FMP01 1802-01 Planung der Technischen Ausrüstung für die Erneuerung der lufttechnischen Anlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fv-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
FMP01 1802-01 Planung der Technischen Ausrüstung für die Erneuerung der lufttechnischen Anlagen
Für das nachfolgend beschriebene Bauvorhaben werden Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ausgeschrieben, s. Punkt II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.
Der Forschungsverbund Berlin e.V. beabsichtigt die Erneuerung der lufttechnischen Anlagen im Marthe-Vogt-Haus (Gebäude C81) des Leibniz-Forschungsinstitut für Molekulare Pharmakologie (FMP) in Berlin Buch.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
— Stufe 1: LP 1 u. LP 2,
— Stufe 2: LP 3 bis LP 5, LP 4 insofern Genehmigung erforderlich,
— Stufe 3: LP 6 u. LP 7,
— Stufe 4: LP 8,
— Stufe 5: LP 9.
Besondere Leistungen: Erarbeitung eines Konzeptes für die abschnittsweise Erneuerung der 5 lufttechnischen Anlagen in der Technikzentrale des Marthe-Vogt-Haues mit dem Ziel, die damit verbundenen Einschränkungen für den Laborbetrieb auf ein Minimum zu reduzieren.
Berlin Buch
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung im Sinne der HOAI2021 §55. Der Forschungsverbund Berlin e.V. (FVB) ist Träger von insgesamt 7 natur-, lebens- und umweltwissenschaftlichen Forschungsinstituten in Berlin. Als Verbundverwaltung des Leibniz-Forschungsinstitut für Molekulare Pharmakologie (FMP) übernimmt der FVB die Bauherrenfunktion für die geplante Erneuerung und Sanierung der lufttechnischen Anlagen im Marthe-Vogt-Haus (Gebäude C81) auf dem Campus Berlin Buch.
Das Marthe-Vogt-Haus wurde vom Architekturbüro Heinle Wischer und Partner als Labor- und Bürogebäude geplant. Die Fertigstellung des Gebäudes war im Jahr 2000, seitdem wird es vom FMP als Büro- und Laborgebäude genutzt.
Das FMP betreibt Grundlagenforschung in molekularer Pharmakologie mit dem Ziel neue bioaktive Moleküle zu identifizieren und ihre Wechselwirkung mit ihren biologischen Zielen in Zellen oder Organismen zu charakterisieren.
Das Marthe-Vogt-Haus besteht aus den Bauteilen A, B, und C, es hat ein Untergeschoss, ein Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein von der Außenfassade zurückspringendes Technikgeschoss. In dem Technikgeschoss sind 5 Lüftungsanlagen und eine Kälteanlage untergebracht, welche die Laborräume lufttechnisch versorgen, die Büroräume sind nicht an die Lüftungsanlagen angeschlossen.
Die Lüftungsanlagen bestehen aus den nachfolgenden Anlagen:
Anlage 1 Laborbereiche 47.500 / 43.500 m3/h (Geräte nebeneinander)
Anlage 2 (Geräte Zu- und Abluft nebeneinander) Laborbereiche 28.000 / 15.500 m3/h
Anlage 3 Zellkulturenlabore (gestapelt) 9.500 / 6.000 m3/h (mit Luftkühlung 75kW)
Anlage 4 (gestapelt) Zellkulturenlabore 20.000 / 19.000 m3/h (mit Luftkühlung 155kW)
Anlage 5 Tierhaltung (gestapelt) 9.500 / 6.000 m3/h (mit Luftkühlung 75kW)
Die lufttechnischen Anlagen sind seit ihrer Inbetriebnahme im Jahr 2000 ohne Unterbrechung im Dauereinsatz und haben ihr technisches Lebensalter erreicht. Das FMP ist zudem stetig gewachsen, der zusätzliche Bedarf an Digestorien erhöht spürbar den Zuluft- und Abluftbedarf. Das Kühlsystem der Raumlufttechnik hat in seiner Dimensionierung die Sicherheitszuschläge überschritten und fällt bei hohen Außentemperaturen regelmäßig aus.
2019 wurde eine Machbarkeitsstudie für die Erneuerung der Lüftungsgeräte erstellt um den Zustand der lufttechnischen Anlagen und deren Sanierungsbedarf zu begutachten. Danach sind auch die Außenluftkammern aller Geräte bereits von starken Korrosionsschäden im Bodenbereich betroffen, ebenso in Teilen die adiabatische Luftbefeuchtung. Bei allen Anlagen ist der Dichtsitz der Filter nicht mehr ausreichend gegeben. Die Ventilatoren sind verschlissen und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und den energetischen Anforderungen.
Ziel der geplanten Erneuerung der Lüftungsanlagen sowie der Sanierung ihrer angeschlossenen Komponenten, Kälteanlage, Lüftungskanäle, Brandschutzklappen, Gebäude- und Anlagenautomation ist es den Laborbetrieb im Marthe-Vogt-Haus für die kommenden 15 bis 20 Jahre nach dem aktuellen Stand der Technik, den aktuellen sicherheitstechnischen und nachhaltigen Anforderungen zu gewährleisten.
Ein wesentlicher Aspekt bei der Konzeption der Maßnahmen ist es den derzeitigen Laborbetrieb durch die Ausführungen so gering wie möglich einzuschränken. Ggf. sind Maßnahmen für einen provisorischen temporären Lüftungsbetrieb zu konzipieren.
Die Kosteneinschätzung für die KG 400 werden auf [Betrag gelöscht] Euro netto geschätzt. Die Kosteneinschätzung für die KG 300 beträgt [Betrag gelöscht] Euro netto. Bei der KG 300 handelt es sich um Bauhilfeleistungen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Anlagen und Komponenten.
In der Anlage befinden sich die Machbarkeitsstudie: Austausch Lüftungsgeräte von AIC Ingenieurgesellschaft Bauplan Chemnitz GmbH und der Inspektionskurzbericht von den Bestandslüftungskanälen von Fa. Mekon GmbH.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Erneuerung der lufttechnischen Anlagen (FMP01 1802)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/