WHG 3047 - Generalunternehmerleistung (GU) für die Errichtung einer Kindertagesstätte (Kita) Referenznummer der Bekanntmachung: 3047-1-2119
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WHG 3047 - Generalunternehmerleistung (GU) für die Errichtung einer Kindertagesstätte (Kita)
Gegenstand des Auftrages ist die schlüsselfertige Errichtung einer Kindertagesstätte (Kita) als Generalunternehmerleistung mit Ausführungsplanung auf dem Grundstück Stiftsweg 12A in 13187 Berlin.
.
Das neue Kita-Gebäude soll als zweigeschossiger Baukörper ohne Keller in massiver Bauweise errichtet werden und insgesamt ca. 847 m² BGF bzw. 687 m² Nutzfläche umfassen. Die Errichtung erfolgt auf Basis von Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie der Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Freianlagen werden vom Auftraggeber eigenständig erbracht.
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
13187 Berlin
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die schlüsselfertige Erstellung einer Kindertagesstätte (Kita) durch ein Generalunternehmen auf Basis von Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie der Vergabeunterlagen des Auftraggebers, nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Bestandteil der Leistung sind sowohl sämtliche zur vollständigen Errichtung des Gebäudes erforderlichen Bauleistungen einschließlich aller Neben- und besonderen Leistungen sowie sonstigen Maßnahmen zur kompletten schlüsselfertigen Herstellung, funktions- und gebrauchsfähiger, den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und den allgemeinen Regeln der Technik entsprechender Bauwerke.
Weiterhin sind sämtliche Ausführungsplanungen sowie sonstige Planungsleistungen inkl. Leistungen von Sachverständigen und Vermessern Leistungsbestandteil.
Ferner sind Koordinationsleistungen zur Abstimmung und Integration von, vom Auftraggeber bestellten, Leistungen und Lieferungen Dritter ebenfalls Leistungsbestandteil.
Freianlagen werden vom Auftraggeber eigenständig erbracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WHG 3047 - Generalunternehmerleistung (GU) für die Errichtung einer Kindertagesstätte (Kita)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Panketal
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16341
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.