NBS Pankow-Pasedagplatz Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0297-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
NBS Pankow-Pasedagplatz
Straßenbahn-Neubaustrecke "Pankow-Pasedagplatz" vom S+U-Bahnhof Pankow zum Pasedagplatz
Planungsleistungen der Lph 2 bis 7 gemäß HOAI §47 Verkehrsanlagenplanung
Berlin
Das stetige Wachstum der Stadt Berlin und die steigenden Nutzerzahlen der Verkehrsmittel des Umweltverbundes stellen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), AöR vor eine große Herausfor-derung. Um in Zukunft weiterhin den Anforderungen der wachsenden Stadt gerecht zu werden und die damit steigenden Bedürfnisse im öffentlichen Personennahverkehr befriedigen zu kön-nen, hat das Land Berlin einen Ausbau des Straßenbahnnetzes beschlossen. Das Projekt "Stra-ßenbahn-Neubaustrecke Pankow Pasedagplatz" ist Bestandteil des Maßnahmenprogramms, das in der rot-grün-roten Koalitionsvereinbarung des Jahres 2021 verankert ist. Die BVG wurde von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) des Landes Berlin beauftragt, die Planungen für diese Straßenbahnstrecke auf Ba-sis der 2019 abgeschlossenen Machbarkeitsstudie mit Trassenuntersuchung und Wirtschaftlich-keitsberechnung fortzuführen. Die Leistungen wurden bereits im Auftrag der SenUMVK erbracht und liegen vor. Die Vorzugstrasse sieht eine Verlängerung der Bestandsstrecke ab der vorhandenen Haltestelle Pasedagplatz über Rennbahnstraße - Romain-Rolland-Straße - Fischerstraße - S-Bahnhof Pankow- Heinersdorf - Entwicklungsgebiet "Pankower Tor" vor und mündet am Knotenpunkt Berliner Straße/Granitzstraße in das Bestandsnetz ein. Die ca. 5,1 km lange Strecke soll - soweit räumlich möglich - als besonderer, begrünter Bahn-körper ausgeführt werden. Die Neubaustrecke unterquert südlich des S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf die Prenzlauer Promenade und führt dann über das neu entstehende Entwicklungs-gebiet "Pankower Tor". Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der ÖPNV-Attraktivität durch einen Lückenschluss im Straßenbahnnetz im Bezirk Pankow. Dadurch soll eine umsteigefreie Vernetzung der Pankower Ortsteile herbeigeführt und damit der Umweltverbund gestärkt und neue Nachfrageströme be-dient werden. Vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen an die zeitgerechte, qualitative und wirtschaftli-che Planungsdurchführung beauftragt die BVG mit dieser Ausschreibung auf Basis des PBefG einen Planer mit den Leistungen • der Planungsleistungen nach HOAI § 47, Verkehrsanlagenplanung der Leis-tungsphasen 2 bis 7 inkl. der Besonderen Leistungen sowie • einer Studie zur Überprüfung von Maßnahmen zur Leistungsfähigkeitserhöhung in der Berliner Straße
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich (keine Signatur) unterschrieben einzureichen.
Anschließend erhalten die interessierten Unternehmen die Leistungsbeschreibung inkl. erster Anlagen über das Nachrichtenportal.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
NBS Pankow-Pasedagplatz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.