Qualifizierungsverfahren Architektur von unterirdischen Neubau-U-Bahn-Haltestellen [bq] Referenznummer der Bekanntmachung: QS 025_204
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungsverfahren Architektur von unterirdischen Neubau-U-Bahn-Haltestellen [bq]
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb der geplanten Vergaben von modellbasierten (BIM-Methodik) Architekturleistungen (Raumbildender Ausbau) der Neubau-Haltestellen der U5 in Hamburg, im Zuge von mehreren Verhandlungsverfahren.
Die Qualifizierung umfasst folgende Leistungsbereiche:
1. Planung (bis zu 18 Haltestellen)
Es handelt sich hierbei u.a. um folgende Leistungen:
- Entwurfs- und Genehmigungsplanungen
- Ausführungsplanungen
- Vorbereitungen der Vergabe
2. Bauüberwachung (bis zu 22 Haltestellen) entlang einer Strecke von ca. 19 km
Dies beinhaltet u.a. folgende Leistungen:
- Bauüberwachung auf der Baustelle (ggf. zeitgleich mehrere Baustellen)
- Termin-/ Kostencontrolling (Öffentlicher Auftraggeber)
- Abnahmen, Übergaben
- Dokumentation
- etc.
Allgemeine Rahmenbedingungen:
- Automatisierter Betrieb mit Bahnsteigtüren
- Gestaltungshandbuch (inkl. Lichtplanung)
- BIM-Planung
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.schneller-durch-hamburg.de/
Es ist eine Qualifizierung für beide oder einen Leistungsbereich möglich. Die Vergabe erfolgt in Paketen, für die Planung voraussichtlich von 1 bis max. 5 Haltestellen, für die Bauüberwachungen voraussichtlich für 1-10 Haltestellen.
Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eines Angebots aufgefordert
Die Verhandlungsverfahren für die Planung werden voraussichtlich ab Mitte 2023 beginnen, Bauüberwachung ggf. entsprechend später.
Die Vergabe ist stufenweise, vorbehaltlich der Fördermittelbewilligungen und Projektfortschritt geplant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Dem Antrag zur Aufnahme in das Qualifizierungssystem sind gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 12 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen. Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 12 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 12 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt II.2.4), beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger HOCHBAHN weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Für alle Schlüssel Leistungsbereiche sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Kopie Auszug Berufsregister oder Handelsregister,
2. Kopie Auszug Gewerbezentralregister, nicht älter als 12 Monate,
3. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) des Finanzamtes und der Krankenkasse als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben,
4. Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß § 123-124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist,
5. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person gem. § 123-124 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist.
6. Bestätigung und Nachweis, dass bei Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall Personenschäden und 5 Mio. EUR pro Schadensfall sonstiges bereitgestellt wird.
7. Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance-Erklärung).
8. Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o. g. Zeiträume erbracht werden kann und qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht.
9. Darstellung, wie die schnelle Verfügbarkeit vor Ort gewährleistet werden wird, bei Bewerbern, deren Sitz weiter als 50 km vom Sitz des Auftraggebers entfernt ist.
10. Angabe der Hamburg am nächsten gelegenen Niederlassung des Bewerbers.
11. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen - insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen.
12. Für jeden Teilbereich: Exakt 3 detailliert dargestellte mit der Aufgabenbeschreibung vergleichbarer Referenzprojekte bzgl. Um- oder Ausbau von U-Bahn-Haltestelle des ÖPNV auf jeweils max. 2 Blatt DIN A3 (quer) incl. einer aussagekräftigen zeichnerischen Darstellung und unter Benennung folgender Kriterien:
- Vergleichbare Größe
- Vergleichbare Bauaufgabe
- Vergleichbare angestrebte Qualität
- Referenzbestätigung des Bauherren
(Werden mehr als drei eingereicht, werden nur die ersten drei gewertet).
Die genannten Kriterien werden hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit der beschriebenen Aufgabe mit jeweils den in den Klammern angegebenen Punkten bewertet (siehe Bewertungsmatrix).
Für Referenzen zur Objektplanung (§ 34 HOAI) können pro Referenzobjekt max. 40 Punkte (insgesamt max. 120 Punkte) erreicht werden. Für den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Umsatz/Bürogröße) können insgesamt max. 60 Punkte erreicht werden. Insgesamt können 180 Punkte erreicht werden, für die Qualifizierung sind mind. 125 Punkte erforderlich.
Die Unterlagen sind auf die Plattform DTVP hochzuladen.
Die Bewertungsmatrix wird auf der Plattform DTVP zum Qualifizierungsverfahren zur Verfügung gestellt, ist jedoch nicht durch den Bewerber auszufüllen.
Bei späteren Aufforderungen zur Angebotsabgabe und Vergabe konkreter Aufträge gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung finden wird. Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet. Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de.
Gesamtschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Ingenieursgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
Die Unternehmen die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE365NT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§160 GWB
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]