Vermessungsleistungen von Betriebsanlagen der U-Bahn und Straßenbahn Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0014-2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vermessungsleistungen von Betriebsanlagen der U-Bahn und Straßenbahn

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0014-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71353200 Vermessungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zur Instandhaltung der Betriebsanlagen sind nach BOStrab § 57 u.a. regelmäßige Inspektionen

• der Gleisanlagen (U-Bahn/Straßenbahn),

• der Fahrleitungsanlagen Straßenbahn ,

• der Bahnsteige Straßenbahn

durchzuführen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berliner Verkehrsbetriebe AöR

Holzmarktstraße 15-17

10179 Berllin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Fahrzeuge und deren Gleisanlagen unterliegen der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab). Zur Instandhaltung der Betriebsanlagen sind nach BOStrab § 57 u.a. regelmäßige Inspektionen • der Gleisanlagen (U-Bahn/Straßenbahn) (in je einem Zyklus), • der Fahrleitungsanlagen Straßenbahn (in einem Zyklus), • der Bahnsteige Straßenbahn (in einem Zyklus) durchzuführen. Die Prüfungen der Gleisanlagen umfassen den Nachweis der inneren Geometrie der Gleise. Bei der U Bahn wird die Häufigkeit der Inspektionen durch die gültige Dienstanweisung des Betriebsleiters (DAB) 50/2020 erweitert. Deshalb sind alle Hauptgleise der Berliner U Bahn einmal jährlich zu prüfen. Bei der Straßenbahn ist aufgrund von BVG-internen Festlegungen (Abteilungsleitung) pro Kalenderjahr jeweils die Hälfte des Straßenbahn-Netzes messtechnisch zu befahren. Umfang der Leistungen ist die kontinuierliche, berührungslose Erfassung aller notwendigen Parameter und Kenngrößen, welche im Detail erläutert werden. Darüber hinaus wird eine Auswertung der Messdaten und die Übergabe einer Auswertesoftware zur weiteren spezifischen Verarbeitung erwartet. Die Ergebnisse müssen in allgemein üblichen Datenbank-Formaten übergeben werden

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Hauptauftrag hat eine feste Laufzeit von 5 Jahren mit einer anschließenden Verlängerungsoption um 3 weitere Jahre.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Maximalmengen pro Position (laut Anlage_8_20_Preisblatt) sehen wie folgt aus:

Position 01 - 5 Stück

Position 02 - 1550 km

Position 03 - 1550 km

Position 04 - 1550 km

Position 05 - 5 Stück

Position 06 - 1000 km

Position 07 - 2060 km

Position 08 - 1000 km

Position 09 - 2060 km

Position 10 - 1000 km

Position 11 - 5 Stück

Im Falle der Optionsziehung gelten die folgenden Mengen als Maximalmenge für diese:

Position 01 - 3 Stück

Position 02 - 930 km

Position 03 - 930 km

Position 04 - 930 km

Position 05 - 3 Stück

Position 06 - 600 km

Position 07 - 1236 km

Position 08 - 600 km

Position 09 - 1263 km

Position 10 - 600 km

Position 11 - 3 Stück

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 107-303151
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Vermessungsleistungen von Betriebsanlagen der U-Bahn und Straßenbahn

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeuthen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15738
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2022