Lehr- und Forschungsgebäude: Wiederherstellung des FS-Gebäudes und Ergänzungsneubau Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-12 HSB
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 29195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hs-bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lehr- und Forschungsgebäude: Wiederherstellung des FS-Gebäudes und Ergänzungsneubau
Schlüsselfertiger Aufbau des entkernten FS-Gebäudes (ca. 2.670 m² NUF) mit hochinstallierten Labors und Technika und schlüsselfertiger Neubau eines Erweiterungsgebäudes (ca. 1.040 m² NUF) mit Büros und Büroergänzungsflächen durch eine Totalunternehmer- bzw. Generalübernehmer, der die vorliegenden Planungen übernimmt, diese optimiert und die noch erforderlichen Planungsleistungen erbringt und die Gebäude auf dieser Grundlage in seiner Verantwortung abnahmereif errichtet. Zum Leistungsumfang gehören auch die strukturierte Inbetriebnahme, Einregelungsleistungen sowie die Wartungsleistungen sowie die Bauzwischen- und die Endfinanzierung.
Große Johannisstraße /Neustadtswall 30 28199 Bremen
Die Hochschule Bremen beabsichtigt, den Wiederaufbau und die Erweiterung eines Lehr- und Forschungsgebäudes in der Großen Johannisstraße im Rahmen einer Gesamtvergabe durchzuführen. Aufgrund der Schadstoffsanierung wurde das FS-Gebäude bis auf den erweiterten Rohbau entkernt und soll wieder aufgebaut werden. Dieser Teil des FS-Gebäudes hat eine Nutzungsfläche (NUF 1- 6) von 2.670 m². Das Gebäude enthält vor allem hochinstallierte Labore und Technika für ca. 310 Studierende der Bionik. Der Erweiterungsbau hat eine Nutzungsfläche (NUF 1 - 6) von 1.040m². Es umfasst vor allem Büros und Büroergänzungsflächen für 50 Arbeitsplätze in der allgemeinen Lehre und Verwaltung.
Die Baumaßnahme soll im Rahmen eines Generalübernehmer-/Totalunternehmermodells umgesetzt werden. Die vorliegende Baugenehmigung, die bisherige Ausführungsplanung und die bisher erstellten Leistungsverzeichnisse werden Bestandteil der Bauleistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm. Der Auftragnehmer soll auf dieser Grundlage die Planung optimieren und in seine Verantwortung übernehmen und alle noch erforderlichen Planungsleistungen sowie alle notwendigen Bauleistungen für die gebrauchsfertige Errichtung der Gebäude erbringen. Optimierungspotentiale werden insbesondere hinsichtlich der Baulogistik und -organisation, der Ressourceneffizienz und des Ressourceneinsatzes, der Baukonstruktion und Bauweise des Erweiterungsneubaus, der bautechnischen Ausführung der Fassade und der technischen Gebäudeausrüstung gesehen. Zum Leistungsumfang gehören auch die strukturierte Inbetriebnahme, die Einregelungsleistungen sowie die Wartungsleistungen.
Neben dem Preis werden auch die qualitativen Zuschlagskriterien Gegenstand der Bewertung. Die Bewertungsmatrix wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Die Vergütung der beauftragten Bauleistungen erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung in Form einer Zahlung in Höhe von 13,45 Mio. EUR brutto. Die Finanzierungsleistungen umfassen die bis zur Abnahme der Gesamtbauleistung erforderliche Bauzwischenfinanzierung im Risiko des Auftragnehmers sowie die Endfinanzierung der verbleibenden Investitionskosten, die über die Zahlung von 13,45 Mio. EUR brutto hinausgehen, über sieben Jahre. Die Kosten für die Wartung und Einregelung nach Abnahme werden separat vergütet. Auftraggeber und Vertragspartner für die Wartungsleistungen wird die Hochschule Bremen. Details regeln die Vergabeunterlagen und sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens.
Objektive Kriterien für die Auswahl sind die rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der jeweiligen Punktwertung.
Die Vergabestelle erteilt auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise für den Erfüllungsgrad der einzelnen Eignungskriterien Punkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Falls die geplante Höchstzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie in der dieser Bekanntmachung beigefügten Datei Bewertungsmatrix TWB.pdf beschrieben.
Die Bewertungsmatrix TWB, sowie ein Bewerberformblatt im PDF-Format sind auf der unter Ziffer I.3) genannten eVergabeplattform abrufbar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind im Teilnahmeantrag mit dem Bewerberformblatt (vergleiche dazu Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung) einzureichen.
Im Einzelnen werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
- Allgemeine Angaben des Bewerbers (Vordruck: Bewerberformblatt)
- Ggf. Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck: Bewerberformblatt)
Des weiteren sind folgende Erklärungen/Nachweise zu den Kriterien A1 und A2 einzureichen.
A1. Eigenerklärungen des Bewerbers,
- dass keine Ausschlussgründe i.S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
- dass das keine Ausschlussgründe gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen.
Oder beim Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB eine Erklärung zur Selbstreinigung nach § 125 GWB. Die Vergabestelle behält sich dazu vor, geeignete Nachweise zu fordern.
A2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass dieser nicht zu den Personen oder Unternehmen gehört, die im Sinne des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 einen Bezug zu Russland aufweisen.
Die in Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise zu den Kriterien A3 und A4 sind im Teilnahmeantrag mit dem Bewerberformblatt (vergleiche dazu Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung) einzureichen. Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien:
A3. Erklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers gemäß § 17 (2) VOB/B, in der dieses zunächst unverbindlich die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung der Maßnahme erklärt. Alternativ möglich ist auch eine plausible Darlegung des Bewerbers, wie eine nicht über ein Kreditinstitut abgewickelte Finanzierung erfolgen soll.
A4. Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Zu diesen Leistungen gehören auch Bauleistungen ohne Planungs- und/oder Finanzierungsanteil. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe des Jahresumsatzes aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus der angehängten Datei Bewertungsmatrix TWB.pdf
Die in Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise zu den Kriterien Referenz Vertrag, Referenz Neubau und Referenz Sanierung sind im Teilnahmeantrag mit dem Bewerberformblatt (vergleiche dazu Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung) einzureichen. Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien:
V1 bis V3. Referenz Vertrag:
Referenzen zu vergleichbaren Projekten aus dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, bei denen der Bewerber als Vertragspartner des Auftraggebers das Vorhaben des Auftraggebers als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder Totalunternehmer/Totalübernehmer mit oder ohne Endfinanzierung verwirklicht hat. Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2010 bis 30.06.2022 beauftragt worden sein (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen, den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. § 6a EU Abs. 3 lit. a Satz 2 VOB/A). Die Referenz erhält nach der beigefügten Matrix eine höhere Punktwertung, wenn ein projektbezogenens Referenzschreiben vorgelegt wird, der Auftraggeber des Referenzvorhabens ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB ist und wenn die vertraglich vereinbarte Endfinanzierung Teil des Gesamtauftrages war.
Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Datum des Vertragsabschlusses, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners (soweit nach DSGVO möglich), Vertragsvolumen (netto), Umfang der Leistungen einschließlich Darstellung der Zwischen- und Endfinanzierung. Bei weniger als 5 Mio. EUR Vertragsvolumen werden null Punkt vergeben. Bei mehr als 15 Mio. EUR Vertragsvolumen werden 15 Punkte vergeben. Zwischenwerte zwischen 5 Mio. EUR und 15 Mio. EUR werden mit Punkten zwischen 5 und 15 Punkten linear interpoliert. Ist die Vergleichbarkeit hinsichtlich des Umfangs der Leistungen und des Vertragsvolumens nicht gegeben (keine Punkte in der jeweiligen Kategorie), erhält die Referenz insgesamt null Punkte. Es werden max. 3 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.
N1 bis N3. Referenz Neubau:
Referenzen über vom Bewerber fertiggestellte Neubauten aus dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz mit einem hohen Anteil an technischer Gebäudeausstattung (bewertet anhand des Kostenanteils der KG 400 an der Summe der Kosten der KG 300 + KG 400 gemäß DIN 276, Grundlage sind die tatsächlichen gegenüber dem Auftraggeber abgerechneten Baukosten (netto)). Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2010 bis zum 30.06.2022 fertiggestellt worden sein. Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen, den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. § 6a EU Abs. 3 lit. a Satz 2 VOB/A). Die Referenz erhält nach der beigefügten Matrix eine höhere Punktwertung, wenn ein projektbezogenes Referenzschreiben vorgelegt wird, der Auftraggeber des Referenzvorhabens ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB ist und wenn die Baumaßnahme im laufenden Betrieb (d.h. auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nachbarschaft zum Baugrundstück blieben weitere Gebäude des Auftraggebers im Betrieb, so dass auf die Belange der in Nutzung verbliebenen Gebäude besonders Rücksicht genommen werden musste) realisiert wurde. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn das Bauvorhaben fertiggestellt ist und folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Bauerrichtung, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners (soweit nach DSGVO möglich), Baukosten (netto) KG 300 + 400 nach DIN 276, Beschreibung der Aufgabenstellung und der Baudurchführung. Bei weniger als 5 Mio. EUR Baukosten (KG 300 + 400 netto) werden null Punkt vergeben. Bei mehr als 10 Mio. EUR Vertragsvolumen werden 20 Punkte vergeben. Zwischenwerte zwischen 5 Mio. EUR und 10 Mio. EUR werden mit Punkten zwischen 5 und 20 Punkten linear interpoliert. Ist die Vergleichbarkeit hinsichtlich des TGA-Anteils oder der Baukosten nicht gegeben (keine Punkte in der jeweiligen Kategorie), erhält die Referenz insgesamt null Punkte. Es werden max. 3 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind gewünscht.
S1 bis S3. Referenz Sanierung:
Referenzen über vom Bewerber fertiggestellte Sanierungsmaßnahmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz mit einem hohen Anteil an technischer Gebäudeausstattung (bewertet anhand des Kostenanteils der KG 400 an der Summe der Kosten der KG 300 + KG 400 gemäß DIN 276, Grundlage sind die tatsächlichen gegenüber dem Auftraggeber abgerechneten Baukosten (netto)). Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2010 bis zum 30.06.2022 fertiggestellt worden sein. Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen, den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. § 6a EU Abs. 3 lit. a Satz 2 VOB/A). Die Referenz erhält nach der beigefügten Matrix eine höhere Punktwertung, wenn ein projektbezogenes Referenzschreiben vorgelegt wird, der Auftraggeber des Referenzvorhabens ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB ist und wenn die Baumaßnahme im laufenden Betrieb (d.h. auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nachbarschaft zum Baugrundstück blieben weitere Gebäude des Auftraggebers im Betrieb, so dass auf die Belange der in Nutzung verbliebenen Gebäude besonders Rücksicht genommen werden musste) realisiert wurde. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn die Baukosten der KG 300 größer oder gleich 2 Mio. EUR netto sind, das Bauvorhaben fertiggestellt ist und folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Bauerrichtung, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners (soweit nach DSGVO möglich), Baukosten (netto) KG 300 + 400 nach DIN 276, Beschreibung der Aufgabenstellung und der Baudurchführung. Bei weniger als 5 Mio. EUR Baukosten (KG 300 + 400 netto) werden null Punkt vergeben. Bei mehr als 10 Mio. EUR Vertragsvolumen werden 20 Punkte vergeben. Zwischenwerte zwischen 5 Mio. EUR und 10 Mio. EUR werden mit Punkten zwischen 5 und 20 Punkten linear interpoliert. Ist die Vergleichbarkeit hinsichtlich des TGA-Anteils oder der Baukosten nicht gegeben (keine Punkte in der jeweiligen Kategorie), erhält die Referenz insgesamt null Punkte. Es werden max. 3 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind gewünscht.
Eine Referenz kann sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung angegeben werden, wenn sie sowohl Neubau- als auch Sanierungsleistungen umfasst. Als Referenz Neubau wird sie mit dem Neubauanteil nur gewertet, wenn der Neubauanteil der Referenz den Anforderungen an die Referenz Neubau entspricht. Als Referenz Sanierung wird sie mit dem Sanierungsanteil nur gewertet, wenn der Sanierungsanteil der Referenz den Anforderungen an die Referenz Sanierung entspricht.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus der angehängten Datei Bewertungsmatrix TWB.pdf
zu Referenz Vertrag: mindestens eine vergleichbare Referenz Vertrag mit einer Wertung mit mehr als null Punkten
zu Referenz Neubau: mindestens eine vergleichbare Referenz Neubau mit einer Wertung mit mehr als null Punkten
zu Referenz Sanierung: mindestens eine vergleichbare Referenz Sanierung mit einer Wertung mit mehr als null Punkten
Die Endfinanzierung erfolgt über einen Zeitraum von 7 Jahren ab Abnahme der Bauleistungen. Die Kosten der Bauzwischenfinanzierung werden Bestandteil der Berechnungsgrundlage für die Ratenkalkulation der Endfinanzierung. Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Einredeverzichtserklärungen des Auftraggebers während der Bauzeit werden nicht gegeben.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die unter I.3) genannte e-Vergabeplattform durchgeführt. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der genannten e-Vergabeplattform nach deren Bedingungen zu registrieren, damit er in die laufende Kommunikation auf der Plattform eingebunden ist.
2) Dieser Bekanntmachung liegt als Anlage des Bewerberformblatt sowie die Matrix für die Bewertung des Teilnahmeantrages bei.
3) Nach Registrierung kann der Teilnahmeantrag mit dem vollständig ausgefüllten Bewerberformblatt zusammen mit den Nachweisen im PDF-Format hochgeladen werden.
4) Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen, die sich mit dem vorgegebenen Bewerberformblatt bewerben und dieses fristgerecht über die e-Vergabeplattform einreichen. Es gelten die im Bewerberformblatt genannten Bearbeitungshinweise. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Bewerberformblatt sind nicht zulässig.
5) Alle Erklärungen/Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bewerber geeignete Nachweise zu verlangen, die die Richtigkeit seiner Erklärungen belegen.
6) Bewerbungsunterlagen, die über den in den in dieser Bekanntmachung geforderten Umfang hinaus gehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.
7) Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind auf der unter Ziffer I.3) genannten e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge durch die Vergabestelle beantwortet.
8) Das Fehlen von in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen.
9) Bewerber, die sich wegen der Eignungsnachweise auf § 50 Abs. 3 VgV berufen, müssen die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens angeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Zu beachten ist zudem, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jetzige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
10) Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer Bewerbergemeinschaft(en) ist. Alle Bewerbergemeinschaften, denen er angehört, werden ausgeschlossen.
11) Eine Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit einem oder mehreren bevollmächtigten Vertretern sein, deren Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, dass sie im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
12) Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen.
13) Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
14) Die Laufzeitangabe unter Ziffer II.2.7. bezieht sich nur auf die Bauleistungen bis zur abnahmereifen Fertigstellung, nicht aber auf den Finanzierungsteil und die Wartungs- und Einregelungsleistungen.
15) Sollte die geplante Höchstzahl der Bewerber unter Ziffer II.2.9 nicht erreicht werden, behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren aufzuheben oder es mit einer niedrigeren Anzahl der Bewerber fortzusetzen.
16) Die Mindestanforderungen an zulässige Nebenangebote (siehe Ziffer II.2.10) werden in den Vergabeunterlagen definiert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4DY06BGS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB.
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.