Rahmenvereinbarungen für die Beratung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zu Themen der Abteilung Digitale Konnektivität Referenznummer der Bekanntmachung: 2272/DK11
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen für die Beratung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zu Themen der Abteilung Digitale Konnektivität
Die Abteilung Digitale Konnektivität bearbeitet eine Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit der Schaffung einer funktions- und zukunftsfähigen sowie resilienten digitalen Infrastruktur. Aufgrund des Umfangs der zu bearbeitenden Fragen, der Komplexität der diesen zugrunde liegenden Themen und der sich sehr rasch vollziehenden Entwicklungen in diesem Bereich sowie der Zielsetzung, wissenschaftlich fundierte und fachlich sachgerechte Entscheidungen für zielgerichtete Maßnahmen in dem Bereich treffen zu können, wird ein fachlich spezialisierter externer Rat benötigt. Die rechtliche, ökonomische und technische Expertise der Abteilung soll auf diese Weise erweitert und unterstützt werden, insbesondere, wenn eine vertiefte, wissenschaftliche oder praxisbezogene, auf Branchenkenntnisse ausgelegte Herangehensweise erforderlich wird. Ausschreibungsgegenstand sind Rahmenvereinbarungen, auf deren Grundlage im Einzelfall Beratungs-, Gutachten-, Evaluierungs-, Richtlinien- oder Konzepterstellungsleistungen erbracht werden sollen. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs werden die Themen in zwei Fachlose aufgeteilt.
Rechtliche, ökonomische und technische Beratung im Bereich der digitalen Infrastruktur
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
Erstellung von interdisziplinären rechtlichen, ökonomischen und technischen Gutachten, Konzepten, Evaluierungen und Stellungnahmen im Hinblick auf den nationalen und europäischen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation / Telekommunikation, die ihren Schwerpunkt nicht im Bereich der Breitbandförderung haben, mit dem Ziel, die Maßnahmen zur Erreichung einer besseren Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen einschließlich 5G-Netzen zu begleiten. Eine wichtige Maßnahme in diesem Zusammenhang ist die Durchführung der Gigabit-Strategie der Bundesregierung.
Insbesondere folgende Themenschwerpunkte sollen abgedeckt werden:
- Rechtliche, ökonomische und technische Fragestellungen zu Auf- und Ausbau sowie Nutzung und Nachfrage digitaler Infrastrukturen (Festnetz, Mobilfunk und sonstige innovative Netztechnologien), u.a. in folgenden Bereichen (nicht abschließend):
* Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Aufbau digitaler Infrastrukturen,
* Wegerechte, Mitnutzungs- und Mitverlegungsrechte, digitaler Netzausbau in Bezug auf die einzelnen Verkehrsträger,
* Frequenzregulierung,
* Kooperationsmodelle für den Netzausbau und -betrieb, Synergien mit nichtöffentlichen Mobilfunknetzen,
* Nutzung unterschiedlicher Anschlusstechnologien,
* Einsatzszenarien für bundeseigene Gesellschaften im Bereich Infrastrukturausbau,
* Ökonomisch-technische Marktentwicklungsuntersuchungen und Nutzungsanalysen
- Technologische Grundlagen, Analysen und Trends im Hinblick auf innovative Netztechnologien, Kosten-/Nutzenbetrachtungen, Nachhaltigkeitsaspekte und Energieeffizienzanalysen,
- Wissenschaftliche Evaluierung von best-practice Projekten, insbesondere des 5G-Innovationswettbewerbs im Hinblick auf ihre generelle Übertragbarkeit auf andere Regionen und von best-practice Projekten der Gigabit-Strategie,
- Rechtliche, ökonomische und technische Fragestellungen zu einer effizienten Nutzung von Daten über die digitale Infrastruktur und deren Betreiber und Nutzer, einschließlich Fragen zu Errichtung und Betrieb eines Gigabitgrundbuches.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit Bekanntmachung der dieser Vereinbarung zugrundeliegenden Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat.
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, kann der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen.
Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Stundenverrechnungssätzen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, ökonomische und technische Beratung zu Fragen der Förderung digitaler Infrastrukturen
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
Erstellung von interdisziplinären rechtlichen, ökonomischen und technischen Gutachten, Konzepten, Evaluierungen sowie Stellungnahmen zu Grundsatzfragen im Bereich der Förderung digitaler Infrastrukturen, die folgende Schwerpunkte im Kontext der Förderung und Finanzierung des Breitbandausbaus des Bundes sowie förderspezifische Fragestellungen sonstiger technologiebezogener Fördermaßnahmen abdecken sollen (nicht abschließend):
- Beihilfenrechtsrahmen einschließlich der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, Beihilfenleitlinien und Umsetzungsfragen, wie wettbewerbsausgleichende Maßnahmen angelehnt an die Breitbandleitlinien, Investitionsschutz, Priorisierungsstrategien geförderter Glasfaserausbaugebiete, Maßnahmen zur Trennung des privaten vom geförderten Ausbau,
- Förderfragen zu telekommunikationsspezifischen Wegerechten, Mitverlegungs-, Mitnutzungs- und Zugangsrechten sowie zu sonstigen Genehmigungserfordernissen,
- Materialkonzepte,
- Verlegemethoden,
- Kooperationen beim Netzausbau und -betrieb sowie Open-Access-Konzepte,
- Regulierungs-, vergabe- und haushaltsrechtliche Fragen einschl. Unterstützungsleistungen bei der Maßnahmenkonzipierung (Programmstrategie und Förderziele, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Entwürfe für Richtlinien und Förderaufrufe),
- Netzstrukturen,
- projektspezifische ökonomische Fragen zu Kosten des Breitbandausbaus und der Einnahmen (z. B. Erschließung abgelegener Gebäude).
- Datenerhebung und Datenanalyse im Rahmen des geförderten und nicht geförderten Ausbaus digitaler Infrastrukturen sowie Erstellung von Auswertungen und Statistiken.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit Bekanntmachung der dieser Vereinbarung zugrundeliegenden Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat.
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, kann der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen.
Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Stundenverrechnungssätzen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Betreffend Los 1 und Los 2:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignungskriterium 2 (Los 1 und Los 2)- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2).
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
zu Eignungskriterium 2 (Los 1 und Los 2): Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgender Mindestversicherungssumme abzudecken
- Vermögensschäden: mindestens 1 Mio. EUR je Versicherungsjahr
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignungskriterium 3 - Los 1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereiche:
Beratungsleistungen zu
- rechtlichen,
- technischen und
- ökonomischen
Fragestellungen für den Ausbau funktions- und zukunftsfähiger sowie resilienter digitaler Infrastrukturen.
Beratungsleistungen im vorgenannten Sinne können Gutachten, Konzepte, Evaluierungen oder Stellungnahmen sein.
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Eignungskriterium 3 - Los 2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereiche:
Beratungsleistungen zu
- rechtlichen,
- technischen und
- ökonomischen
Grundsatzfragen bei Förderprojekten im Bereich des Ausbaus funktions- und zukunftsfähiger sowie resilienter digitaler Infrastruktur (Festnetz, Mobilfunk und sonstige innovative Netztechnologien). Beratungsleistungen im vorgenannten Sinne können Gutachten, Konzepte, Evaluierungen oder Stellungnahmen sein.
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Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters
Es ist sicherzustellen, dass während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmers / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
zu Eignungskriterium 3 - Los 1: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind je Bereich (rechtlich, technisch und ökonomisch) mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen. Alle Bereiche können sowohl kumuliert in jeweils einer Referenz als auch durch die Vorlage verschiedener Einzelreferenzen nachgewiesen werden.
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zu Eignungskriterium 3 - Los 2: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind je Bereich (rechtlich, technisch und ökonomisch) mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen. Alle Bereiche können sowohl kumuliert in jeweils einer Referenz als auch durch die Vorlage verschiedener Einzelreferenzen nachgewiesen werden.
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Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen
(Los1 bzw. Los 2 - Formblatt F3):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes
- Aus Sicht des Bieters/ Bewerbers sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Schwerpunkt / Teilbereich
- 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem
Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es ist sicherzustellen, dass während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmers / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 22.12.2022 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).