Errichtung einer Blitzschutz- und Erdungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: VE-4401
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wista.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Blitzschutz- und Erdungsanlage
Umbau und die Erweiterung des ehemaligen US-Militärkrankenhauses in Berlin Lichterfelde zum Innovationszentrum FUBIC.
Das Gebäude liegt als freistehende Großstruktur mit ca. 60m x 120m zentral auf einem ca. fünf Hektar großen Entwicklungsgelände
Für die Anlage wird eine äußere und innere Blitzschutzanlage Klasse 3 nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305) errichtet. Die Erdung erfolgt über das Ringerderleitungsystem mit Tiefernerdern der Blitzschutzanlage und ist nach DIN 18014 auszuführen und entsprechend der DIN 18014 zu dokumentieren. Diese Leistungen sind durch eine zertifizierte Blitzschutzfachkraft auszuführen.
Es sind für die Legung der Ring- und Tiefenerder mehrere Bauabschnitte einzuplanen.
Der Potentialausgleich des Gebäudes hat nach den gültigen DIN VDE-Normen, den IEC-Richtlinien sowie geltenden Bauordnungen zu erfolgen.
Fabeckstraße 60/62 14195 Berlin
Tiefenerder 58 Stk.
Ringerder 875 m
Universalverbinder 93 Stk.
Wanddurchführungen 10 Stk.
Fangleitungen/-spitze 87 Stk.
Fangstange mit Betonsockel 61 Stk.
Anschluss Fangleitungen/Ableitungen 83 Stk.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag Helmecke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oschersleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39387
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTC6BP8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/