Leistungen der Baustellenbewachung -ID22301_Ste- Referenznummer der Bekanntmachung: VM_22301_VgV_O_Ste
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Baustellenbewachung -ID22301_Ste-
Bewachung der Baustelle WAL - BHT, Neubau eines Laborgebäudes am Campus Mitte
Bewachung der Baustelle WAL
Zutritts- und Zufahrtskontrolle am Baustellenzugang
Auf- und Zuschließen der Baustelle
Vorhalten und Betreiben eines Pförtner-Containers für die Zutrittskontrolle
Vorhalten und Betreiben von 3 Kameratürmen und einer Überwachungsanlage mit 4 Bewegungsmeldern mit integrierten Kameras
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1. Der Nachweis/die Erklärung umfasst:
Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister gemäß Formblatt IV 124 EU F (Eigenerklärung zur Eignung).
III.1.1.2. Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß Formblatt IV 124 EU F (Eigenerklärung zur Eignung inkl. Zusatzerklärung zu IV 124 EU F) nachgewiesen werden. Die Formblätter werden den Vergabeunterlagen (siehe Liste Unterlagenverzeichnis) beigefügt und sind mit Angebotsabgabe einzureichen (siehe Ziff. III.2.2).
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE inkl. Zusatzerklärung zu IV 124 EU F) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bei Eignungsleihe:
Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblätter IV 124 EU F + Zusatzerklärung zu IV 124 EU F oder EEE + Zusatzerklärung zu IV 124 EU F auch für diese anderen Unternehmen mit Angebotsabgabe vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen, so muss die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.2.2), III.1.3.1), III.1.3.2), III.1.3.3) geforderte Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Punkt VI.3) ist ebenfalls zu beachten.
III.1.2.1) Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV:
Mit dem Angebot ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung gem. IV 124 EU F abzugeben. Eine Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 0,25 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch. Schließt eine Bietergemeinschaft keine zu den oben genannten Bedingungen angegebene Berufshaftpflichtversicherung ab, muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
III.1.2.2) Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Liefer- und Dienstleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (ein bestimmter Mindestumsatz wird nicht gefordert)
zu III.1.2.1) Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2. muss erbracht werden.
III.1.3.1) Der Nachweis umfasst:
- 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Angabe ob öffentlichen oder privaten Auftraggeber)
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (nicht von Unterauftragnehmer zu erbringen)
- Angaben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben sind.
Nachweis der Sachkundeprüfung nach §34a GewO
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BlnAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/abau.shtml
Die Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen erfolgt gemäß Formular IV 211 EU F - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und IV 124 EU F Eigenerklärung zur Eignung.
Abschnitt IV: Verfahren
4-Augen-Prinzip nach § 55 VgV:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Terminen bzw. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen (s. Ziff. III.2.2):
1. Das Angebot ist zwingend unter Berücksichtigung der vom AG zur Verfügung gestellten Dokumente einzureichen. Die vorgegebenen Felder in den Dokumenten sind zu befüllen, sonstige Änderungen sind nicht zulässig.
2. Nur die in der Zusatzerklärung zu IV 124 EU F genannten Referenzen werden einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung bezieht sich nur auf eine Referenz. Bei Nennung mehrerer Referenzen ist die Zusatzerklärung jeweils einmal zu verwenden,
3. sämtliche Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen,
4. Fragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten.
5. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) abfragen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen;
6. Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 VgV ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig auf den Plattformen angeboten.
7. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bieter nicht bereits registriert ist.
Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
8. Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
9. Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.1.1 und III.2.2).
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbeteiligungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an ggf. erforderlichen Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]