Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: HB_BL_19 22 OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeautomation
Gebäudeautomation für Sanierung und Ausbau einer Grundschule
Charlottenstr. 19-21, 13156 Berlin
Es wird ein eigenständiges GA-Netzwerk errichtet. Auf der Managementebene ist eine Manage-ment- und Bedieneinrichtung (MBE, ehemals GLT) vorgesehen. Als Kommunikationsprotokoll zwi-schen der Automations- und Managementebene sowie auf der Automationsebene BACnet/IP mit einer Übertragungsrate von mind. 100Mbit/s festgelegt. Es werden alle Anlagen der Anlagen- und Raumautomation gesteuert, geregelt und überwacht.
KG 481/482 – Automationseinrichtungen/Schaltschränke
Anlagenautomation
Zur Automation der Zentralanlagen Heizung, Kälte, Sanitär, Lüftung sind zwei Schaltanlage (Stan-dard-Reihenschranksystem 800/2000/400) vorgesehen. Die Schaltschrank-Einspeisung erfolgt über dem AV-Netz ohne USV.
Raumautomation
Zur Realisierung der Raumautomation sind über die Geschosse neun Etagenverteiler (Standard-Wandschranksystem 800/800/300) installiert. Die Schaltschrank-Einspeisung erfolgt über dem AV-Netz ohne USV. Weiter erfolgt die Automation auf der Etage über einen Feldbus und Feldbusmo-dulen mit abgesetzten E/A-Baugruppen.
KG 483 – Automationsmanagement
Management- und Bedieneinrichtung
Die Bedienung und Beobachtung der Anlagen erfolgt über eine im Hausmeisterbüro platzierte Mangemant- und Bedieneinrichtung (MBE, ehemals GLT). Das System stellt alle gängigen Bedien- und Managementfunktionen einer modernen MBE bereit.
Kommunikation
Die Anlagen mit integrierter Regelung (autarke units), die Automationsschwerpunkte und die Eta-genverteiler werden über das genormte Datenkommunikationsprotokoll BACnet/IP auf die MBE aufgeschaltet.
KG 484 – Kabel, Leitungen und Verlegesysteme
Die Gewerkeverkabelung einschließlich der Kleinmaterialien zum Endausbau im Gewerk Gebäude-automation berücksichtigt. In Abstimmung mit dem Gewerk Elektro werden die Elektrokabeltras-sen und -schächte für die Kabelwege genutzt. Kabel, Leitungen und Kunststoff-Elektroinstallationsmaterialien sind halogenfrei vorgesehen.
KG 485 – Datenübertragungsnetze
Mittels Datendose (RJ45) im ISP02 (Raum A0.11 Heizung) wird das GA-Netzwerk in das strukturierte Datennetz des Gebäudes eingebunden. Die Datendose gehört zum Leistungsumfang der KG 450.
Für die Vernetzung der Automationsstationen und Anbindung an die MBE wird mittels Ethernet TCP/IP ein eigenständiges GA-Netzwerk errichtet. Die Anbindung erfolgt über Installationsswitche in den GA-Schaltanlagen. Diese werden mittels vorkonfektionierten Patchkabels (Cu) verbunden. Die notwendigen Installationsswitche gehören zum Leistungsumfang der KG 480.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeautomation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Podelzig
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15326
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt: - dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, - dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
Nachweisführung zur Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen: siehe Pkt. III.1.1.) VI.3.2) Der
Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage beim Wettbewerbsregister machen (soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Abfrage entsprechend den Vorgaben des § 6 WRegG vorliegen).
Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG sind öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 bis 3 GWB verpflichtet, ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer, vor Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, Eintragungen gespeichert sind.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. VI.3.3 Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://my.vergabeplattform.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten. Achtung: Die Einreichung/Abgabe der Angebote ist nur elektronisch in Textform zugelassen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn
der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen, wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen. Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekannmachungen/
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 08.08.2022, um 11:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer