Errichtung eines Elektrolyseurs mit Nebenanlagen und übergeordneter Leittechnik VE PtG Referenznummer der Bekanntmachung: VOB VVoT 2022-127
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtreinigung.hamburg/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines Elektrolyseurs mit Nebenanlagen und übergeordneter Leittechnik VE PtG
Errichtung eines Elektrolyseurs mit Nebenanlagen und übergeordneter Leittechnik VE PtG
Errichtung eines Elektrolyseurs mit Nebenanlagen und übergeordneter Leittechnik VE PtG
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird (03EWR007K2 und 03EWR007K3).
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Beim Submissionstermin am 08.09.2022 sind insgesamt 2 Angebote eingegangen.
Bei der formalen Prüfung wurde festgestellt, dass die Angebote von Bieter 1 und Bieter 2 fast 50 % über den geschätzten Kalkulationswert liegen, daher sind die Angebote für die SRH / Biogas- und Kompostwerk Bützberg nicht wirtschaftlich.
Zudem entsprechen die Angebote nicht den Ausschreibungsbedingungen.
Da für diese Ausschreibung Fördermittel beantragt worden und die Kosten für den Elektrolyseur bei einer Leistung von 1,5 MW zu hoch sind, wird angestrebt die Leistungsbeschreibung erheblich anzupassen.
Hierbei soll die Ausschreibung mit einer geringen Leistung des Elektrolyseurs (ggf. von 1 MW) erfolgen.
Aus diesen Gründen wird die Ausschreibung am 07.10.2022 u.a. wegen Unwirtschaftlichkeit nach § 17 VOB/A aufgehoben.
Stattdessen wird die Leistung, voraussichtlich im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (VVmT) nach § 3 Abs. 3 VOB/A-EU so schnell wie möglich erneut ausgeschrieben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung eines Elektrolyseurs mit Nebenanlagen und übergeordneter Leittechnik VE PtG
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland