Jahresabschlussprüfungen gem. §§ 316 ff HGB Referenznummer der Bekanntmachung: ZVSt 2022/068
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresabschlussprüfungen gem. §§ 316 ff HGB
Prüfung der Jahresabschlüsse des Auftraggebers und seiner Tochtergesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB, erweitert um die Prüfung nach § 53 HGrG, die Prüfung der Bezüge der Geschäftsführung, des Aufsichtsratesund der leitenden Angestellten sowie der Verwerndung eines Teils der Bezüge der Geschäftsführer für die Altersvorsorge mit separater Berichterstattung - sowie der Konzernabschlüsse nach HGB ab dem Bilanzstichtag 31.12.2023.
Berlin
Prüfung der Jahresabschlüsse des Auftraggebers und seiner Tochtergesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB, erweitert um die Prüfung nach § 53 HGrG, die Prüfung der Bezüge der Geschäftsführung, des Aufsichtsratesund der leitenden Angestellten sowie der Verwendung eines Teils der Bezüge der Geschäftsführer für die Altersvorsorge mit separater Berichterstattung - sowie der Konzernabschlüsse nach HGB ab dem Bilanzstichtag 31.12.2023.
Die geprüften Jahresabschlüsse und der Konzernabschluss sollen bis Anfang März 2024 vorliegen.
Der Abruf der Leistungen für die Folgejahre (Verlängerungsoptionen) hängt von der jeweiligen Bestellung durch die zuständigen Gesellschaftsorgane ab und kommt jeweils erst mit Auftragserteilung für das betreffende Geschäftsjahr zustande. Ein Rechtsanspruch des ausgewählten Bewerbers auf wiederholte Bestellung in den Folgejahren besteht nicht.
Verlängerungsoption der Auftraggeberin:
Der Auftraggeberin steht die Option auf Verlängerung dieser Rahmenvereinbarung um die Prüfung von jeweils drei weiteren Jahresabschlüssen bis längstens zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2026 zu. Die Option ist von der Auftraggeberin 3 Monate vor Auslaufen der Rahmenvereinbarung auszuüben. Hierzu bedarf es keiner Zustimmung des Wirtschaftsprüfers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Registerauszug nicht älter als ein Jahr
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung unter Beifügung einer Kopie der Versicherungspolice
- Referenzen über Wirtschaftsprüfungsleistungen für Unternehmen aus dem Krankenhausbereich mit einem Umsatz von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr aus den Jahren 2019-2021 nach dem Formblatt 2.1
- Referenzen über Wirtschaftsprüfungsleistungen bei einem öffentlichen Auftraggeber mit einem Umsatz von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr aus den Jahren 2019-2021 nach dem Formblatt 2.2
- Eigenerklärung zur Eignung §§ 123, 124 GWB und §§ 42 ff VgV nach Formblatt 3
- Fachliche Eignung des Prüfungsteamleiters und seines Stellvertreters nach Formblatt 4 (Mindestens 5 Jahre Zulassung als Wirtschaftsprüfer und mindestens 1 persönliche Referenz über Jahresabschlussprüfungen im Krankenhausbereich aus den Jahren 2019-2021)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung -
WPO)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jahreswechsel 2026/2027
Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von EUR 13,00 sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
Allgemeine Rückfragen und Bieterfragen sind ausschließlich via DTVP oder per E-Mail an die unter Ziffer I.1. angegebene E-Mail-Adresse zu richten.
Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind nur in deutscher Sprache zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y676BTZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).