RLuS Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10113
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
RLuS
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, zur Erbringung von Eigenleistungen in den Kernprozessen des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens der Infrastruktur das PC-Berechnungsverfahren RLuS 2012, Fassung 2020, zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung zu beschaffen. Das Ziel ist es, auch nach Übergang der Verantwortlichkeiten von den Landesstraßenbetrieben auf die Autobahn GmbH des Bundes, vor dem 01.01.2021 Luftschadstoffuntersuchungen für begonnene, laufende Straßenprojekte weiterzubearbeiten und den Zugriff auf bereits abgeschlossene Projekte zu gewährleisten.Unmittelbar nach Vertragsschluss sind ausreichend Werkzeuge resp. Softwarelösungen zur Verfügung zu stell. Hierzu ist das PC-Berechnungsverfahren RLuS in der aktuellen Version erforderlich, um bestehende und laufenden Projekte, die von den Ländern übernommen wurden, weiterbearbeiten zu können und keine Datenverluste bei der Migration in Kauf nehmen zu müssen.
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, zur Erbringung von Eigenleistungen in den Kernprozessen des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens der Infrastruktur das PC-Berechnungsverfahren RLuS 2012, Fassung 2020,zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung zu beschaffen. Das Ziel ist es, auch nach Übergang der Verantwortlichkeiten von den Landesstraßenbetrieben auf die Autobahn GmbH des Bundes, vor dem 01.01.2021 Luftschadstoffuntersuchungen für begonnene, laufende Straßenprojekte weiterzubearbeiten und den Zugriff auf bereits abgeschlossene Projekte zu gewährleisten.Unmittelbar nach Vertragsschluss sind ausreichend Werkzeuge resp. Softwarelösungen zur Verfügung zu stellen, damit die Kernprozesse des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens effizient und nach einheitlichen Maßstäben abgewickelt werden können.
Hierzu ist das PC-Berechnungsverfahren RLuS in der aktuellen Version erforderlich, um bestehende und laufenden Projekte, die von den Ländern übernommen wurden, weiterbearbeiten zu können und keine Datenverluste bei der Migration in Kauf nehmen zu müssen.
In der Autobahn GmbH des Bundes soll unmittelbar nach Vertragsschluss das PC-Berechnungsverfahren RLuS 2.1. implementiert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Aufgrund der im ARS Nr. 03/2021 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) explizit geforderten Verwendung des RLuS PC-Berechnungsverfahrens und der Singularität der Anbieterin kann nur diese Software und ausschließlich von der Lohmeyer GmbH beschaftt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RLuS
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]