Monitoringfahrt für das BSH im Jahr 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01422
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Monitoringfahrt für das BSH im Jahr 2023
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie führt jedes Jahr routinemäßige Überwachungsfahrten durch. Dabei handelt es sich jeweils um physikalische, chemische und biologische Untersuchungen in unterschiedlichen Kombinationen.
Leistungsziel ist das Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben eines Forschungsschiffes inklusive Besatzung für eine meereskundliche Überwachungsfahrt (14 Tage), welche im Zeitraum 13.01.2023 bis 13.02.2023 in der Deutschen Bucht und im westlichen Teil der Ostsee durchgeführt wird.
Deutsche Bucht (AWZ) und westliche Ostsee (AWZ)
Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben eines für die Monitoringfahrt geeigneten Forschungsschiffes.
Leistungsziel ist die Bereitstellung eines Forschungsschiffes inklusive Besatzung für die komplette Reise (14 Tage), welche im Zeitraum vom 13.01.2023 bis 13.02.2023 in der Deutschen Bucht und im westlichen Teil der Ostsee durchgeführt wird.
Dabei handelt es sich jeweils um physikalische, chemische und biologische Untersuchungen in unterschiedlichen Kombinationen.
Das Schiff muss Platz für 13 Personen in Einzelkammerunterbringung bieten. Es verfügt über eine Abwasser-Aufbereitungsanlage nach MARPOL 73/78 Regel 9, wobei die Einleitung von Abwässern während des Stationsbetriebes unterbunden werden kann, auch wenn die Abwasseranlage den Anforderungen MARPOL 73/78 Regel 11 1.2 entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Monitoringfahrt für das BSH im Jahr 2023
Ort: Galeay
NUTS-Code: IE042 West
Land: Irland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit
nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
- Eigenerklärung Eignung
- Angebotsschreiben
- Leistungsverzeichnis
- Dokument "Particular Conditions and Contractual Data - Amendments to the BIMCO model rules"
- Eigenerklärung zur EU-Verordnung
- Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen*
- Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen*
- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe*
- Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft*
* (soweit erforderlich)
NACHFORDERUNG:
Der Auftragnehmer behält sich vor nach Ausübung seines Ermessens und unter Wahrung der Gleichbehandlung und Transparenz etwaig fehlende Verpflichtungserklärungen und Erklärungen der Bieter- und Arbeitsgemeinschaften nachzufordern.
AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:
- Urkalkulation
- Dokumentation der Umweltmanagementmaßnahmen
- Zertifikate, Datenblätter und Gerätebeschreibung mit Nachweis der Einsatzfähigkeit für Ausrüstung
- Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation
- Lebensläufe (nur im jeweils für das Kriterium erforderlichen Umfang)
- Zertifikate und Berechtigungen zur Ausführung der betreffenden Leistung im Niederlassungsstaat
- Referenzschreiben des Referenzgeber
REFERENZEN:
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
- Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
- Bezeichnung des Projekts;
- Beschreibung der Ausgeführten Leistung;
- Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;
- Auftragssumme brutto
DATENSCHUTZ:
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen
der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rechtsbehelfsbelehrung
Innerhalb dieses Verfahrens ist der Antrag vor dem
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578
Telefax: 0228 / 9499-163
Gemäß § 160 GWB statthaft.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]