Leistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (VOEK 336-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 336-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bundesimmobilien.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (VOEK 336-22)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 336-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) inkl. Bundesfinanzakademie (BFA) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte. Das Bauvorhaben soll für das Nord-Grundstück des Postbockareals in Berlin-Mitte entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer- und Leipziger Straße geplant werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin Mitte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das BMF hat insgesamt einen Bedarf von ca. 39.677 m²/ Nutzungsfläche zur Unterbringung von 910 Beschäftigten, inklusive Leitungsbereich des BMF und der Bundesfinanzakademie (BFA), zuzüglich Pkw und Fahrrad Stellplätzen, Netzersatzanlage, Konferenzzentrum und Großkantine zur Versorgung aller Liegenschaften angemeldet. Das Gebäude soll eine Zertifizierung mit dem Gütesiegel in Gold gemäß dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes erhalten. Darüber hinaus soll im Sinne des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung ein Gebäude geplant und errichtet werden, das im Lebenszyklus von 50 Jahren nahezu klimaneutral betrieben und genutzt werden kann. Der Betrachtungsgegenstand beinhaltet die Herstellung, den Betrieb und die Nutzung des Gebäudes. Im Rahmen einer erweiterten Grundlagenermittlung wurden vom AG zunächst eine vertiefte Machbarkeitsstudie sowie eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Beschaffungsvarianten beauftragt. Beides wurde im August 2020 abgeschlossen.

Auf dieser Basi...

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektanalyse und Verfahrenskonzept gemäß Ziffer 6 "Angebotswertung" im Angebotsaufforderungsschreiben der Vergabeunterlagen (Angabe in Punkte) / Gewichtung: 0-50
Qualitätskriterium - Name: Terminplanbasiertes Phasenkonzept „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ gemäß Ziffer 6 "Angebotswertung" im Angebotsaufforderungsschreiben der Vergabeunterlagen (Angabe in Punkte) / Gewichtung: 0-50
Qualitätskriterium - Name: Kostenkonzept „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ gemäß Ziffer 6 "Angebotswertung" im Angebotsaufforderungsschreiben der Vergabeunterlagen (Angabe in Punkte) / Gewichtung: 0-50
Qualitätskriterium - Name: Qualität und Plausibilität der Personalorganisation bzgl. des konkret benannten Projektteams gemäß Ziffer 6 "Angebotswertung" im Angebotsaufforderungsschreiben der Vergabeunterlagen (Angabe in Punkte) / Gewichtung: 0-150
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams (Projektleiter und stv. Projektleiter) gemäß Ziffer 6 "Angebotswertung" im Angebotsaufforderungsschreiben der Vergabeunterlagen (Angabe in Punkte) / Gewichtung: 0-400
Preis - Gewichtung: 0-300
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Erläuterung:

Die Leistung „Prüfingenieur für die Prüfung technischer Anlagen E“ für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal Nord, Berlin-Mitte wurde mit den Vergabenummern VOEK 340-21 bzw. VOEK 110-22 nunmehr zweimal erfolglos im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. §§ 73 ff. VgV i.V.m. § 17 VgV (6. Abschnitt) ausgeschrieben. Die Leistung „Prüfingenieur für die Prüfung technischer Anlagen E“ für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte wird daher nunmehr im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ausgeschrieben.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Leistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (VOEK 336-22)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Anlage 2 zum Vertragsmuster in den Vergabeunterlagen (Anlage 2a: RPW Auslobungsunterlage / Anlage 2b: Bericht Initiale Baseline) ist vertraulich und wird daher nur gegen Übersendung der von dem Bieter unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist dementsprechend bitte rechtzeitig vor Abgabe des Erstangebotes über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (siehe Ziffer 4 der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verhandlung in den Vergabeunterlagen) als PDF Datei mit dem Betreff: Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal Nord, Berlin Mitte” einzureichen.

2) Die gesamte Korrespondenz in diesem Vergabeverfahren erfolgt nach entsprechender Aufforderung der Bieter über folgende Vergabeplattform: https://www.evergabe-online.de

Die Aufnahm...

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Bieter haben die Möglichkeit, bei Vergaberechtsverstößen einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB zu stellen. Zuständig ist die in Ziffer VI.4 benannte Vergabekammer.

Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß zuvor innerhalb der hierfür maßgeblichen Fristen (siehe a)) bei der Auftraggeberin gerügt hat und der Nachprüfungsantrag ggf. innerhalb der unter a) genannten Frist bei der Vergabekammer gestellt wird.

a) Fristen für Rügen

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

5) soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/11/2022