Vertrag über Erteilung einer Dienstleistungskonzession - WLAN in den Bahnhöfen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63220
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt / Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über Erteilung einer Dienstleistungskonzession - WLAN in den Bahnhöfen
Die DB Station & Service AG als Konzessionsgeber vergibt den regionalen Ausbau von Bahnhöfen mit WLAN-Infrastruktur durch eine Dienstleistungskonzession an einen Konzessionsnehmer, welcher der WLAN-Betreiber ist. Der Konzessionsnehmer baut und betreibt sein eigenes WLAN in den DB-Bahnhöfen des Konzessionsgebers und verwertet es mit eigenen wirtschaftlichen Zielen. Er ist verpflichtet für den Konzessionsgeber WLANs gemäß den Vergabeunterlagen auszustrahlen.
Deutschlandweit sollen durch dieses Konzessionsmodell rund 840 DB-Bahnhöfe mit WLAN-Infrastrukturen ausgestattet werden. Das Konzept sieht sieben regionale Bereiche vor, die jeweils durch eine Konzession abgedeckt werden (Lose).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.
Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.
Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für eine Dienstleistungskonzession - WLAN in DB-Bahnhöfen
Frankfurt am Main
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63220 - Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) - WLAN in DB-Bahnhöfen.
In Los 1 („Los 1 – Nord“) werden 74 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Verlängerung gemäß Festlegung im Rahmenvertrag
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen
Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für eine Dienstleistungskonzession - WLAN in DB-Bahnhöfen
Frankfurt am Main
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63220 - Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) - WLAN in DB-Bahnhöfen.
In Los 2 (Los 2 – Ost) werden 100 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Verlängerung gemäß Festlegung im Rahmenvertrag
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen
Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für eine Dienstleistungskonzession - WLAN in DB-Bahnhöfen
Frankfurt am Main
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63220 - Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) - WLAN in DB-Bahnhöfen.
In Los 3 (Los 3 – West) werden 107 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Verlängerung gemäß Festlegung im Rahmenvertrag
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen
Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für eine Dienstleistungskonzession - WLAN in DB-Bahnhöfen
Frankfurt am Main
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63220 - Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) - WLAN in DB-Bahnhöfen.
In Los 4 (Los 4 – Südost) werden 79 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt
Verlängerung gemäß Festlegung im Rahmenvertrag
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen
Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für eine Dienstleistungskonzession - WLAN in DB-Bahnhöfen
Frankfurt am Main
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63220 - Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) - WLAN in DB-Bahnhöfen.
In Los 5 (Los 5 – Mitte) werden 140 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt
Verlängerung gemäß Festlegung im Rahmenvertrag
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen
Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für eine Dienstleistungskonzession - WLAN in DB-Bahnhöfen
Frankfurt am Main
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63220 - Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) - WLAN in DB-Bahnhöfen.
In Los 6 (Los 6 – Südwest) werden 174 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt
Verlängerung gemäß Festlegung im Rahmenvertrag
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen
Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für eine Dienstleistungskonzession - WLAN in DB-Bahnhöfen
Frankfurt am Main
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63220 - Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) - WLAN in DB-Bahnhöfen.
In Los 7 (Los 7 – Süd) werden 160 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Verlängerung gemäß Festlegung im Rahmenvertrag
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Anhang B2)
2. Bietereigenerklärung (Anhang B3) - Punkte 1 bis 16
3. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 3 Monate
4. Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (Creditreform oder vergleichbar) nicht älter als 3 Monate
5. Vertraulichkeitserklärung (Anhang B5)
Alle unter 1 - 5 geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammen zu fassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Lieferantenselbstauskunft: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft soweit für Ihn zutreffend auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Der Vordruck ist bei der in Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle per E-Mail abzufordern oder kann über das DB-Bieterportal heruntergeladen werden.
2. Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre insgesamt (in Euro). Es ist ein Mindestjahresumsatz von 6,0 Mio. Euro gefordert.
3. Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen im Bereich Netzwerk-Technik und -Services in Deutschland (in Euro). Es ist ein Mindestjahresumsatz von 2,0 Mio. Euro gefordert.
Alle unter 1 - 3 geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammen zu fassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Der Bewerber hat aussagekräftige Nachweise/Referenzen über vergleichbare Aufträge zur Installation und den Betrieb komplexer WLAN-Infrastrukturen einzureichen, die der Bewerber innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgreich durchgeführt hat (mindestens drei Projekte; davon min. eines, in dem mehr als 30 Access Points installiert und betrieben wurden oder eines, bei dem mindestens 1000 gleichzeitig aktive Benutzer mit Internetzugängen über das WLAN versorgt wurden. ).
2. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass in seinem Unternehmen die Anzahl der Mitarbeiter mindestens 40 beträgt. Über die Zahl, der bei ihm in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen;
3. Über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal (Mindestanforderung: 10 Personen) mit Angabe der beruflichen Qualifikation. Kenntnisse der deutschen Sprache sind erforderlich
4. Der Bewerber bestätigt, dass er ein eigenes Network Operation Center (NOC) zur Remote- Steuerung, Verwaltung und Überwachung seiner WLAN-Netzwerke betreibt. Der Bewerber reicht mit dem Teilnahmeantrag eine Beschreibung seines NOC ein (Angaben zu Ausrüstung, Anbindung etc.), maximal 5 Seiten.
6. Der Bewerber bestätigt, dass seine Server zur Datenspeicherung bzw. sonstigen -verarbeitung ausschließlich innerhalb der EU, UK oder Schweiz lokalisiert sind.
Alle unter 1 - 6 geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammen zu fassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
in den Bewerbungsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) durchgeführt. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die e-Vergabe-Plattform mittels Brief, Fax oder mittels E-Mail unter Angabe der Vergabe Nr.: [22FEA63220 Nr. des Vorgangs] ausschließlich an die unter I.1 genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur e-Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/ 2658638) welche Ihnen in der Zeit von Mo - Fr von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung steht.
2.) Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen Sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) registrieren.
3.) Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Bei erfolgreicher Qualifikation erhalten Sie eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Die vertraulichen Unterlagen stellt die Vergabestelle nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt.
4.) Für den Erhalt der Unterlagen ist die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung und der Bietereigenerklärung sowie der Nachweis der Eignung erforderlich: Diese gesonderte Vertraulichkeitserklärung und die Bietereigenerklärung kann aus der e-Vergabe Plattform unter der Vorgangsnummer 22FEA63220 heruntergeladen werden oder wie folgt angefordert werden: [gelöscht]
5.) Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“)
(a) Bewerber, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 25 Abs. 3 KonzVgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag (Anlage 10 – Nachunternehmerliste) benennen und Art und Umfang der Drittunternehmerleistung bezeichnen. Diese Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden. Das gilt auch für mit dem Bieter im Sinne von § 15 AktG ff. verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber verlangt, dass die Unternehmen gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung haften. Darüber hinaus hat der Bieter sämtliche von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie Art und Umfang der an sie zu vergebenden Leistungen im Angebot zu bezeichnen.
(b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letztverbindlichen Angebote erfolgen.
(c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen.
(d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 25 Abs. 3 KonzVgV nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachzuweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
(e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bewerber/Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
6.) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1, die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland