Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden Zählerverteilung für Netzersatzanlage Referenznummer der Bekanntmachung: B13099-30039006-001-442-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden Zählerverteilung für Netzersatzanlage
Errichtung einer Zählerverteilung für den Erzeugungszähler des 200 kVA Notstromaggregates; Nachrüstung der Spannungswandler in der MS-Schaltanlage mit einer vom SNB beigestellten Bedämpfungseinrichtung (DE 6).
Fehrbelliner Platz 4 in Berlin
Lieferung und Montage einer W-Z-A-Anlage; Umklemmarbeiten von Leistungskabeln; Verlegen von neuen Leistungskabeln N2XCH 4x95/50 mm2; Einbau einer beigestellten Bedämpfungseinrichtung in der MS-Schaltanlage
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die Leistung wurde bereits zwei Mal im Offenen Verfahren ausgeschrieben (B13099-30039006-001-442-02 und B13099-30039006-001-442-03) und beide Male wurden keine Angebote abgegeben. Daher wird die Leistung gem. § 3a EU Abs. 3 Nr. 3 a VOB/A im Verhandlungsverfahren ohne TNW ausgeschrieben, um so die Chance auf annehmbare Angebote zu erhöhen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden/Zählerverteilung für Netzersatzanlage
Ort: Wasserliesch
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland