Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung - TGA - Planung HLS Referenznummer der Bekanntmachung: TK 11102022-1300
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung - TGA - Planung HLS
Es sollen Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung (Wasser-, Abwasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, nutzungsspezifische Anlagen - Küchentechnik) für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes auf dem Gelände der Friedrichshagener Grundschule vergeben werden. Die neue Mensa soll den Kapazitäts- u. Platzmangel zur Essensversorgung beheben.
In der Sporthalle ist die Sanierung der Umkleiden u. der Einbau der Alarmierungsanlage vorgesehen. Es waren bauvorbereitende Maßnahmen notwendig, die aus dem schlechten baulichen Zustand der Regen- und Abwasserleitungen auf dem gesamten Schulgelände und der Notwendigkeit der Umverlegung der Fernwärmeleitungen resultierten.
Die Baumaßnahme wurde bereits begonnen. Zwei TGA-Gewerke wurden bereits vergeben (Baustrom u. Förderanlagen). Die TGA-Planung soll ab der LPH 5 fortgeführt werden.
Der Auftrag beinhaltet Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Anlagengruppen (ALG) 1-3 und 7 für die Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben.
Die bauvorbereitenden Maßnahmen der Bauabschnitte (BA) 1 und 2 sind bereits erfolgt und abgeschlossen:
- BA 1: Erneuerung der Abwasser- u. Regenwasserleitungen auf dem gesamten Schulgelände sowie Verlegung
der Fernwärmeleitung aus dem Baufeld
- BA 2: Abbruch Speisesaal und Trafostation einschl. Umschluss Trafostation
Die folgenden Leistungen sind durchzuführen:
- BA 3: Planung u. Errichtung des 2-geschossigen Neubaus (MZG) einschl. 1-geschossiger Verbindungshalle
zum Schulhaus sowie Neubau Aufzug mit 6 Haltestellen im Bereich MZG und Sporthalle,
- barrierefreier Umbau der Umkleiden in der Sporthalle und Einbau Sprachalarmierungsanlage
Der Gebäudebestand auf dem Grundstück besteht aus der um 1900 errichteten Schule (mit gleichhohem Anbau von 1997), der Sporthalle, einer nicht direkt der Schulnutzung dienenden Bibliothek sowie einem zum Abriss bestimmten 1-geschossigen Speisesaal, auf dessen Baufeld der Neubau entstehen soll. Keines der Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Die Schule hat eine zu geringe Kapazität für die Essensversorgung. Die Doppelsporthalle ist nur im EG barrierefrei. Der Aufzug im Schulgebäude ist für die geltenden Anforderungen zu klein. Diese Mängel müssen zur Standortsicherung behoben werden.
Wegen des Bedarfs und in Ermangelung von Ausweichstandorten wurde bereits im Jahr 2018 bis zur Fertigstellung des Neubaus ein Containerbau für die Speiseversorgung als Bauzeitprovisorium vorgesehen.
Der Bau wird Ende 2024 realisiert, über die gesamte Bauzeit vorgehalten und ist nicht Bestandteil der zu vergebenen Leistung.
Die Gesamtkosten des Neubaus belaufen sich laut Kostenberechnung auf 7.550.000 Mio. € brutto (KG 200-700) einschließlich UV und Rundung. Darin enthalten sind 1.130.000,00 Mio. € brutto für die technischen Anlagen, davon 633.700 € brutto für die Anlagengruppen 1 bis 3 und 7. Die Erweiterte Vorplanungsunterlage wurde am 25.08.2021 durch die zuständige Senatsverwaltung bestätigt.
u.a. folgende besondere Leistungen sollen optional vergeben werden:
- Vorlegen von Entscheidungsvorlagen
- Erstellen und Fortführen des techn. Teil des Raumbuchs
- Sitzung Öffentlichkeitsbeteiligung
- Prüfen der vorhandenen Schlitz- und Durchbruchsplanung
- Prüfen und Anerkennen von Schalplanen des Tragwerksplaners in Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
- Mehraufwand zur Planung
- Einarbeitung in die vorhandenen Unterlagen (geprüfte EVU, vorliegende Planunterlagen des vorherigen AN, Plausibilitätsprüfung)
- Erhöhter Aufwand zum Abstimmungsbedarf mit Planungsbeteiligten
Geplanter Zeitrahmen:
4. Quart. 2024: Fertigstellung
Es wurden vom AG weitere Fachplaner und Gutachter für Objektplanung, TGA, Tragwerk, Bauphysik (Wärmeschutz), Freianlagen, SiGeKo, etc. beauftragt. Es sind Abstimmungen mit den Fachplanern, zuständigen Fachbehörden sowie weiteren Beteiligten durchzuführen.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Es ist beabsichtigt, die Anlagengruppen (ALG) 1-3 und 7 für die Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen, unter anderem:
- Vorlegen von Entscheidungsvorlagen
- Erstellen und Fortführen des techn. Teil des Raumbuchs
- Sitzung Öffentlichkeitsbeteiligung
- Prüfen der vorhandenen Schlitz- und Durchbruchsplanung
- Prüfen und Anerkennen von Schalplanen des Tragwerksplaners in Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
- Mehraufwand zur Planung
- Einarbeitung in die vorhandenen Unterlagen (geprüfte EVU, vorliegende Planunterlagen des vorherigen AN, Plausibilitätsprüfung)
- Erhöhter Aufwand zum Abstimmungsbedarf mit Planungsbeteiligten
Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepasst werden.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12057
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Friedrichshagener Grundschule“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV ist in der Terminschiene auf der Vergabeplattform angegeben.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6, 7 Abs. 2 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 123, 124 GWB sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]