Rahmenvereinbarung Beschaffung von Fahrgestellen 3,5t
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Beschaffung von Fahrgestellen 3,5t
Für die Durchführung der Aufgaben der Auftraggeberin werden Fahrgestelle in verschiedenen Ausführungen benötigt. Die Autobahn GmbH des Bundes plant mit diesem Vergabeverfahren je Los den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit jeweils bis zu drei Unternehmen für die bundesweite Beschaffung von den benötigten Fahrgestellen in verschiedenen Ausführungen, deren Aufbau und Auslieferung. Der Auftrag wird in insgesamt 4 Fachlosen vergeben. Die Leistungen und ihr mengenmäßiger Umfang werden jeweils einzeln auf der Grundlage eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Unternehmen, die Parteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung sind, beauftragt (sog. „Miniwettbewerb“).
Fahrgestell Einzelkabine max. 3,5 t Länge von 6.400 mm
Beschaffung von Fahrgestellen Einzelkabine max. 3,5 t Länge von 6.400 mm +/- 3 % Toleranz.
Die Einzelheiten sind den Vergabeuntelagen zu entnehmen.
Optional kann der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert werden.
Die Höchstabrufmenge beträgt 15.
Fahrgestellen Einzelkabine max. 3,5 t Länge von 6.800 mm
Beschaffung von Fahrgestellen Einzelkabine Zulässige Gesamtmasse von max. 3,5 t Länge von 6.800 mm +/- 3 % Toleranz.
Die Einzelheiten sind den Vergabeuntelagen zu entnehmen.
Optional kann der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert werden.
Die Höchstabrufmenge beträgt 26.
Aufbau der Fahrgestelle
Aufbau der Fahrgestelle durch Aufbauhersteller nach Vorgabe der jeweiligen Niederlassung / Autobahnmeisterei.
Die Einzelheiten sind den Vergabeuntelagen zu entnehmen.
Optional kann der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert werden.
Option 1: Aufbau Pritsche: Der Aufbauhersteller führt nach Vorgabe und in Absprache mit der jeweiligen abrufenden Niederlas-sung/Autobahnmeisterei den Aufbau einer offenen Ladepritsche oder einer Ladepritsche mit Plane/Spriegel durch. Der Aufbau erfolgt dabei nach den Standards der Aufbauvorschriften und ist mit folgenden Maßen zu realisieren.
Option 2: Aufbau Kasten: Der Aufbauhersteller führt nach Vorgabe und in Absprache mit der jeweiligen abrufenden Niederlas-sung/Autobahnmeisterei einen Kastenaufbau durch. Der Aufbau erfolgt dabei nach den Standards der Aufbauvorschriften.
Die Höchstabrufmenge beträgt 41.
Auslieferung der Fahrzeuge
Auslieferung der Fahrzeuge nach Aufbau des Aufbauherstellers an die entsprechende Niederlassung / Autobahnmeisterei.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Optional kann der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert werden.
Die Höchstabrufmenge beträgt 41.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1. Nachweis der Eignung des Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV (Nachweis es Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers) a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1-"Erklärung zum Unternehmen" (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2.1. Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
-Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
3. Eigenerklärung im Rahmen der Russlandsanktionen.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1).
Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
Zu 1. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden (keine mitversicherten Vermögensschäden) mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
1. Liste der Referenzen des Bewerbers/Bieters der letzten 5 Jahre (ab 2017), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten "Lieferung von Fahrgestellen" (Los 1, 2) oder "Aufbau von Fahrgestellen" (Los 3) oder "Auslieferung von Fahrgestellen" (Los 4) belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen)
- Leistungszeitraum
- Anzahl der gelieferten Fahrgestelle/Aufbauten für Fahrgestelle/Auslieferungen von Fahrgestellen.
Die Referenzprojekte sind vergleichbar, wenn sie - bei Los 1 und 2 die Lieferung von mindestens 5 Fahrgestellen
- bei Los 3 den Aufbau von mindestens 5 Fahrgestellen
- bei Los 4 die Lieferung von mindestens 5 Fahrgestellen
beinhalten.
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
zu 1. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Beischriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).