Software zur Auswertung von Punktwolken Strecken Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10133
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software zur Auswertung von Punktwolken Strecken
Software zur Auswertung von Punktwolken Strecken
Autobahn GmbH des Bundes
Heidestraße 15
10557 Berlin
Deutschland
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, zur Erbringung von Eigenleistungen in den Kernprozessen des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens der Infrastruktur eine Software zur Auswertung von Punktwolken Strecken zu beschaffen.
Der Leistungszeiträume beginnt unmittelbar mit der Zuschlagserteilung und endet nach 2 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 2 Jahre (Vertragslaufzeit). Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 6 (2+2+2) Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eignung des Bewerbers/Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV
Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) (Formblatt F1 - Erklärungen zum Unternehmen)
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis
Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativen Nachweises pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternehmen nach dem Recht des Staates, in dem es niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat es darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1).
Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Abgabe einer Eigenerklärung zu Russlandsanktionen (Formblatt C-F4.1)
Geeignete Referenzen über in den letzten 3 Jahren ausgeführte Aufträge, die in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben.
Zu jeder Referenz sind mind. folgende Angaben zu machen (Formblatt C-F-4.2):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Auftraggeber, mit Angabe der Organisationseinheit (Hinweis: sofern ein Auftraggeber nicht genannt werden darf, ist ausnahmsweise eine sachlich einschlägige Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung des Auftraggebers zulässig, z. B. "privater Auftraggeber, börsennotiert, Konsumgüterindustrie". Die Vergabestelle geht allerdings davon aus, dass Unternehmen nicht dem Schutz personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO unterliegen und daher genannt werden dürfen; vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO)
- Projektauftrag mit einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Erläuterung, warum das Referenzprojekt aus Sicht der Bewerber mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist
- Leistungszeitraum
Gefordert werden Referenzen zu ausgeführten Leistungen, die dem Auftragsinhalt nahekommen oder ähneln und die im Umfang den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Bei jeder der Referenzen zum genannten Leistungsbereich muss die Implementierung zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots abgeschlossen sein und der technische Betrieb bzw. technische Support über mindestens 6 Monate durchgeführt worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Die nachgefragte Leistung kann technisch und kommerziell sinnvoll nur über einen längeren Zeitraum von insgesamt sechs Jahren gestreckt erbracht werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de