und Jugendliche), der Seniorentreff wird von rund 20 bis 25 Personen täglich besucht. Durch das bereits jetzt offene Angebot, die geplante Erweiterung der Angebotsstruktur, die gemeinsamen Veranstaltungen zwischen dem HdJ und dem Seniorentreff und den erwarteten Bevölkerungszuwachs im Stadtteil wird perspektivisch eine Verdopplung der Besucherzahlen erwartet. Bereits in der Vergangenheit fan-den gemeinsame Veranstaltungen zwischen HdJ und Seniorentreff statt (z.B. gemeinsame Sommerfeste, PC-Arbeitsgruppe mit Jugendlichen und Senior*innen).
Für einzelne Räume, wie bspw. den Bewegungs- und Seminarraum, die Werkstatt, den Club-raum, den Gruppenraum für die Senior*innen und die Küche (vgl. Raumnutzungskonzept) wären Türen von außen wünschenswert, um eine Nutzung unabhängig der Öffnungszeiten, beispielsweise für Kindergeburtstage oder die Nutzung durch Anwohner*innen aus der Nachbarschaft, zu ermöglichen. Die Angebotsstruktur soll an die aktuellen Bedarfe im Sozialraum angepasst und die Bandbreite der Nutzer*innen erweitert werden. Zusätzlich zur offenen Kinder- und Jugendarbeit werden die Angebote für junge Familien mit kleinen Kindern ausgebaut und die bestehenden Angebote des Seniorentreffs in das Gebäude integriert. Planerisch sollen geräuschintensive (bspw. Bewegungs-, Tanz- und Clubraum) und -arme Räume (bspw. Beratungsräume und Büros) voneinander getrennt werden, um hausinterne Lärmbelastungen und Nutzerkonflikte zu vermeiden.
Aktuell sind mobilitätseingeschränkte oder gehbehinderte Personen von der Nutzung der Angebote ausgeschlossen. Dies soll künftig durch den barrierefrei ausgeführten Neubau und die entsprechende problemlos zugängigen Freianlagen geändert werden. Insbesondere soll dadurch den Herausforderungen von Familien mit Kleinkindern (Kinderwägen) und Senior*innen (Gehbehinderungen, Mobilitätseinschränkungen) begegnet werden.
Es steigt jedoch nicht nur der Bedarf an Sozialangeboten, auch die Anforderungen an die Parkanlage nehmen zu. Das Projekt soll dazu beitragen, eine Balance zwischen den Erholungs- und Freizeitbedarfen der Bevölkerung und den Belangen der denkmalgeschützten Grünanlage herzustellen.
Im Rahmen des Bauvorbescheids vom 15.04.2021 wurden zwei Varianten des Funktionsplan als zulässig bewertet. Die Planung soll nur auf Basis der Variante gem. des Übersichtsplans zur favorisierten Standortvariante M 1:1000 weitergeführt werden.
Die Planungsphase des Hochbaus soll voraussichtlich im April 2023 beginnen. Die Freiflächenplanung soll ca. ein halbes Jahr später (September 2023) starten und auf den Vorplanungen des Hochbaus aufbauen.
Die Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb ist sicherzustellen.
Als Vorbildfunktion der Freien und Hansestadt Hamburg ist auf die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes und des damit verbundenen Klimaplans zu achten. Der Standard als KfW 40 für öffentliche Nichtwohngebäude wie auch die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung des Wärme- und Kältebedarfs sowie der Einsatz von klimafreundlichen Baustoffe (z.B. Recycling Baustoffe / kreislaufgerechtes Bauen) sind zu berücksichtigen.
Hinweis: Nach dem Hamburger Klimaschutzgesetz sind öffentliche Nicht-Wohngebäude grundsätzlich im KfW40-Standard zu errichten.
Die Rückbaumaßnahmen sollen voraussichtlich im ersten Quartal 2025 beginnen und werden überwiegend durch den Hochbau umgesetzt (s. Anlage Rückbauübersicht und Schnittstellenliste), die Hochbaumaßnahmen sollen im September 2025 beginnen. Die Fertigstellung des Gebäudes soll bis Dezember 2026 erfolgen, dies ergibt sich aus der befristeten Laufzeit des Modellvorhabens bis 31.12.2026. Eine Verlängerung des Förderzeitraumes ist voraussichtlich möglich.
Für die Umsetzung des Neubaus ist der Kostenrahmen für die Baukosten mit ca. [Betrag gelöscht] EUR netto (KG 300) und mit ca. [Betrag gelöscht] EUR netto (KG 400) vorgegeben. Zudem ist die KG 200 zu 10% mit ca. [Betrag gelöscht] EUR netto zu berücksichtigen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung sowie besondere Leistungen innerhalb der Leistungsphasen. Weitere besondere Leistungen können von der AG jeweils einzeln und gesondert beauftragt werden.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 3 Stufen zu beauftragen: Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung bis einschließlich die Leistungen der Genehmigungsplanung (LPH 1-4), die Stufe 2 die Leistungen der Ausführungsplanung einschließlich der Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 5-7) und die Stufe 3 die Leistungen der Objektüberwachung (LPH 8) auf Grund-lage der Anlage 10 HOAI 2021 (Gebäude und Innenräume) sowie § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume).
Mit Zuschlagserteilung wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt optional. Insbesondere die Beauftragung der Stufe 2 steht unter Vorbehalt einer positiv geprüften Bauunterlage des Bundes und der erforderlichen Haushaltsmittelbereitstellung aus der Bundesförderung. Die Planerleistung des Gebäudes wurde bereits im Vorfeld abgestimmt und in die Honorarzone 2 unten eingestuft.
1. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen a.) bis d.) erfüllt:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen, wie z.B. Quartierszentren, Stadtteilquartiere, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendzentren, Seniorentreffs, Gemeindehäuser, Begegnungsstätten, Schulbauten
b.) Abgeschlossene Leistungsphasen: 1-8
c.) BGF: mindestens 600 qm
d.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2015
2. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen (a.) bis d.)) erfüllt:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen, wie z.B. Quartierszentren, Stadtteilquartiere, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendzentren, Seniorentreffs, Gemeindehäuser, Begegnungsstätten, Schulbauten
b.) Abgeschlossene Leistungsphasen: 5-8
c.) BGF: mindestens 600 qm
d.) Projektabschluss nicht vor dem 01.01.2015
3. Zudem muss mindestens 1 der vorgenannten, eingereichten Projektreferenzen aus Ziffer 3.2.2. Nr. 1 und Nr. 2 die folgende Mindestanforderung zusätzlich erfüllen:
Erfüllung des zum jeweiligen Genehmigungszeitpunktes gesetzlich vorgeschriebenen oder höherwertigen KfW-Effizienzhaus-Standard oder vergleichbarer Anforderungen an Zertifizierungssysteme wie z.B. DGNB, LEED, BNB etc.
4. Für die vorgenannten Projektreferenzen aus Ziffer 3.2.2. Nr. 1 und Nr. 2 ist jeweils 1 ausgefülltes Formblatt Referenzen (Anlage TNW 5) einzureichen.
Wenn mehr als 3 Teilnahmeanträge gemäß Ziffer 3.4 geeigneter Bieter vorliegen („Grundeignung“), werden für das weitere Verfahren die besten 3 Bewerber ausgewählt („Auswahleignung“). Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI einzureichenden Referenzprojekte. Es werden die vom Bewerber benannten 2 besten Referenzen in der vom Bewerber selbst bestimmten Reihenfolge bewertet. Die jeweilige Referenz muss vom Bewerber eine deutlich sichtbare Nummerierung erhalten (z.B. Referenz 1, Referenz 2, etc.), deren Reihenfolge Ausdruck des Stellenwertes dieser Referenz für den Bewerber ist.
Hinweis: Sollte die Nummerierung nicht durch den Bewerber angegeben worden sein, so führt dies grundsätzlich nicht zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Die fehlende Nummerierung der Referenzen ergibt sich in diesem Fall aus der Reihenfolge der eingereichten Formblätter Referenzen (Anlage TNW 5) über das eVergabe Portal.
Für die Wertung werden die Referenzen in der numerischen Reihenfolge aufsteigend, so wie vom Bewerber selbst nummeriert, bewertet. Kriterium der Auswahleignung ist der Grad der Vergleichbarkeit der besten 2 eingereichten Referenzen mit dem anstehenden Projekt, wie es in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen beschrieben ist.
Dabei können Referenzen einen höheren Grad der Vergleichbarkeit erreichen, wenn sie maßgeblich bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte, beispielsweise die erkennbare bauliche Umsetzung von Gebäudeautomation und Smart-Building-Systemen (Energiemanagement), Verwendung von energiesparenden Systemen und Geräten, wassersparende Armaturen, Regen- und Grauwassernutzung und den Einsatz von erneuerbaren Energien und effizienter Speichertechnologien aufweisen.
Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend. Die AG behält sich zur Prüfung des Grades der Vergleichbarkeit vor, weitere Kriterien heranzuziehen.
Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums - Projektangaben kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los.
Zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderte Bewerber*innen werden dringend gebeten, die AG unverzüglich zu informieren, sollten Sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die AG behält sich vor, in diesem Fall die/den nach Maßgabe dieser Ziffer nächstbesten Bewerber*in nachrücken zu lassen, also als Bieter*in zuzulassen. Die/der nachrückende Be-werber*in erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 3 Stufen zu beauftragen:
Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung bis einschließlich die Leistungen der Genehmigungsplanung (LPH 1-4),
Stufe 2 die Leistungen der Ausführungsplanung einschließlich der Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 5-7) und
Stufe 3 die Leistungen der Objektüberwachung (LPH 8)
auf Grundlage der Anlage 10 HOAI 2021 (Gebäude und Innenräume) sowie § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume).
Mit Zuschlagserteilung wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt optional. Insbesondere die Beauftragung der Stufe 2 steht unter Vorbehalt einer positiv geprüften Bauunterlage des Bundes und der erforderlichen Haushaltsmittelbereitstellung aus der Bundesförderung. Die Planerleistung des Gebäudes wurde bereits im Vorfeld abgestimmt und in die Honorarzone 2 unten eingestuft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 II VgV (Hochschulabschluss als Ingenieur)
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Durchschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2019, 2020, 2021 muss mindestens EUR 200.000,00 (netto) betragen haben.
Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der folgenden Deckungssummen oder Abgabe einer Eigenerklärung, die bestätigt, dass die Berufshaft-pflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird:
• für Personenschäden EUR 2.000.000
• für sonstige Sach- u. Vermögensschäden EUR 2.000.000.
Alle Summen sind zweifach maximiert pro Jahr.
Falls sich der Bewerber/die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen An-gaben zu machen.
1. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen a.) bis d.) erfüllt:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen, wie z.B. Quartierszentren, Stadtteilquartiere, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendzentren, Seniorentreffs, Gemeindehäuser, Begegnungsstätten, Schulbauten
b.) Abgeschlossene Leistungsphasen: 1-8
c.) BGF: mindestens 600 qm
d.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2015
2. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen (a.) bis d.)) erfüllt:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen, wie z.B. Quartierszentren, Stadtteilquartiere, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendzentren, Seniorentreffs, Gemeindehäuser, Begegnungsstätten, Schulbauten
b.) Abgeschlossene Leistungsphasen: 5-8
c.) BGF: mindestens 600 qm
d.) Projektabschluss nicht vor dem 01.01.2015
3. Zudem muss mindestens 1 der vorgenannten, eingereichten Projektreferenzen aus Ziffer 3.2.2. Nr. 1 und Nr. 2 die folgende Mindestanforderung zusätzlich erfüllen:
Erfüllung des zum jeweiligen Genehmigungszeitpunktes gesetzlich vorgeschriebenen oder höherwertigen KfW-Effizienzhaus-Standard oder vergleichbarer Anforderungen an Zertifizierungssysteme wie z.B. DGNB, LEED, BNB etc.
4. Für die vorgenannten Projektreferenzen aus Ziffer 3.2.2. Nr. 1 und Nr. 2 ist jeweils 1 aus-gefülltes Formblatt Referenzen (Anlage TNW 5) einzureichen.
5. In den Jahren 2019, 2020 und 2021 müssen mindestens 3 Ingenieur*innen fest angestellt beschäftigt worden sein.
Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 II VgV (Hochschulabschluss als Ingenieur)
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
1. Formblatt Bewerbungsbogen (Anlage TNW 1)
2. Ggf. Formblatt Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (Anlage TNW 2)
3. Ggf. Formblatt Eignungsleihe (Anlage TNW 3)
4. Formblatt Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage TNW 4)
5. Formblatt Referenzen (Anlage TNW 5)
6. Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 II VgV (Hochschulabschluss als Ingenieur)
7. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit aktueller Gültigkeit oder Eigenerklärung
8. Eigenerklärung Tariftreue gem. § 3 HmbVgG,
9. Compliance-Erklärung,
10. Einwilligung Datenschutz.
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe detaillierte Angaben im Verfahrensbrief und den Anlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]