Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Vergabe eines Rahmenvertrags für Steuerberaterleistungen für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Zentrale (VOEK 059-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 059-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Vergabe eines Rahmenvertrags für Steuerberaterleistungen für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Zentrale (VOEK 059-22)
Steuerberaterleistungen
Bonn, Potsdam
Die BImA ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und derzeit bei wirtschaftlicher Tätigkeit im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) und ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb steuerpflichtig. Mit Anwendung des § 2b UStG ab dem 1. Januar 2023 weitet sich die Unternehmereigenschaft der BImA erheblich aus.
Die BImA erbringt Dienstleistungen gegen Entgelt für den hoheitlichen Bereich anderer Bundesressorts, für andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht deren hoheitlichem Bereich zuzuordnen sind, sowie für fremde Dritte (Dienstleistungs-BgA). Weiterhin werden im Bereich Verkauf vorbereitende Maßnahmen zur Marktgängigmachung von Grundstücken notwendig, die die bloße Vermögensverwaltung übersteigen (Grundstückshandel-BgA). Weitere Betriebe gewerblicher Art, welche die BImA derzeit betreibt, sind ein Energieerzeugungs-BgA, ein Wasserwerk zur Versorgung von gemeindefreien Bezirken und darüber hinaus ein Hotelbetrieb (Gesellschaftsform GmbH) sowie ein steuerlicher Forstbetrieb und ein landwirtschaftlicher Betrieb.
Die von der BImA zu vergebenden Steuerberatungsleistungen umfassen im Einzelnen:
Die Unterstützung bei der Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Die Erstellung von Jahressteuererklärungen (einschließlich Umsatzsteuerjahreserklärungen) für die BImA.
Die Erstellung von Steuerbilanzen und die Umsatzsteuerverprobung.
Die Prüfung und Kommentierung von Steuerbescheiden.
Steuerliche Stellungnahmen und Gutachten.
Die laufende Steuerberatung, schwerpunktmäßig in Umsatzsteuerfragen
Begleitung von künftigen Betriebsprüfungen.
Die steuerliche Beratung in Fragen der Verwaltung des Vermögens sowie der Erbringung hoheitlicher Leistungen unter Berücksichtigung der Abgrenzung der Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft, in Bezug auf Betriebe gewerblicher Art, Kapitalertragssteuer, Einheitsbewertung von Grundstücken, Grunderwerbs- und Grundsteuerfragen, u. ä.
Die steuerliche Beratung und Unterstützung bei der Einführung, Überwachung und Verbesserung des Tax Compliance Management Systems (TCMS).
Der Auftragsgegenstand wird im Einzelfall durch die Auftraggeberin konkretisiert. Die Auftraggeberin ist berechtigt, insbesondere im Hinblick auf bestehende und zukünftige Beteiligungen und interne Betriebe, die Leistungsbeschreibung jederzeit zu ergänzen oder zu präzisieren.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 2-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Für die Auswahl auf der 1. Verfahrensstufe sind folgende Mindestkriterien festgelegt:
Das Unternehmen muss über aktuelle, nicht länger als 2 Jahre zurückliegende Erfahrungen in der steuerlichen Beratung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts verfügen (Eigenerklärung).
Das für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Personals ist namentlich zu benennen:
1. Der/die benannte Projektleiter/in muss die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen:
- Zulassung als Steuerberater/in
- mindestens fünf Jahre Berufserfahrung bei der steuerlichen Beratung von juristischen Personen öffentlichen Rechts (jPöR) sowie als Projektleiter/-in
2. Der/die benannte Steuerberater/-in/Rechtsanwalt/-anwältin muss die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen:
- Zulassung als Steuerberater/-in oder Rechtsanwalt/-anwältin
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei der steuerlichen Beratung von jPöR, wobei die stellvertretende Projektleitung ebenfalls über mindestens 5 Jahre verfügen muss
3. Die benannten qualifizierten Mitarbeiter müssen die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen:
- Qualifizierte Ausbildung
- Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung
Für die Auswahl auf der 1. Verfahrensstufe sind Auswahlkriterien festgelegt, die hinsichtlich des jeweiligen Erfüllungsgrades bewertet sind und mit einer Punktzahl gewichtet werden:
Referenzen: 60 %
Berufserfahrung: 40 %
Die Referenzen sind in verschiedenen Kategorien nachzuweisen. Die Referenzaufträge werden nach dem Umfang der dort ausgeführten Tätigkeiten bewertet. Die Tätigkeit für einen öffentlichen Auftraggeber wird je Referenz zusätzlich bepunktet.
Die Anzahl an Jahren der Berufserfahrung der Projektleitung, der Steuerberater*innen und Rechtsanwält*innen und der Mitarbeitenden wird bepunktet.
Für den Vertrag wird eine Volumenobergrenze von 3.750.000,- € angegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner abzuschließen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote ohne Verhandlungen gemäß § 17 Abs. 11 VgV zu vergeben.
Die Zahl der geeigneten Bewerber, die von der Auftraggeberin zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird auf 5 begrenzt.
Teilnahmeanträge können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Alle Anfragen und Auskünfte hinsichtlich dieser Ausschreibung sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden hinsichtlich des Teilnahmewettbewerbs erbeten bis spätestens am 10.01.2023, und hinsichtlich der Angebotsabgabe bis spätestens am 22.03.2023, bei der e-Vergabe-Plattform eingehend.
Die Auftraggeberin wird den Bewerbern/Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern/Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Bewerber/Bieter haben sich zudem bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen der Erstellung ihres Teilnahmeantrags und Angebots zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber/Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrags/Angebotes führen.
Vor Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes hat sich der Bewerber/Bieter über alle Bedingungen und Einzelheiten des Vergabeverfahrens, der Ausschreibungsunterlagen, der geforderten Leistungen und der geltenden Vertragsbedingungen eigenverantwortlich und ausführlich zu informieren. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Abgabe des Teilnahmeantrags oder die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bewerber/Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bewerber/Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Einreichung des Teilnahmeantrags und des Angebots schriftlich darauf hinzuweisen.
Mit der Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter, dass er alle Bedingungen des Vertrages kennt und erfüllt sowie die Leistungen umfänglich, vollständig und ausführlich beschrieben und im Preisblatt bewertet hat.
Angaben und Eigenerklärungen bei Bewerber-/Bietergemeinschaften
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags verpflichtet, alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die Anlage B-03 Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist hingegen die vollumfänglich ausgefüllte Anlage B-03 Bieterauskunft einzureichen.
Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Teilnahmeantrag enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anlage B-06). Der Bewerber/Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die Bieteraufkunft (Anlage B-03) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Teilnahmeantrag enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-06). Der Bewerber/Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die Bieterauskunft (Anlage B-06) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Seit dem 09.04.2022 sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 verboten als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Teilnehmer die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bundesimmobilien.de