Wartungsvertrag für TIK (Techische-Infrastuktur-Kataster) Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0791-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsvertrag für TIK (Techische-Infrastuktur-Kataster)
Wartungsvertrag für TIK (Techische-Infrastuktur-Kataster)
BVG
Holzmarktstr. 15 - 17
10179 Berlin
Wartungsvertrag für TIK (Techische-Infrastuktur-Kataster)
Vertragslaufzeit: 01.01.2023 - 31.12.2027
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Der dem TIK zugrunde liegende Quellcode ist Eigentum der Firma 3B LOGOS Logik + Logistik GmbH. Eine Dekodierung der Software ist verboten. Es ist daher und aufgrund der Komplexität des Systems für Dritte unmöglich, in absehbarer Zeit (und mit vertretbarem Aufwand) die Anpassungs-Anforderungen zu erfüllen. Dies kann auch der Bereich VI nicht leisten.
Desweiteren existieren im TIK aktuell wichtige Schnittstellen zu BIMS, DIGITRAM und anderen Systemen. Weitere Schnittstellen z.B. zum ITSM, der Fahrdienst-WC-App und dem SAP sind in Vorbereitung.
Aktuell gibt es im TIK rund 700 Nutzende aus unterschiedlichen Bereichen der BVG. Die Nutzenden wurden aufwändig eingewiesen. Das müsste bei Ersatz-Systemen dementsprechend wiederholt werden.
Das TIK-System ist Basis für die technischen Daten im BIMS-System. Damit ist TIK als Datenlieferant von Kennzahlen verkehrsvertragsrelevant.
Das vorhandene TIK-System ist in die Softwareumgebung der BVG integriert und soll für zusätzliche 5 Jahre gewartet werden.
Die BVG hat ein unwiderrufliches und kostenloses Nutzungsrecht an dem System. Es fallen keine Lizenzgebühren für die Nutzung durch die BVG (und deren Tochtergesellschaften) an. (Ein Abkauf des Codes ist ausgeschlossen.)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartungsvertrag für TIK (Techische-Infrastuktur-Kataster)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14050
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.