Bf Kirn, Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41417
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Kirn, Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen
BF Kirn
Planungsleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Kirn, Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
BF Kirn
Planungsleistungen
Nachtrag 03: Zusätzliche Planungsleistungen zum Rahmenvertrag Nr.: 0011/RA8/92278952
Zusätzliche Planungsleistungen mit Variantenuntersuchung aufgrund nicht vorhersehbarer örtlicher Bedingungen am Aufzug BST 1 - Lage Unterzug Vordach nicht gemäß Bestandsplänen und AP.