Berlin TXL, The Urban Tech Republic - Planung Freianlagen

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Berlin TXL, The Urban Tech Republic - Planung Freianlagen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71420000 Landschaftsgestaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gestaltung des öffentlichen Raums für den Campus „Berlin TXL – The

Urban Tech Republic’“, dem Industrie- und Forschungspark für urbane Technologien auf dem Gelände des

ehemaligen Flughafens Tegel. In Berlin wird mit dem neuen Flughafen BER der Flugverkehr auf einen neuen

zentralen Luftverkehrsknoten konzentriert. Der heutige Flughafen Tegel wird damit seine bisherige Nutzung

verlieren und das Flughafengelände wird zum Stadtentwicklungsraum. Auf einer Fläche von ca. 495 Hektar

besteht die einmalige Chance, ein Innovationsquartier der Zukunft zu entwickeln.

Hierfür wurde das Leitbild der „Urban Tech Republic“ entwickelt und mit einem städtebaulich konkreten

Masterplan räumlich ausformuliert. Ein international einmaliger Ort für Innovationen soll entstehen:

forschungsstarke Hochschulen, global agierende Hochtechnologieunternehmen und phantasiereiche Gründer

sollen um den Nukleus des ehemaligen Terminalgebäudes den Platz finden, den sie für die Entwicklung der

urbanen Technologien von morgen brauchen. „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“ soll international als ein

innovativer und lebenswerter Standort wahrgenommen werden. Der öffentliche Raum des Campus nimmt dabei

eine Schlüsselstellung im Konzept zur Nachnutzung des Flughafens Tegel ein. Die hohe Aufenthaltsqualität

des Campus befördert Kommunikation und Austausch zwischen den örtlichen Akteuren; gleichzeitig steht der

Standort allen Bewohnern Berlins offen und macht das Einzigartige des Projektes für jedermann erlebbar.

Es wird ein lebendiges Quartier geschaffen, das die unterschiedlichen Nutzungen und Funktionen in einem

gemeinsamen Campus integriert. Dabei finden sich innerhalb des Campus Räume unterschiedlicher

Atmosphären. Auf dem gesamten Gelände finden sich die Rudimente der vormaligen Flughafennutzung, die

als Reminiszenz an die Geschichte des Standortes aber auch im Kontext mit der zukünftigen Marke „Berlin

TXL – The Urban Tech Republic“ eingebunden werden. Es gilt die Transformation des Standortes gestalterisch

und planerisch zufassen. Viele Räume und Situationen werden sich im Laufe der Entwicklung des Gebietes

radikal wandeln. Das Projekt entwickelt sich konstant weiter. Es sind unbedingt Lösungen zu formulieren, die

für alle Entwicklungsphasen eine hohe Aufenthaltsqualität sicherstellen, trotz des sich wandelnden Raumes

und der sich verschiebenden Nutzungsschwerpunkte. Die zu betrachtenden Flächen des Wettbewerbsgebietes

erstrecken sich über ca. 26 ha; ca. 11 ha davon sind Teil des Realisierungswettbewerbes.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 085-151226

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 5.1.3.4.1.10.1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
11/03/2016
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/12/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71420000 Landschaftsgestaltung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mehraufwand wasserrechtlichen Antrag RWA Ost

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Bisher:

01 Landschaftsarchitektonische Untersuchungen Eingang Ost

02 Vorplanung Entwässerung, Zusammenstellung VPU-Unterlagen, Gliederung der Vorplanung in Teilbereiche,

zusätzliche Regeltermine

03 Planung Grundstück Terminal D, LPh 1-9

04 Erarbeitung von Gestaltungsideen für die General-Ganeval-Brücke

05 Standortbezogene Vorprüfung UVP LPh 1-4

06 Mehraufwand Entwurfsplanung Entwässerung für die Bereiche Terminalstraße und Mischverkehrsfläche

Süd, zusätzliche Regeltermine

07 Planung Musterfläche Glasrecycling LPh 1, 5-8

08 Prüfung von Begrünungen und anderer klimatisch wirksamer Maßnahmen auf dem Campusplatz

09 Gestaltung Kreisverkehrsinseln West und Süd, Planung Erschließung Schwellenbauwerk Ost

10 Erstellung Scopingunterlage und Durchführung Scopingtermin

11 Mehraufwand Verlängerung der Planungszeit und Teilnahme an zusätzlichen Regelterminen für die

Entwurfsplanung

12 Tragwerksplanung (Lph 3 und 4) für die Tribünen am Campusplatz Süd und im Loop-Park

13 Überarbeitung der Entwurfsunterlagen zur BPU West

14 Vorplanung Grünfugen

15 Drittleistungen für die Regenwasserreinigungsanlage, Mehraufwand LPH 2 und 3 bzgl. Freianlagenplanung

Realisierungsteil und Planung Regenwasserbehandlungsanlage Ost, Mehraufwand Abstimmungen

Einzelzulassungen und gestalterische Planung ISK-Ausstiege

16 Machbarkeitsstudie Erdwälle Industrieband

Neu:

17. Mehraufwand wasserrechtlichen Antrag RWA Ost

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Aufgrund von Änderungen der hydraulischen Ausgangsgröße für die Regenwasserbehandlungsanlage Ost, sowie von Nachforderungen der Berliner Wasserbetriebe und der Wasserbehörde, im Rahmen der Entwurfsplanung, ergab sich bei der Erstellung des Antrag auf wasserbehördliche Erlaubnis für die Regenwasserbehandlungsanlage ein erheblicher Mehraufwand, der nicht in den ursprünglichen Vergabe-unterlagen vorgesehen war. Ein Wechsel des Auftrags-nehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR