Bf Frankfurt (M) Flughafen Regiobahnhof, Unterirdische Personenverkehrsanlage (UPVA), Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18828
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Frankfurt (M) Flughafen Regiobahnhof, Unterirdische Personenverkehrsanlage (UPVA), Projektsteuerung
Bf Frankfurt (M) Flughafen Regiobahnhof
Bf Frankfurt (M) Flughafen Regiobahnhof, Unterirdische Personenverkehrsanlage (UPVA), Projektsteuerung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2: Junior−Projektsteuerer, Technischer Mitarbeiter, Experte TWC/TWB
Ort: Frankfurt a.M
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bf Frankfurt (M) Flughafen Regiobahnhof
Bf Frankfurt (M) Flughafen Regiobahnhof, Unterirdische Personenverkehrsanlage (UPVA), Projektsteuerung
Ort: Frankfurt a.M
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
NT05: NA 05.01 Zusätzliche Aufwendungen bis 12/2022 RAS-Teststrecke, NA 05.02 zusätzliche Leistungen bis 12/2022 zur
Gleichstellung Prüfanmerkungen TBQ, NA 05.03 zusätzlichen Koordinationsleistungen bis 12/2022 für weitere Projekte der DB
am Regionalbahnhof, die Einfluss auf die bestehende Planung haben
Die Festlegung eines Intervals zur automatischen Ausblasung zur
Wartung bzw. zur Erfordernis der automatischen Wartung im Vergleich
zur manuellen Wartung des Rauch-Ansaugsystems (RAS). Da keine
bisherigen Erfahrungen zu einem Rauch-Ansaugsystem in einer
unterirdischen Verkehrsstation mit Vorhandensein von vorbeifahrenden
Dieselfahrzeugen besteht, war die Koordination eines Aufbaus einer
RAS-Teststrecke unerlässlich, so dass Vorkehrungen zur Wartung
getroffen werden können und der Verschmutzungsgrad eingeschätzt
werden kann. Es dürfen keine Alarme infolge der Dieseltraktion ausgelöst
werden. Dies konnte ohne den Testaufbau nicht zweifelsfrei festgestellt
werden.