Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie an wenigen Immobilien von SBH I Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH in 6 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 004-23 DK

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b38a2454-c301-4733-97df-4c6649569ec8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie an wenigen Immobilien von SBH I Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH in 6 Losen

Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 004-23 DK
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien und einige schulnahe Immobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen,

zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 450 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Finkenwerder, Wilhelmsburg, Neugraben und Harburg) sowie für ca. 30 Immobilien (keine Schulen) von GMH – Hochschulbau | Sport- und Sonderimmobilien die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.

Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die jährliche Wartung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gemäß Leistungsverzeichnis an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und schulnahen Immobilien in Hamburg sowie an diversen Immobilien von GMH – Hochschulbau |Sport gemäß DIN VDE 0100-718, DIN VDE 0108- 100, DIN EN 50171, 50172 sowie 50272 Teil 2.

Die Vertragslaufzeit beginnt unverzüglich nach Beauftragung, spätestens ab 01.03.2023 und endet am 28.02.2025.

Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).

Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartung Sicherheitsbeleuchtung - Region Altona

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Region Altona

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien und einige schulnahe Immobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 450 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Finkenwerder, Wilhelmsburg, Neugraben und Harburg) sowie für ca. 30 Immobilien (keine Schulen) von GMH – Hochschulbau | Sport- und Sonderimmobilien die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.

Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben

die jährliche Wartung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gemäß Leistungsverzeichnis an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und schulnahen Immobilien in Hamburg sowie an diversen Immobilien von GMH – Hochschulbau |Sport gemäß DIN VDE 0100-718, DIN VDE 0108-100, DIN EN 50171, 50172 sowie 50272 Teil 2.

Sicherheitsbeleuchtungen verhindern Panikreaktionen, gewährleisten das Auffinden von Rettungswegen, ermöglichen die gefahrlose Evakuierung vieler Menschen und hilft Unfälle bei Stromausfall zu vermeiden. Damit sie jeder Zeit einsatzbereit sind und fehlerfrei funktionieren, sind regelmäßige Wartungen/Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtung gesetzlich

vorgeschrieben. Die Wartung/Prüfung umfasst die jährliche regelmäßige Überprüfung der Anlage auf einwandfreien Zustand und bestimmungsmäßiger Funktion, einschließlich der regelmäßigen Prüfung auf die Unfall- und Betriebssicherheit gemäß BetrSichV. In den oben genannten DIN EN und DIN VDE Normen werden genaue Anforderungen definiert, wie die Sicherheitsbeleuchtung überprüft wird, in welchen Abständen diese durchgeführt werden und welche Mindestinformation die ordnungsgemäße Dokumentation enthalten muss.

Insgesamt sind in der Region Altona ca. 65 Schulstandorte mit ca. 120 Anlagen und ca. 3.153

Leuchten zu warten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig

um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum

28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).

Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später

als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vertragslaufzeit beginnt unverzüglich nach Beauftragung, spätestens ab 01.03.2023 und endet am 28.02.2025.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartung Sicherheitsbeleuchtung - Region Eimsbüttel

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Region Eimsbüttel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien und einige schulnahe Immobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 450 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Finkenwerder, Wilhelmsburg, Neugraben und Harburg) sowie für ca. 30 Immobilien (keine Schulen) von GMH – Hochschulbau | Sport- und Sonderimmobilien die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.

Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben

die jährliche Wartung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gemäß Leistungsverzeichnis an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und schulnahen Immobilien in Hamburg sowie an diversen Immobilien von GMH – Hochschulbau |Sport gemäß DIN VDE 0100-718, DIN VDE 0108-100, DIN EN 50171, 50172 sowie 50272 Teil 2.

Sicherheitsbeleuchtungen verhindern Panikreaktionen, gewährleisten das Auffinden von Rettungswegen, ermöglichen die gefahrlose Evakuierung vieler Menschen und hilft Unfälle bei Stromausfall zu vermeiden. Damit sie jeder Zeit einsatzbereit sind und fehlerfrei funktionieren, sind regelmäßige Wartungen/Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtung gesetzlich

vorgeschrieben. Die Wartung/Prüfung umfasst die jährliche regelmäßige Überprüfung der Anlage auf einwandfreien Zustand und bestimmungsmäßiger Funktion, einschließlich der regelmäßigen Prüfung auf die Unfall- und Betriebssicherheit gemäß BetrSichV. In den oben genannten DIN EN und DIN VDE Normen werden genaue Anforderungen definiert, wie die Sicherheitsbeleuchtung überprüft wird, in welchen Abständen diese durchgeführt werden und welche Mindestinformation die ordnungsgemäße Dokumentation enthalten muss.

Insgesamt sind in der Region Eimsbüttel ca. 53 Standorten mit ca. 113 Anlagen und ca. 4.570 Leuten zu prüfen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig

um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum

28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).

Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später

als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vertragslaufzeit beginnt unverzüglich nach Beauftragung, spätestens ab 01.03.2023 und endet am 28.02.2025.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartung Sicherheitsbeleuchtung - Region Wandsbek Nord

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Region Wandsbek-Nord

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien und einige schulnahe Immobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 450 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Finkenwerder, Wilhelmsburg, Neugraben und Harburg) sowie für ca. 30 Immobilien (keine Schulen) von GMH – Hochschulbau | Sport- und Sonderimmobilien die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.

Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben

die jährliche Wartung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gemäß Leistungsverzeichnis an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und schulnahen Immobilien in Hamburg sowie an diversen Immobilien von GMH – Hochschulbau |Sport gemäß DIN VDE 0100-718, DIN VDE 0108-100, DIN EN 50171, 50172 sowie 50272 Teil 2.

Sicherheitsbeleuchtungen verhindern Panikreaktionen, gewährleisten das Auffinden von Rettungswegen, ermöglichen die gefahrlose Evakuierung vieler Menschen und hilft Unfälle bei Stromausfall zu vermeiden. Damit sie jeder Zeit einsatzbereit sind und fehlerfrei funktionieren, sind regelmäßige Wartungen/Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtung gesetzlich

vorgeschrieben. Die Wartung/Prüfung umfasst die jährliche regelmäßige Überprüfung der Anlage auf einwandfreien Zustand und bestimmungsmäßiger Funktion, einschließlich der regelmäßigen Prüfung auf die Unfall- und Betriebssicherheit gemäß BetrSichV. In den oben genannten DIN EN und DIN VDE Normen werden genaue Anforderungen definiert, wie die Sicherheitsbeleuchtung überprüft wird, in welchen Abständen diese durchgeführt werden und welche Mindestinformation die ordnungsgemäße Dokumentation enthalten muss.

Insgesamt sind in der Region Wandsbek-Nord ca. 50 Standorten mit ca. 108 Anlagen und ca. 3.852 Leuchten zu prüfen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig

um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum

28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).

Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später

als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vertragslaufzeit beginnt unverzüglich nach Beauftragung, spätestens ab 01.03.2023 und endet am 28.02.2025.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartung Sicherheitsbeleuchtung - Region Wandsbek Süd und der Region Nord

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Region Wandsbek Süd und Region Nord

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien und einige schulnahe Immobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 450 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Finkenwerder, Wilhelmsburg, Neugraben und Harburg) sowie für ca. 30 Immobilien (keine Schulen) von GMH – Hochschulbau | Sport- und Sonderimmobilien die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.

Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben

die jährliche Wartung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gemäß Leistungsverzeichnis an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und schulnahen Immobilien in Hamburg sowie an diversen Immobilien von GMH – Hochschulbau |Sport gemäß DIN VDE 0100-718, DIN VDE 0108-100, DIN EN 50171, 50172 sowie 50272 Teil 2.

Sicherheitsbeleuchtungen verhindern Panikreaktionen, gewährleisten das Auffinden von Rettungswegen, ermöglichen die gefahrlose Evakuierung vieler Menschen und hilft Unfälle bei Stromausfall zu vermeiden. Damit sie jeder Zeit einsatzbereit sind und fehlerfrei funktionieren, sind regelmäßige Wartungen/Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtung gesetzlich

vorgeschrieben. Die Wartung/Prüfung umfasst die jährliche regelmäßige Überprüfung der Anlage auf einwandfreien Zustand und bestimmungsmäßiger Funktion, einschließlich der regelmäßigen Prüfung auf die Unfall- und Betriebssicherheit gemäß BetrSichV. In den oben genannten DIN EN und DIN VDE Normen werden genaue Anforderungen definiert, wie die Sicherheitsbeleuchtung überprüft wird, in welchen Abständen diese durchgeführt werden und welche Mindestinformation die ordnungsgemäße Dokumentation enthalten muss.

Insgesamt sind in der Region Wandsbek Süd und der Region Nord ca. 108 Standorten mit ca. 204 Anlagen und ca. 6.431 Leuchten zu prüfen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig

um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum

28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).

Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später

als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vertragslaufzeit beginnt unverzüglich nach Beauftragung, spätestens ab 01.03.2023 und endet am 28.02.2025.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartung Sicherheitsbeleuchtung - Region Mitte, Region Bergedorf und in der Region HIBB

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Region Mitte, Region Bergedorf und Hamburg weit die beruflichen Schulen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien und einige schulnahe Immobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 450 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Finkenwerder, Wilhelmsburg, Neugraben und Harburg) sowie für ca. 30 Immobilien (keine Schulen) von GMH – Hochschulbau | Sport- und Sonderimmobilien die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.

Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben

die jährliche Wartung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gemäß Leistungsverzeichnis an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und schulnahen Immobilien in Hamburg sowie an diversen Immobilien von GMH – Hochschulbau |Sport gemäß DIN VDE 0100-718, DIN VDE 0108-100, DIN EN 50171, 50172 sowie 50272 Teil 2.

Sicherheitsbeleuchtungen verhindern Panikreaktionen, gewährleisten das Auffinden von Rettungswegen, ermöglichen die gefahrlose Evakuierung vieler Menschen und hilft Unfälle bei Stromausfall zu vermeiden. Damit sie jeder Zeit einsatzbereit sind und fehlerfrei funktionieren, sind regelmäßige Wartungen/Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtung gesetzlich

vorgeschrieben. Die Wartung/Prüfung umfasst die jährliche regelmäßige Überprüfung der Anlage auf einwandfreien Zustand und bestimmungsmäßiger Funktion, einschließlich der regelmäßigen Prüfung auf die Unfall- und Betriebssicherheit gemäß BetrSichV. In den oben genannten DIN EN und DIN VDE Normen werden genaue Anforderungen definiert, wie die Sicherheitsbeleuchtung überprüft wird, in welchen Abständen diese durchgeführt werden und welche Mindestinformation die ordnungsgemäße Dokumentation enthalten muss.

Insgesamt sind in der Region Mitte, Region Bergedorf und in der Region HIBB mit den SNI ca. 139 Standorten mit ca. 125 Anlagen und ca. 7.663 Leuchten zu prüfen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig

um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum

28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).

Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später

als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vertragslaufzeit beginnt unverzüglich nach Beauftragung, spätestens ab 01.03.2023 und endet am 28.02.2025.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartung Sicherheitsbeleuchtung - Region Süd (Schulstandorte) und GMH Hochschulbau und Sport

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Region Süd und hamburgweit GMH Hochschulbau und Sportimmobilien

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien und einige schulnahe Immobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 450 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Finkenwerder, Wilhelmsburg, Neugraben und Harburg) sowie für ca. 30 Immobilien (keine Schulen) von GMH – Hochschulbau | Sport- und Sonderimmobilien die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.

Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben

die jährliche Wartung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gemäß Leistungsverzeichnis an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und schulnahen Immobilien in Hamburg sowie an diversen Immobilien von GMH – Hochschulbau |Sport gemäß DIN VDE 0100-718, DIN VDE 0108-100, DIN EN 50171, 50172 sowie 50272 Teil 2.

Sicherheitsbeleuchtungen verhindern Panikreaktionen, gewährleisten das Auffinden von Rettungswegen, ermöglichen die gefahrlose Evakuierung vieler Menschen und hilft Unfälle bei Stromausfall zu vermeiden. Damit sie jeder Zeit einsatzbereit sind und fehlerfrei funktionieren, sind regelmäßige Wartungen/Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtung gesetzlich

vorgeschrieben. Die Wartung/Prüfung umfasst die jährliche regelmäßige Überprüfung der Anlage auf einwandfreien Zustand und bestimmungsmäßiger Funktion, einschließlich der regelmäßigen Prüfung auf die Unfall- und Betriebssicherheit gemäß BetrSichV. In den oben genannten DIN EN und DIN VDE Normen werden genaue Anforderungen definiert, wie die Sicherheitsbeleuchtung überprüft wird, in welchen Abständen diese durchgeführt werden und welche Mindestinformation die ordnungsgemäße Dokumentation enthalten muss.

Insgesamt sind in der Region Süd (Schulstandorte) und GMH Hochschulbau und Sport ca. 75 Standorte mit ca. 102 Anlagen und ca. 7.011 Leuchten zu prüfen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig

um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum

28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).

Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später

als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vertragslaufzeit beginnt unverzüglich nach Beauftragung, spätestens ab 01.03.2023 und endet am 28.02.2025.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags im Berufsregister/der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

A) Betriebshaftpflicht bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut (gültig und nicht älter als 12 Monate). Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.

B) Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (nicht älter als 12 Monate)

C) Bescheinigung in Steuersachen (hier: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt,

nicht älter als 12 Monate)

D) Umsätze der letzten drei letzten Geschäftsjahre.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu A) Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € für Personenschäden und mind. 1 Mio. € für sonstige Schäden pro Schadensfall

zu D) Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den einfachen Schätzkosten des angebotenen Loses entsprechen. Bei der Abgabe von mehr als einem Los sind die Schätzkosten des kostenhöchsten Loses maßgeblich.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

A) Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen)

B) Namentliche Aufstellung der verfügbaren, qualifizierten und sachkundigen Fachkräfte des Auftragnehmers, die über eine entsprechende Ausbildung zur Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlage verfügen und verbindlich zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden. Zum Nachweis der Fachkunde ist jeweils mindestens ein Zertifikat über die Teilnahme an einer einschlägigen Schulung beizulegen.

C) Drei Referenzen, nicht älter als drei Jahre (Stichtag 01.12.2019), über vergleichbare Leistungen unter Angabe der Art der Leistung, der Auftragssumme, des Zeitraums der Auftragsausführung und der Ansprechpartner des Referenzgebers

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu B) Für den Erhalt eines Loses sind mindestens zwei qualifizierte und sachkundige Elektrofachkräfte nachzuweisen. Für den Erhalt mehrerer Lose addiert sich die Anzahl entsprechend auf.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).

Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/01/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/03/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/01/2023
Ortszeit: 12:00
Ort:

An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

2026

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen & Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/

Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.

Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.

Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.

Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/

Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.

Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.

Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, werden die in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.

Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.

Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.

Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.

Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und –Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.

Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Nachprüfungsanträge sind

- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)

- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht]

zu richten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/12/2022