Rahmenvereinbarung Filmproduktion Referenznummer der Bekanntmachung: 220205-126-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin-partner.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Filmproduktion
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über Filmproduktionen für verschiedene Bereiche der Berlin
Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Er umfasst pro Filmprojekt jeweils Konzeption, Redaktion,
Produktion bis Abnahme inkl. Rechteübertragung.
Ausgeschrieben wird die Planung und Durchführung von verschiedenen Videoproduktionen inklusive
Recherche, Redaktion, Konzepterstellung, Dreh (inklusive Technik und Regie), Schnitt- und Postproduktion,
Einkauf rechtefreier Musik und Schnittmaterial, Übersetzung, Untertitelung und Erstellung von Video-Teasern
und Content-Animationen für Social Media, online-Marketing, Fernsehen und Kino in den für den jeweiligen
Kanal üblichen Formaten inkl. Einholung, Klärung und Übertragung der jeweiligen Nutzungsrechte.
Vertragsbeginn: 01.12.2022
Vertragsende: 12 Monate nach Zuschlagserteilung
Die Ausführungsfrist beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit am 01.12.2022 und beläuft sich auf einen festen Zeitraum von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird
Der Vertrag endet jedoch spätestens:
A) nach 48 Monaten oder
B) nach Erreichen der budgetären maximalen Obergrenze i. H. v. [Betrag gelöscht] Euro (netto) insgesamt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6W6BP4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens bis zu der in der Bekanntmachung gesetzten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Setzt sich die Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem sie die Informations- und Wartepflicht missachtet oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.