Licht + Farbe Stuttgart, Revitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49128
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Licht + Farbe Stuttgart, Revitalisierung
Stuttgart
Stuttgart Stadtmitte
GERÜSTARBEITEN
ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN
ROHBAUARBEITEN
BODENBELAGSARBEITEN
METALLBAUARBEITEN DECKE
METALLBAUARBEITEN WÄNDE
SCHLOSSERARBEITEN
MALERARBEITEN
STARKSTROMANLAGEN
BAUREINIGUNG
SANIERUNG BAUTEILFUGEN
STÜTZENSANIERUNG
Stuttgart Feuersee
GERÜSTARBEITEN
ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN
BODENBELAGSARBEITEN
METALLBAUARBEITEN WÄNDE
SCHLOSSERARBEITEN
MALERARBEITEN
STARKSTROMANLAGEN
BAUREINIGUNG
SANIERUNG BAUTEILFUGEN
STÜTZENSANIERUNG
Stuttgart Schwabstraße
ÜBERGEORDNETES
LOGISTIK UND BE
GERÜSTARBEITEN
ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN
ROHBAUARBEITEN
BODENBELAGSARBEITEN
METALLBAUARBEITEN WÄNDE
SCHLOSSERARBEITEN
MALERARBEITEN
STARKSTROMANLAGEN
BAUREINIGUNG
SANIERUNG BAUTEILFUGEN
STÜTZENSANIERUNG
Stuttgart Universität
GERÜSTARBEITEN
ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN
BODENBELAGSARBEITEN
METALLBAUARBEITEN WÄNDE
MALERARBEITEN
STARKSTROMANLAGEN
BAUREINIGUNG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Licht + Farbe Stuttgart, Revitalisierung
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Stuttgart Stadtmitte
GERÜSTARBEITEN
ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN
ROHBAUARBEITEN
BODENBELAGSARBEITEN
METALLBAUARBEITEN DECKE
METALLBAUARBEITEN WÄNDE
SCHLOSSERARBEITEN
MALERARBEITEN
STARKSTROMANLAGEN
BAUREINIGUNG
SANIERUNG BAUTEILFUGEN
STÜTZENSANIERUNG
Stuttgart Feuersee
GERÜSTARBEITEN
ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN
BODENBELAGSARBEITEN
METALLBAUARBEITEN WÄNDE
SCHLOSSERARBEITEN
MALERARBEITEN
STARKSTROMANLAGEN
BAUREINIGUNG
SANIERUNG BAUTEILFUGEN
STÜTZENSANIERUNG
Stuttgart Schwabstraße
ÜBERGEORDNETES
LOGISTIK UND BE
GERÜSTARBEITEN
ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN
ROHBAUARBEITEN
BODENBELAGSARBEITEN
METALLBAUARBEITEN WÄNDE
SCHLOSSERARBEITEN
MALERARBEITEN
STARKSTROMANLAGEN
BAUREINIGUNG
SANIERUNG BAUTEILFUGEN
STÜTZENSANIERUNG
Stuttgart Universität
GERÜSTARBEITEN
ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN
BODENBELAGSARBEITEN
METALLBAUARBEITEN WÄNDE
MALERARBEITEN
STARKSTROMANLAGEN
BAUREINIGUNG
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
LÄA 14
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war nicht bekannt, dass nach dem Abfräsen des Fliesenbelags die Betondeckung im Bestand nicht der regelkonformen Ausführung entspricht, sodass diese mittels Betonergänzungen wieder herzustellen ist. Da die Optik der runden Stützen beibehalten wird, ist es erforderlich, die Betonergänzung auf die komplette Höhe und ringsum herzustellen.
Da die zusätzlichen Leistungen nicht durch den AN Bau zu verschulden sind und die Überarbeitung der Stützen dem Grunde nach im Haupt-LV des AN Bau schon enthalten ist, besteht die Gefahr, dass bei einer Beauftragung der Leistungen durch Dritte hier Schadensersatzforderungen vom AN Bau geltend gemacht werden können.
Entsprechend der Anmerkungen unter b) würde eine Beauftragung der hier benannten Leistungen durch einen Dritten zu entsprechenden Mehrkosten infolge von Schadenersatzansprüchen führen. Um dies zu vermeiden, sind die Änderungen ebenfalls durch den AN Bau auszuführen.