Vorbereitung und Begleitung des Teilprojekts TransparenteSportstättenvergabe Phase 2 Referenznummer der Bekanntmachung: SenInnDS 143-2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vorbereitung und Begleitung des Teilprojekts TransparenteSportstättenvergabe Phase 2

Referenznummer der Bekanntmachung: SenInnDS 143-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vorbereitung und Begleitung des Teilprojekts “Transparente Sportstättenvergabe

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
79411000 Allgemeine Managementberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vorbereitung und Begleitung des Teilprojekts “Transparente

Sportstättenvergabe (Phase 2)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Referenz: IT-Projekterfahrung mit agiler Arbeitsmethode und koordinierender Funktion / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Referenz: Aufbau von IT-Lösungen mit mit Webfrontend, Backend, Datenbank und Geodaten / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Referenz: Verarbeitung von Softwaresystemanforderungen auf verschiedenen Ebenen / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Motivationsdarlegung / Projekt-Lebenslauf für den Gesamt kompetenzüberblick der vorgesehenen Per- son / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Ein Auftragnehmerwechsel während der Vertragslaufzeit ist zulässig.

Die Auftraggeberin kann den Auftragnehmer ersetzen, sofern sich ein Unternehmen findet,

welches vollumfänglich bereit ist, den Auftrag zu den gleichen Vertragsbedingungen wie

der ursprüngliche Auftragnehmer in Art und Leistungsumfang fortzuführen und der Qualifi-

kationsnachweis des/der Berater:in des eintretenden Unternehmens der Qualifikation

des/der ursprünglichen Berater:in entspricht.

Ein Auftragnehmerwechsel ist insbesondere dann zulässig, sofern eins der folgenden Er-

eignisse eintritt:

1. Die Qualität der Lieferungen des Auftragnehmers entspricht nicht (mehr) den

gewünschten Anforderungen, beispielsweise wegen eines Personalwechsels oder

einer parallelen Belastung des/der eingesetzten Berater:in. In diesem Fall kann

die Auftraggeberin den Vertrag kündigen.

2. Der Auftragnehmer kündigt den Vertrag vorzeitig

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 195-553443
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: SenInnDS 143-2022
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im

Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der

Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der

zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB

den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt

der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet

ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages

hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder

ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und

Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,

jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden

ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union

bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der

Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135

GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/12/2022