Bf Frankfurt (M) Flughafen Regiobahnhof, Unterirdische Personenverkehrsanlage (UPVA), Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18828
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Frankfurt (M) Flughafen Regiobahnhof, Unterirdische Personenverkehrsanlage (UPVA), Projektsteuerung
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Bf Frankfurt (M) Flughafen Regiobahnhof, Unterirdische Personenverkehrsanlage (UPVA), Projektsteuerung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 Senior−Projektsteuerung und Unterstützung der Projektleitung
Ort: Seeheim-Jugendheim
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64342
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bf Frankfurt (M) Flughafen Regiobahnhof
Bf Frankfurt (M) Flughafen Regiobahnhof, Unterirdische Personenverkehrsanlage (UPVA), Projektsteuerung
Ort: Seeheim-Jugendheim
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64342
Land: Deutschland
NT07: NA 07.01 PTS -Fraport / NA 07.02 EigV-Anträge / NA 07.03 BOS-Funk / NA 07.04 Vermessung / NA 07.05 LST Signalverlegung /
NA 07.06 Klimatisierung/Lüftung / NA 07.07 GA - Gebäudeautomation / NA 07.08 Blitzschutz
Die Änderungen betrafen im Einzelnen das PTS-System der Fraport, die
Vorschriftenänderungen bei EIGV-Anträgen gegenüber dem EBA, einer
notwendigen Umverlegung der Kabel (BOS-Funk Gateway Gardens), die
zusätzliche Koordination von Vermessungsarbeiten zur Sicherstellung
der richtigen Planungsgrundlagen, einer Umverlegung der Signalanlagen
(da diese von der neuen Entrauchungsanlage verdeckt werden), eine
Planung der Lüftung und Klimatisierung für alle Technikräume, die
Steuerung der Planung und Berücksichtigung der Gebäudeautomation
(GA) in allen sicherheitstechnischen Belangen sowie die Steuerung der
im Zuge der 50Hz-Planung geforderten Blitzschutzplanung.