Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Barrierefreier Ausbau Bahnhof (Bf) Riedstadt-Goddelau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42149
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Barrierefreier Ausbau Bahnhof (Bf) Riedstadt-Goddelau
Bahnhof (Bf) Riedstadt-Goddelau
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU zur barrierefreien Erschließung der Verkehrsstation Riedstadt-Goddelau. Überwacht werden soll die Errichtung von drei Aufzugsschächten und -anlagen auf dem Haus-, Mittel- und Außenbahnsteig. Zur Realisierung des Aufzugs am Hausbahnsteig muss ein Teil der bestehenden Lärmschutzwand zurück- und umgebaut werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie groeßer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst bei Angebotsabgabe durch den Bieter zu leisten:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
(1) gbl - Gesellschaft für Bauüberwachung und -logistik mbH, Delmenhorst
(2) Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt/Main
(3) Lüsebrink Ingenieure, Hamburg
(4) ZPP Ingenieure AG , Köln
(5) DB Engineering & Consulting GmbH, Frankfurt am Main
(6) Moser Projekt GmbH, Berlin
(7) PROjekt Real, GmbH Zwickau
(8) DB Kommunikationstechnik GmbH, Eschborn
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen koennte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bahnhof (Bf) Riedstadt-Goddelau
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU zur barrierefreien Erschließung der Verkehrsstation Riedstadt-Goddelau. Überwacht werden soll die Errichtung von drei Aufzugsschächten und -anlagen auf dem Haus-, Mittel- und Außenbahnsteig. Zur Realisierung des Aufzugs am Hausbahnsteig muss ein Teil der bestehenden Lärmschutzwand zurück- und umgebaut werden.
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
NT06: Mehraufwand bei den bauüberwachenden Tätigkeiten aufgrund verlängerter Bauzeit, nach Ing.-Vertraglichem Leistungsende (Karenzzeit berücksichtigt)
Nachtrag 6 enthält weitere Forderungen für die Bauüberwachungstätigkeiten über die vertragl. vereinbarten Leistungszeiträume hinaus, aufgrund Bauzeitverzögerungen. Mehraufwendungen während der Vertragslaufzeit wurden mit den beauftragten Nachträgen 1-5 abgegolten. Die zusätzlichen Leistungen sind für die Erbringungen des Vertragssoll erforderlich.