Los 2 KMR Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0870-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Los 2 KMR
Leistungen der Kampfmittelräumung (KMR):
1.1. Vorbereitung Räumarbeiten
1.2. Vermessungsleistungen.
1.3. Geophysikalische Untersuchung, Tiefensondierung
1.4. Optionalleistungen: B aubegleitung, A nomalienbergung
1.5. Dokumentation und Berichte
1.6. Stundenlohnarbeiten
Berlin
Das ca . 4 4.000 m² große Untersuchungsgebiet ( U G) befindet sich im Berliner
Ortsteil Niederschöneweide, Bezirk Treptow- Köpenick , zwischen der Köpenicker
Landstraße und Schnellerstraße im Süden , der Minna - Todenhagen - Brücke im
Westen und der Spree im Norden. Östlich an das UG angrenzend befinden sich
Gewerbeflächen. Die Berliner Verkehrsbetriebe (B VG) AöR planen auf dem
ehemaligen Industriegelände die Errichtung eines Betriebshofes für die Busflotte
des öffentlich- rechtlichen Unternehmens .
Ziel ist es, vor Baubeginn/ Start der baugrundverbessernden Maßnahmen
eine Kampfmittelfreigabe der Bereiche der geplanten Gründungselemente mittels
Bohrlochsondierung ( BLS ) zu erlangen , gemäß DIN 18323, ohne
Tiefenbegrenzung, nach Stand der Technik ( diese Ausschreibung, Los 2 ). Der
Kampfmittelräumung ( KMR ) vorgreifend findet eine Profilierung des Geländes und
zusätzlich eine losübergreifende Bestellung einer Baustelleneinrichtung mit
Schwarz- Weiß - Anlage statt ( Los 1 ).
Leistungen der KMR:
1.1. Vorbereitung Räumarbeiten
1.2. Vermessungsleistungen.
1.3. Geophysikalische Untersuchung, Tiefensondierung
1.4. Optionalleistungen: B aubegleitung, A nomalienbergung
1.5. Dokumentation und Berichte
1.6. Stundenlohnarbeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und
ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1
der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und
AufenthG
4. Erklärung zum KRG
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-
Sach- Vermögens- und Umweltschäden)
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung
von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der
Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen
(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für
den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage
einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zu Umsätzen
2. Ggf. weitere Erklärungen zur wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit
-
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen
Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum
Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit
dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare
Leistungen
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
3. Technische Ausstattung des Bewerbers
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes
1- Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen von den letzten drei Jahren einzureichen. Mindestanforderung für die Auftragshöhe kampfmittelspezifische Aufgaben - [Betrag gelöscht] EUR.
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen und Nachweise zu erbringen bzw. vorzulegen:
1- PQ im Bereich Kampfmittelräumung oder alle folgenden:
- Gewerbeanmeldung
- gültige Erlaubnis §7 SprengG
- weitere Qualifikationsnachweise nach BFR KMR TS A-9.1.5 und A-9.3.3
2- sowie:
- Gültige Bescheinigungen FTA §20 nach SprengG, Nachweis zum Arbeiten in
Kontaminierten Bereichen
- Bauablaufplan gemäß den beschriebenen Anforderungen sowie Kurzbeschreibung Personal- und Geräteinsatz
- Arbeitsmedizinische Untersuchung G26 Atemschutzgeräte
- Arbeitsmedizinische Untersuchung G40 Krebserzeugende Gefahrstoffe allgemein
- Koordinator mit Sachkundenachweis DGUV Regel 101-004 Anhang 6a
- Nachweis der Berufserfahrung für Räumstellenleiter - mind. 5 Jahre
Die genauen Mindestanforderungen und Bewertungsfaktoren sind der Eignungsmatrix zu entnehmen, die den Vergabeunterlagen beigefügt wird.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt
anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu
sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge
folgende Unterlagen einzureichen:
(1.)
Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerbergemeinschaften von
jedem Mitglied und für jeden mit dem Teilnahmeantrag
benannten Nachunternehmer)
(2.)
Nachunternehmererklärung (sofern erforderlich)
(3.)
im Fall von Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Ihres/Ihrer
Nachunternehmer/s (vollständig ausgefüllt)
(4.)
im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Bildung
einer Bewerbergemeinschaft (vollständig ausgefüllt).
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind-
lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge-
meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be-
vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung
der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots-
abgabe zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Berliner Verkehrsbetriebe (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Submissionsstelle , RaumD0258, Holzmarktstraße15-17, 10179 Berlin.
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über
eine Vergabemanagement-Software sowie über eine
Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine
Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
2. Sämtliche Vergabeunterlagen werden
Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei
und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1)
angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind
ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist
erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden
allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich
elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der
Frist zur Einreichung der Angebote ist der
Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf
über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte
oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante
Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den
Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum
02.01.2023 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer
I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
5. Die Angebote sind ausschließlich
elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene
Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit
(elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die
Einreichung von Angeboten in Schriftform,
per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion
des Bietercockpits ist unzulässig.
6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen
an den Vergabeunterlagen einschließlich der
Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den
Vertragsbestimmungen vor.
7. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/
Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe),
muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen
und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen
Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt).
Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie
sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der
Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung
"Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm
die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf
Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber
die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2
SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden;
8. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu
behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens
verwendet werden;
9. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im
Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei
den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungsund
Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen
Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen
Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung
oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von
den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.