Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro Sammlermünze (Prägequalität Spiegelglanz) für die Jahre 2023 bis 2025 mit Optionen (Münze Deutschland) Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5-X-302/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]398
Fax: [gelöscht]645
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bva.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro Sammlermünze (Prägequalität Spiegelglanz) für die Jahre 2023 bis 2025 mit Optionen (Münze Deutschland)
Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wird für das Jahr 2023 ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung von einer Mindestmenge von 100.000 Stück Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro Sammlermünzen in der Prägequalität Spiegelglanz vergeben. Darüber hinaus kann optional die Herstellung und Konfektionierung von bis zu weiteren 150.000 Stück Einzelsets abgerufen werden.
Die 10-Euro Sammlermünzen 2023 bis 2025 werden von den fünf deutschen Prägestätten hergestellt und dem AN geliefert. Nach der Fertigstellung (Konfektionierung) sind die 10-Euro-Sammlermünzensets zur Abholung für den Dienstleister Deutsche Post AG (DL DP AG), 92637 Weiden, bereitzustellen.
Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wird für das Jahr 2023 ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung von einer Mindestmenge von 100.000 Stück Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro Sammlermünzen in der Prägequalität Spiegelglanz vergeben. Darüber hinaus kann optional die Herstellung und Konfektionierung von bis zu weiteren 150.000 Stück Einzelsets abgerufen werden.
Für die Jahre 2024 und 2025 besteht eine jährliche Optionsmenge in Höhe von bis zu 250.000 Stück (500.000 Stück insgesamt für beide Jahre) für die Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets einschließlich der Layouterstellung. Dabei ist eine Menge von mindestens 100.000 Stück jährlich (Optionsmindestmenge) abzurufen, sofern eine Option ausgeübt wird in den Jahren 2024 und 2025.
Der Ausgabetag der 10-Euro-Sammlermünze 2023 „Feuerwehr“ ist voraussichtlich der 11.05.2023. Über die Ausgabetage der Emissionen der Jahre 2024 und 2025 wird der AN zeitnah nach der Festlegung durch das Bundesfinanzministerium informiert.
Für das Jahr 2023 kann optional die Herstellung und Konfektionierung von bis zu weiteren 150.000 Stück Einzelsets abgerufen werden.
Für die Jahre 2024 und 2025 besteht eine jährliche Optionsmenge in Höhe von bis zu 250.000 Stück (500.000 Stück insgesamt für beide Jahre) für die Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets einschließlich der Layouterstellung. Dabei ist eine Menge von mindestens 100.000 Stück jährlich (Optionsmindestmenge) abzurufen, sofern eine Option ausgeübt wird in den Jahren 2024 und 2025.
Die 10-Euro Sammlermünzen 2023 bis 2025 werden von den fünf deutschen Prägestätten hergestellt und dem AN geliefert. Nach der Fertigstellung (Konfektionierung) sind die 10-Euro-Sammlermünzensets zur Abholung für den Dienstleister Deutsche Post AG (DL DP AG), 92637 Weiden, bereitzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro Sammlermünze (Prägequalität Spiegelglanz) für die Jahre 2023 bis 2025 mit Optionen (Münze Deutschland)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermsdorf
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04779
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Mail-Adresse eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.
2. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1VgV). lm Fall der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise nachzuweisen, dass die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten zur Verfügung stehen.
3. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung sowie die Vertragsbedingungen nebst Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der Firmenstempel aufzubringen. alle Seiten sind zu paraphieren.
4. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.