Projektbezogene Rechtsberatungsleistungen - NUM 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: AS 6/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektbezogene Rechtsberatungsleistungen - NUM 2.0
Die Charité beabsichtigt einen Rahmenvertrag über die Rechtsberatungsleistungen für das Forschungsprojekt Netzwerk Universitätsmedizin mit bis zu zwei Rahmenvertragspartner für den Förderzeitraum vom 01.01.2023 bis einschließlich zum 30.06.2025 zu vergeben. Hierbei werden die Rechtsberatungsleistungen projektbezogen zwischen den Rahmenvertragspartnern aufgeteilt.
Berlin
Standardlos
3 * um jeweils 12 Monate
Unternehmensreferenzen:
Max. Punktzahl für drei Referenzen: 300 Punkte (max. Punktzahl je Referenz 100).
Berechnungsmethode:
100 Punkte je vollständiger und vergleichbarer Referenz. Eine Referenz ist vollständig, wenn
- Sie den Namen des Referenzgebers und betrauten Rechtsanwalt enthält (20)
- eine Kontaktperson der Referenz und das Erfüllungsjahr enthält (20)
- Sie aus der gleichen Branche (Krankenhaus / Universität / Gesundheitswesen) stammt (30)
- die Einrichtung mindestens 5.000 Mitarbeitende ausweist (30).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensreferenzen: Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte oder laufende ver-gleichbare Aufträge aus den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021 oder aktueller).
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten drei Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
- Die Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) Eine der drei Referenzen muss aus der hochschulnahen Forschung stammen (Förderkennzeichen muss angegeben werden).
b) Das Auftragsvolumen aller drei Referenzen muss jeweils über [Betrag gelöscht] EUR netto liegen.
Das Projektteam wird in den 3 Rechtsgebieten aus je 2 zugelassenen Rechtsanwälten bestehen. Für jedes der Rechtsgebiete ist max. 1 Referenz einzureichen, sodass insgesamt max. 3 Referenzen bewertet werden. Die zugelassenen Rechtsanwälte des Projektteams müssen in deren Referenz jeweils eine vergleichbare Position innegehabt haben.
Vergleichbare Aufträge sind Rechtsberatungsleistungen in den einschlägigen Rechtsgebieten, die mit der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf ihren Umfang und Komplexität vergleichbar sind.
2. Anzahl der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte in den einschlägigen Rechtsgebieten
zu Eignungskriterium 2: Nachzuweisen ist folgende Mindestanzahl der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwält:innen:
1. Allgemeines Vertragsrecht, gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht, Datenschutz- und IT Recht: mindestens 2
2. Zuwendungsrecht, Subventions- und Beihilferecht: mindestens 2
3. Vergaberecht: mindestens 2.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Grundlaufzeit beträgt 36 Monate (bis 2025). Ggf. ist eine Verlängerung um weitere 3 Jahre möglich. Dies ist gemäß § 64 Abs. 2 VgV bei besonderen und sozialen Dienstleistungen zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]