Lieferung LED-Einbausatz für die Leuchte "Indal Libra 2565/2566" Referenznummer der Bekanntmachung: EU220831RX01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung LED-Einbausatz für die Leuchte "Indal Libra 2565/2566"
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines LED-Einbausatzes für eine Indal LIBRA 2565/66 Leuchte. Der Einsatz soll die 36W Kompaktleuchtstofflampe der Leuchte ersetzen. Dafür wird der Geräteträger in der Leuchte samt EVG und Kompaktleuchtstofflampe ausgebaut und durch ein zu lieferndes LED-Komplettsystem bestehend aus Halteplatte mit Betriebsgerät (Treiber), optischem LED-System und Anschlusskomponente (Stecker ST18/3) ersetzt.
Ausgeschrieben werden 23.000 Stück LED-Einbausätze für Indal LIBRA 2565/66 Leuchten.
Die Gesamtliefermengen pro Jahr teilen sich wie folgt auf:
1. Jahr: 5.000 Stück (2023).
2.- 4. Jahr: Jährlich 6. 000 Stück. (2024- 2026).
Die Abnahme erfolgt per Einzelabruf. Die Abnahmemenge pro Einzelabruf beinhaltet mindestens 500 Stück, gerundet auf volle Paletteneinheiten. Die Preisstellung versteht sich frei Lager des Auftraggebers im Großraum Hamburg.
Hamburg-Altenwerder, DE
Ausgeschrieben werden 23.000 Stück LED-Einbausätze für Indal LIBRA 2565/66 Leuchten.
Die Gesamtliefermengen pro Jahr teilen sich wie folgt auf:
1. Jahr: 5.000 Stück (2023).
2.- 4. Jahr: Jährlich 6. 000 Stück. (2024- 2026).
Die Abnahme erfolgt per Einzelabruf. Die Abnahmemenge pro Einzelabruf beinhaltet mindestens 500 Stück, gerundet auf volle Paletteneinheiten. Die Preisstellung versteht sich frei Lager des Auftraggebers im Großraum Hamburg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung LED-Einbausatz für die Leuchte "Indal Libra 2565/2566"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Sollte der Auftraggeber dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/