Strombeschaffung P+R 2023ff Referenznummer der Bekanntmachung: Strombeschaffung P+R 2023ff
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strombeschaffung P+R 2023ff
Lieferung von Strom für den Zeitraum je nach Lieferlos ab dem 01.01.2023 bis maximal 31.12.2025.
Die Bieter müssen Angebote für alle drei Lieferlose abgeben, entsprechend ist die Anlage 2 (Preisblatt) dreimal auszufüllen.
2023
P+R Betriebsgesellschaft mbH Steinstraße 20 20095 Hamburg diverse Standorte gemäß beiliegender Standortliste, Anlage 1
Los 1: Lieferzeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023
Die Bieter müssen Angebote für alle drei Lieferlose abgeben, entsprechend ist die Anlage 2 (Preisblatt) dreimal auszufüllen.
2023-2024
P+R Betriebsgesellschaft mbH Steinstraße 20 20095 Hamburg diverse Standorte gemäß beiliegender Standortliste, Anlage 1
Los 2: Lieferzeitraum 01.01.2023 - 31.12.2024
Die Bieter müssen Angebote für alle drei Lieferlose abgeben, entsprechend ist die Anlage 2 (Preisblatt) dreimal auszufüllen.
2023-2025
P+R Betriebsgesellschaft mbH Steinstraße 20 20095 Hamburg diverse Standorte gemäß beiliegender Standortliste, Anlage 1
Los 3: Lieferzeitraum 01.01.2023 - 31.12.2025
Die Bieter müssen Angebote für alle drei Lieferlose abgeben, entsprechend ist die Anlage 2 (Preisblatt) dreimal auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36B76
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]